Contents : Deutsches Kolonialblatt. XXVIX. Jahrgang, 1918. (29)

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II  I.  Runderlaß.

—  JI.-Nr.  26  957/12.  II.  A.  —  Daressalam,  den  3.  Januar  1913.
An  alle  Bezirksämter,  die  selbständige  Nebenstelle  Bismarckburg,  Residenturen,
Militärstationen,  Bezirksnebenstellen,  Vermessungsbureaus.

1.  Die  für  Aufertigung  von  Kronlandskizzen  erforderlichen  Messungsunterlagen  werden
gewonnen  durch  Messen  der  Umfangsgrenzen  des  betreffenden  Grundstückes  mittels  Meßband  und
Kompaß.  Maßgebend  sind  nicht  die  auf  dem  Erdboden  gemessenen  geneigten  Längen,  sondern  deren
Projektion  auf  die  Horizontale;  diese  horizontalen  Längen  erhält  man  dadurch,  daß  das  Meßband
entweder  in  seiner  ganzen  Länge  oder  bei  stark  geneigtem  Gelände  nur  10  oder  gar  5m  des  Bandes
horizontal  gehalten  und  dann  die  betreffende  Marke  mit  einem  Lote  oder  einem  senkrecht  gehaltenen
Stabe  auf  den  Boden  herabgelotet  wird;  an  der  so  auf  dem  Erdboden  erhaltenen  Marke  wird  dann
jedesmal  die  Messung  fortgesetzt.  Da  diese  Art  Messung  (Staffelmessung)  zeitraubend  und  für  Nichtfachlente
  schwierig  ist,  wird  wohl  in  den  meisten  Fällen  die  Messung  der  geneigten  Längen  mit
direkt  auf  dem  Erdboden  aufliegendem  Bande  gewählt  werden.  Dies  muß  aber  in  der  elkizze
besonders  vermerkt  werden.  Steht  ein  Meßband  nicht  zur  Verfügung,  genügt  es  ausnahmsweise,
die  einzelnen  Grenzstrecken  abzuschreiten  oder  auch  abzuschätzen.

Die  Richtung  einer  jeden  Grenzstrecke  wird  mittels  eines  Kompasses  ermittelt;  der  Kompaßzug
  ist  rings  um  das  Grundstück  herumzuführen  und  am  Anfangspunkte  der  Aufnahme  zu  schließen,
damit  durch  die  Kartierung  eine  Kontrolle  über  die  Richtigkeit  der  Aufnahme  gewonnen  wird.

2.  Für  die  Vornahme  der  Kronlandsverhandlung  ist  es  wünschenswert,  daß  alle  Grenzstationen
  in  der  Ortlichkeit  gut  gesäubert  werden;  nur  wo  Bachläufe  oder  Flüsse  in  unzweideutiger
Weise  die  Grenze  bezeichnen,  kann  zwecks  Schonung  des  Galeriewaldes  davon  abgesehen  werden.
Ebenso  kann  bei  besonders  dichtem  Wald,  wenn  die  Durchschlagskosten  in  keinem  Verhältnis  zu  dem
Werte  des  Grundstücks  stehen  würden,  vom  Durchschlag  abgesehen  werden;  die  Grenze  ist  an  diesen
Stellen  dann  so  gut  wie  möglich  durch  eine  Kompaß-Schrittronte  zu  bestimmen.  Unbedingt  erforderlich
  ist  es  aber,  daß  alle  Knick=  oder  Eckpunkte  der  Grenze  gut  und  dauerhaft  mit  Zementsteinen,
großen  Feldsteinen  oder  mittels  1  m  hohen  Steinhaufen  vermarkt  werden.  Keinessalls  genügt  es,
nur  gewöhnliche  Pfähle  zu  schlagen,  da  diese  meist  schon  nach  kurzer  Zeit  von  Termiten  zerstört
werden  oder  verfaulen.  Nur  wo  die  Beschaffung  von  Steinen  mit  erheblichen  Kosten  verbunden  ist,
können  Erdhügel  von  mindestens  1½  m  Höhe  mit  einem  eingerammten  Hartholzpfahl  verwendet
werden.  Die  einzelnen  Grenzpunkte  sollen  im  allgemeinen  nicht  weiter  als  300  m  auseinander
liegen,  und  wenn  irgend  möglich,  derart  ausgesucht  werden,  daß  die  benachbarten  Grenzpunkte
gegenseitig  sichtbar  sind.  Das  Freimachen  der  Grenzen  und  die  Vermarkung  ist  Sache  des  Antragstellers.
  Die  Lokalbehörde,  welche  die  Kronlanderklärung  vornimmt,  kann  verlangen,  daß  dies  vor
ihrem  Erscheinen  an  Ort  und  Stelle  geschehen  ist,  um  unnötigen  Aufenthalt  zu  vermeiden.  Die
Hauptsache  bleibt  immer  eine  gute,  dauernde  Vermarkung.  Nur  hierdurch  kann  späteren  Grenzstreitigkeiten
  mit  einiger  Sicherheit  vorgebeugt  werden.

3.  Nach  den  Messungsergebnissen  wird  am  einfachsten  auf  Millimeterpapier  eine  Kartierung
der  Grenzen  mittels  Maßstabs  und  Transporteurs  hergestellt,  und  zwar  je  nach  der  Größe  des
Grundstücks  etwa  im  Maßstab:

1:  2  000  bei  Flächen  bis  50  ha
1:  5

5000  50
1:10000  1000
1:25000  Ulber  1000.

Bei  geschlossenem  Kompaßzug  wird  Anfangs=  und  Endpunkt  der  Kartierung  meist  nicht
genau  zusammenfallen,  die  einzelnen  Grenzlinien  sind  dann,  vom  Anfangspunkte  ausgehend,  erforderlichenfalls
  unter  gleichzeitiger  Verkürgung  oder  Vergrößerung  aller  Strecken,  so  zu  verschwenken,  daß
schließlich  der  Endpunkt  auf  den  Anfangspunkt  zu  liegen  kommt.  Der  Flächeninhalt  des  Grundstücks
wird  sodann  so  gut  wie  möglich  durch  Zählung  der  Quadratzentimeter  und  Quadratmillimeter  auf
dieser  Skizze  ermittelt,  oder  durch  Zerlegung  der  Fläche  in  Dreiecke  und  Berechnung  von  deren  Inhalten
  nach  der  Formel:  Inhalt  Grundlinie  mal  halber  Höhe.  Der  Inhalt  wird  im  übrigen  in
Daressalam  noch  vom  Vermessungsbureau  nachgeprüft.

4.  Ein  Muster  für  die  Anfertigung  der  Kronlandskizze  ist  beigefügt.  Besonders  hervorzuheben
  ist  noch,  daß  die  Skizze  folgende  Angaben  enthalten  muß:

a)  Die  ermittelten  Längen  werden  parallel  und  in  der  Mitte  der  betreffenden  Grenzstrecke,

die  Kompaßrichtung  an  das  Ende  der  Grenzstrecke  in  der  Messungsrichtung  eingetragen.
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J.  Tafen  5