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die Seidenkultur ihre besten Existenzbedingungen
findet, sowie die Beschaffung wilder Kokons aus dem
Dschungelland. Später will man dazu übergehen,
der Bevölkerung durch Unterricht in der Seiden-
kultur an die Hand zu gehen, als deren beste
Methode man die japanische, — in Bengalen bereits
mit Erfolg versuchte — anfieht. Zu ihrer Ein-
führung ist es jedoch nötig, daß es gelingt, das
traditionelle Vorurteil zu überwinden, an dem die
Eingeborenen zugunsten des landesüblichen Ver-
fohrens festhalten dürften.
(Nachrichten für Handel und Industrie Nr. 29 u. 33.)
Außenbandel von Britisch-eu-Guinea.
In dem Jahre vom 1. Jull 1904 bis 30. Huni
1905 gestalteten sich der Außenhandel von Britisch-
Neu-Guinea und die Beteiligung der drei Häfen
der Kolonle an dieser Handelsbewegung, wie folgt:
Einfuhr Ausfuhr
1904/05 1904/05
# 4
Samarai . 48 798 62 228
Hort M 19772 12756
Dar#. 8 622 1 450
Zufammen 67 187 76 434.
Die wichtigsten Ein= und Ausfuhrartikel waren
im Jahre 1904/05 (und 190% dem Werte nach
die folgenden:
Einfuhr: Nahrungsmittel 283 095 (30 462) æ
— Zeugwaren und Kleidung 7898 (8872) 6 —
Tabak und Zigarren 6102 (8181) 2 — Wein und
Spirituosen 3555 (4021) 8 — Eisenkurzwaren
6526 (7979) 2 — Maschinen 2012 (1413) 8 —
Baumatertial 3092 (2395) E.
Ausfuhr: Gold 56 362 (55 686) 2 — Trepang
1542 (1431) 8 — Sandelholz 7873 (8382) 2 —
Koprah 5671 (3938) & — Perlen 420 (1225) .
(Nachrichten für Handel und Industrie Nr. 44.)
Perschiedene MWitteilungen.
Evan zösische RNolontalbeamte.
Ein Dekret vom 10. Dezember 1905, betreffend
Abänderung des Dekrets vom 6. April 1900 über
Reorganisation des Kolontal-Verwaltungspersonals,
wird durch einen Bericht des Kolonialministers
folgenden Inhalts eingeleitet:
Nach den Organisationsbestimmungen des Dekrets
vom 6. April 1900 setzt sich die Kolonialbeamten-
schaft folgendermaßen zusammen: 1. aus den kom-
missarischen Verwaltungsbeamten (administrateurs
etagiaires), welche von der Kolonialschule ein
Patent erhalten haben; den mit bestimmten
Untversitäts-Diplomen versehenen Kandidaten, welche
auch ein Examen erfolgreich bestanden haben.
2. aus den Forschern, Beamten verschiedener
Kolontalverwaltungszweige und den Offizieren der
Kolonialtruppen pp., welche bestimmte Dienst= und
Anciennitätsbedingungen in sich vereinen.
Bezüglich dieser letzteren, welche sich eine
Kolonialerfahrung erworben haben, bestimmt elne
Verordnung jüngeren Datums, daß sie verpflichtet
sind, an der Kolonialschule besondere Vorlesungen
zu hören, um ihnen zu ermöglichen, ihre allgemeinen
und Verwalkungskenntnisse zu ergänzen.
Um den Kandidaten der ersten Kategorie vor-
Antritt ihrer Verwaltungstätigkeit die Niche
zu eröffnen, die ihnen fehlenden praktischen Kennt-
nisse zu erwerben, sollen die Verwaltungseleven eine
Station von wenigstens einem Jahre in den
afrikanischen Kolonien durchmachen, in deren Verlauf
sie den Anwelsungen eines erfahrenen Beamten
unterstellt werden. Nach Ablauf dieser vorbereitenden
Tätigkeit und durch ministerielle Entscheidung sollen
diese Verwaltungseleven endgültig in die Ver-
waltungsstellen einrücken oder im Falle ihrer Un-
fähigkeit entlassen werden.
Der Zweck dieser Neuerung besteht darin, die
Garantien für ein auserlesenes Kolonkalbeamtentum
zu erhöhen. Außerdem hat die Erfahrung gezeigt,
daß die Zahl der oberen Verwaltungsstellen nicht
mehr im Verhältnis zu der tatsächlichen Sela
stärke des Personals steht; es ist deshalb die
zulässige Höchstzahl für die obersten Verwaltungs-
stellen von einem Viertel auf ein Drittel irt
worden.
Die Rangordnung, die Besoldung und die Ent-
schädigung für den Abschied der Kolonialbeamten
sind folgendermaßen festgesetzt:
Rangklassen. Gehalt. Gesamtbestand. Pensionen.
Verwaltungs-) 1. Kl. 16 500)höchst.ein Drit-
lengsr 1 W snl 4500—6000
(administra-. 1 8 Verwaltungs-
teur en chef) 1½ 388 Persona
W er ni
eamte
(administra- bis 12 000 3000—4000
teurs) . Kl. 8 went st. die
bis 10 e ver,
Hilfs-Verwal1. #. Se e 2800 8800
tungsbeamiee. l 500 en *.
(eckwioittr 500 bung ?"00—3300
urs
jeintes3 32 88 1700—2500
Verwaltungs- 4000
* gun 8 1500—2300
Gehalt für Europa ist einheitlich auf
die H wrrholl festgesetzt.
Die Verwaltungseleven setzen sich zusammen aus:
1. ohne Wettbewerb:
Den Diplom-Schülern der Kolonialschule, welche
die für diese Schulen gesetzlich bestimmten Bedingungen
in sich vereinen;
2. auf Grund eines Wettbewerbes, dessen