Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Herzogtums Sachsen-Altenburg.

UI. Innere Verwaltung. 185 
von 2000 Mk. nicht überschreiten darf. Die Handels- 
kammer ist überdies befugt, solche Gewerbetreibende der 
im 8 36 der Gew.O. bezeichneten Art, deren Tätigkeit 
sich auf das Gebiet des Handels beschränkt, öffentlich 
anzustellen und zu beeidigen (Ges. vom 8. Januar 1906, 
Ges.S. 1906, S. 5 und oben S. 182 unter 7). 
Im Haushaltsplan 1908—1910 ist für die Unterstützung 
des Gewerbes, namentlich zur Förderung von Gewerbe- 
und Sonntagsschulen und ähnlichen Anstalten ein Betrag 
von 18500 Mk. vorgesehen. 
U. Für das Kreditwesen des Herzogtums kommt 
als einzige Landesanstalt die Herzogl. Sächs. Landesbank 
in Frage, die die Aufgabe bat, den Geld- und Kredit- 
verkehr und hierbei insbesondere den Realkredit im 
Lande zu fördern. Ihr Geschäftskreis erstreckt sich auf 
die Annahme verzinslicher Darlehen, Ausgabe von Inhaber- 
obligationen, hypothekarische Darlehen und Lombard- 
verkehr; sie ist auch berechtigt, juristischen Personen, 
Korporationen und Aktiengesellschaften Darlehen oder 
Kredit in laufender Rechnung ohne spezielle Pfand- 
sicherheit zu gewähren und Einleihungen auf laufende 
Rechnung von denselben anzunehmen. 
Ihre verfügbaren Werte soll die Landesbank zunächst 
zu tunlichster Befriedigung des Realkreditbedürfnisses 
des Herzogtums verwenden; überschüssige Gelder können 
auch auf Grundbesitz in andere deutsche Staaten hypo- 
thekarisch sicher ausgeliehen werden. Verfügbare Kassen- 
bestände kann die Landesbank auch durch Ankauf von 
öffentlichen Wertpapieren, Kauf von Wechseln und durch 
Hinterlegung bei Bankinstituten und Bankhäusern nutz- 
bar machen. Daneben kann die Landesbank von dem 
Gesamtministerium ermächtigt werden, zur Förderung 
des Geld- und Kreditverkehrs sowie insbesondere des 
Realkredits des Landes auch andere Arten von Kredit- 
und Geldgeschäften zu betreiben (s. Statut vom 29. Mai 
1883, Gea.S. 1883, 8.19, und weiter unten im Finanzwesen 
S. 216). 
Staatliche Leihanstalten und Sparkassen gibt es 
nicht, wohl aber sind solche vielfach in Gemeinden er-
	        
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