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Nr. 9515. ##. 85.
Ministerial-Entschließung vom 10. März 1855, die Diensteseinweisung
und Geschäftsführung der Gerichtsärzte betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
In dem Ausschreiben vom 3. Juni 1853, die Amtsvisitationen
betreffend, ist zwar nicht ausdrücklich erwähnt worden, daß bei
solchen Visitationen auch die Geschäftsführung der Gerichtsärzte
beachtet werden soll.
Gleichwohl haben einzelne zu Visitationen und Extradi-
tionen von Landgerichten abgeordnete Regierungs = Commissäre
ihre Aufmerksamkeit auch auf die Physikate gerichtet, und von
den Geschäftsbüchern, Registraturen und Inventars der Gerichts-
ärzte Einsicht genommen und deren Geschäfts-Thätigkeit, sowie
ihre Aeußerungen über die Sanitäts-Einrichtungen und An-
stalten und über den Gesundheitsstand im Bezirke constatirt.
Ein solches Verfahren, bei dessen entsprechender Vornahme
nach den bisherigen Beobachtungen die Visitationsverhandlungen
nicht verlängert werden, erscheint als vollkommen zweckmäßig
und werden daher die königlichen Regierungen, Kammern des
Innern, hierauf mit dem Auftrage aufmerksam gemacht, bei den
Amtsvisitationen auch den Befund des Zustandes der Physikate
erheben und die desfallsigen Vorträge, jedoch gesondert, auf-
nehmen zu lassen.
München, den 10. März 1855.
Staatsministerium des Innern.
An sämmtliche Regierungen, Kammern des Innern.
Nr. 10,626. KK. 86.
Ministerial-Entschließung vom 21. April 1858, die Erstattung von
Jahresberichten über die Sanitätsverhältnisse in den Kreisen betr.
Staatsministerium des Innern.
Durch die Erlasse über die Jahresberichte der Gerichts-
und der praktischen Aerzte hat das unterzeichnete Staatsmini-
sterium die Grundlinien derjenigen Normen gegeben, durch
deren genaue Einhaltung die möglichst gleichmäßige und
erschöpfende Sammlung des Materiales erzielt werden soll,
dessen weitere Benützung zu einer gründlichen Einsicht in den