Full text : Rosenheimer Anzeiger. 62. Jahrngang (62)

Gründe:

Auf  Beschwerde  der  Pflasterer  Schwegler  und  Kirchhof  von  Ansbach,  daß  de
Müller  Winkler  von  der  Hohenmühle  bei  Lengenfeld  sie  nicht  durch  seinen  Hofraum,  dut
welchen  von  der  Ansbach-Leutershauser  Districtsstraße  ab  ein  öffentlicher  Weg  in  die  Flur  m
Waldung  führe,  wolle  fahren  lassen,  erließ  das  k.  Bezirksamt  Ansbach  unter'm  22.  April  187)#
an  Winkler  den  Auftrag,  diese  Durchfahrt  bei  Vermeidung  einer  Geldstrafe  von  15  Thalm
ungehindert  geschehen  zu  lassen  und  wurde  dieser  bezirksamtliche  Beschluß  auf  die  von  Winkler
hiegegen  erhobene  Beschwerde  durch  Entschließung  der  k.  Regierung  von  Mittelfranken,  Kamn
des  Innern,  vom  18.  Juni  1873  bestätigt.

Mittels  einfacher  Vorstellung  vom  16.  pr.  19.  Juli  1873  wendete  sich  nun  Frichri
Winkler  an  das  k.  Bezirksgericht  Ansbach  mit  der  Bitte  um  Vernehmung  mehrerer  Zagu
zum  ewigen  Gedächtnisse  und  brachte  in  diesem  Gesuche  vor,  zu  seinem  Anwesen  ziehe  sich  bur
seinen  Grundbesitz  in  der  Richtung  von  Südwest  nach  Nordost,  sowie  auch  auf  der  andem
Seite  in  der  Richtung  von  Nordost  nach  Südwest  ein  Weg,  welcher  in  den  gepflasterten  af
raum  des  Anwesens  einmünde;  diese  beiden  Wege,  welche  die  Pl.-Nr.  988  ½  führen,  sei
von  jeher  und  seit  undenklichen  Zeiten  im  Besitze  und  Eigenthume  des  jeweiligen  Mühlbesiten
gewesen  und  stets  von  demselben  unterhalten  worden,  über  diese  Wege  seien  von  jeher  umn  ##
Mahlzäste  gefahren,  zu  anderen  Fahrten  in  die  Fluren  aber  dienten  eigens  hiefür  gebaute  Ge
meindewege.  Da  nun  Schwegler  und  Kirchhof,  welche  Steinlieferungen  zu  den  Eisabahnbouten
  in  Accord  nahmen,  wider  sein  Verbot  fraglichen  Weg  durch  die  Mühle  fir  ir
Steinfuhren  benützten,  sehe  er  sich  genöthigt,  gegen  sie  klagend  aufzutreten  und  da  die  7  Hant
zeugen  zu  diesem  Prozesse  bereits  sehr  alt  seien,  bitte  er  um  deren  Vernehmung  zum  ewign
Gedächtnisse.

Durch  Beschlüsse  vom  21.  und  25.  Juli  1873  gab  das  k.  Bezirksgericht  Ansbach  dse
Gesuche  statt  und  beauftragte  mit  der  Zeugenvernehmung  ein  Mitglied  des  Gerichtes,  walchs
Tagsfahrt  hiezu  und  zwar  an  Ort  und  Stelle,  wo  der  kritische  Weg  sich  besindet,  auf  de
1.  August  1873  Vormittags  anberaumte.

Am  selben  Tage  Morgens  gelangte  eine  Entschließung  der  k.  Regierung  von  Mittelfrmie
Kammer  des  Innern  an  das  k.  Bezirksgericht  Ansbach,  worin  unter  Hinweisung  auf  den  be
schluß  des  Bezirksamts  Ansbach  vom  22.  April  und  auf  den  Regierungsbeschluß  vom  18.IumM
1873  jede  Entscheidung  und  Behandlung  dieser  Sache  für  die  Verwaltungsbehörden  in  Anspus
genommen  und  der  Competenzconflict  angeregt  wurde.