Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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die Seidenkultur ihre besten Existenzbedingungen 
findet, sowie die Beschaffung wilder Kokons aus dem 
Dschungelland. Später will man dazu übergehen, 
der Bevölkerung durch Unterricht in der Seiden- 
kultur an die Hand zu gehen, als deren beste 
Methode man die japanische, — in Bengalen bereits 
mit Erfolg versuchte — anfieht. Zu ihrer Ein- 
führung ist es jedoch nötig, daß es gelingt, das 
traditionelle Vorurteil zu überwinden, an dem die 
Eingeborenen zugunsten des landesüblichen Ver- 
fohrens festhalten dürften. 
(Nachrichten für Handel und Industrie Nr. 29 u. 33.) 
  
Außenbandel von Britisch-eu-Guinea. 
In dem Jahre vom 1. Jull 1904 bis 30. Huni 
1905 gestalteten sich der Außenhandel von Britisch- 
Neu-Guinea und die Beteiligung der drei Häfen 
der Kolonle an dieser Handelsbewegung, wie folgt: 
Einfuhr Ausfuhr 
1904/05 1904/05 
# 4 
Samarai . 48 798 62 228 
Hort M 19772 12756 
Dar#. 8 622 1 450 
Zufammen 67 187 76 434. 
Die wichtigsten Ein= und Ausfuhrartikel waren 
im Jahre 1904/05 (und 190% dem Werte nach 
die folgenden: 
Einfuhr: Nahrungsmittel 283 095 (30 462) æ 
— Zeugwaren und Kleidung 7898 (8872) 6 — 
Tabak und Zigarren 6102 (8181) 2 — Wein und 
Spirituosen 3555 (4021) 8 — Eisenkurzwaren 
6526 (7979) 2 — Maschinen 2012 (1413) 8 — 
Baumatertial 3092 (2395) E. 
Ausfuhr: Gold 56 362 (55 686) 2 — Trepang 
1542 (1431) 8 — Sandelholz 7873 (8382) 2 — 
Koprah 5671 (3938) & — Perlen 420 (1225) . 
(Nachrichten für Handel und Industrie Nr. 44.) 
  
Perschiedene MWitteilungen. 
Evan zösische RNolontalbeamte. 
Ein Dekret vom 10. Dezember 1905, betreffend 
Abänderung des Dekrets vom 6. April 1900 über 
Reorganisation des Kolontal-Verwaltungspersonals, 
wird durch einen Bericht des Kolonialministers 
folgenden Inhalts eingeleitet: 
Nach den Organisationsbestimmungen des Dekrets 
vom 6. April 1900 setzt sich die Kolonialbeamten- 
schaft folgendermaßen zusammen: 1. aus den kom- 
missarischen Verwaltungsbeamten (administrateurs 
etagiaires), welche von der Kolonialschule ein 
Patent erhalten haben; den mit bestimmten 
Untversitäts-Diplomen versehenen Kandidaten, welche 
auch ein Examen erfolgreich bestanden haben. 
  
2. aus den Forschern, Beamten verschiedener 
Kolontalverwaltungszweige und den Offizieren der 
Kolonialtruppen pp., welche bestimmte Dienst= und 
Anciennitätsbedingungen in sich vereinen. 
Bezüglich dieser letzteren, welche sich eine 
Kolonialerfahrung erworben haben, bestimmt elne 
Verordnung jüngeren Datums, daß sie verpflichtet 
sind, an der Kolonialschule besondere Vorlesungen 
zu hören, um ihnen zu ermöglichen, ihre allgemeinen 
und Verwalkungskenntnisse zu ergänzen. 
Um den Kandidaten der ersten Kategorie vor- 
Antritt ihrer Verwaltungstätigkeit die Niche 
zu eröffnen, die ihnen fehlenden praktischen Kennt- 
nisse zu erwerben, sollen die Verwaltungseleven eine 
Station von wenigstens einem Jahre in den 
afrikanischen Kolonien durchmachen, in deren Verlauf 
sie den Anwelsungen eines erfahrenen Beamten 
unterstellt werden. Nach Ablauf dieser vorbereitenden 
Tätigkeit und durch ministerielle Entscheidung sollen 
diese Verwaltungseleven endgültig in die Ver- 
waltungsstellen einrücken oder im Falle ihrer Un- 
fähigkeit entlassen werden. 
Der Zweck dieser Neuerung besteht darin, die 
Garantien für ein auserlesenes Kolonkalbeamtentum 
zu erhöhen. Außerdem hat die Erfahrung gezeigt, 
daß die Zahl der oberen Verwaltungsstellen nicht 
mehr im Verhältnis zu der tatsächlichen Sela 
stärke des Personals steht; es ist deshalb die 
zulässige Höchstzahl für die obersten Verwaltungs- 
stellen von einem Viertel auf ein Drittel irt 
worden. 
Die Rangordnung, die Besoldung und die Ent- 
schädigung für den Abschied der Kolonialbeamten 
sind folgendermaßen festgesetzt: 
  
Rangklassen. Gehalt. Gesamtbestand. Pensionen. 
Verwaltungs-) 1. Kl. 16 500)höchst.ein Drit- 
lengsr 1 W snl 4500—6000 
(administra-. 1 8 Verwaltungs- 
teur en chef) 1½ 388 Persona 
W er ni 
eamte 
(administra- bis 12 000 3000—4000 
teurs) . Kl. 8 went st. die 
bis 10 e ver, 
Hilfs-Verwal1. #. Se e 2800 8800 
tungsbeamiee. l 500 en *. 
(eckwioittr 500 bung ?"00—3300 
urs 
jeintes3 32 88 1700—2500 
Verwaltungs- 4000 
* gun 8 1500—2300 
Gehalt für Europa ist einheitlich auf 
die H wrrholl festgesetzt. 
Die Verwaltungseleven setzen sich zusammen aus: 
1. ohne Wettbewerb: 
Den Diplom-Schülern der Kolonialschule, welche 
die für diese Schulen gesetzlich bestimmten Bedingungen 
in sich vereinen; 
2. auf Grund eines Wettbewerbes, dessen
	        
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