W 1231 2Ö
·
Holzwaren,
nicht besond.
angeführt 9412 8729 2 230 1 208
Die Ausfuhr Jamaikas verteilt sich auf die
verschiedenen Länder, wie folgt:
1905/06 1904/05
9 +
Großbritannien . 356 802 271209
Vereinigte Staaten von
Amerika 1057 965 768 121
Kanada 111 706 126 693
Deutschland 41 362 42 819
Frankreich . 141 175 77561
Osterreich-Ungarn 10 136 28 381
Rußland 10 455 23348
Zusammen, einschl. der
Ausfuhr nach anderen
Ländern 1 813 180 1 436 725
Obige Aufpellung zeigt, daß sich haupt-
sächlich die Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten
von Amerika vergrößert hat, dieses ist, wie schon
bemerkt, darauf zurückzuführen, daß sich die
Bananenausfuhr wieder gehoben hat.
Die hauptsächlichsten Artikel der Ausfuhr
waren:
Ausfuhr
1905/06 1904/05
# #
Kaffee. 134 283 85 173
Kakao 52 814 40 757
Bananen 842 882 514 191
Apfelsinen. 90 461 62 095
Sonstige Früchte 38 929 26 600
Ingwer 27 722 27233
Honig 10 185 9 684
Piment 80 268 136 969
Rum 98 923 92 576
Zucker .... 122 328 116 366
Zigarren u. Zigaretten 21 808 22274
Wachss 5269 5 693
Dividivi 1 104 529
Häute 8 601 6 000
Ziegenhäute 9 719 10 961
Stöcke 1 500 841
Blauholz. · 69 734 75 679
Sonstige Hölzer 10 551 920
Rindvieh (nach Kuba
2769 Stück —
16 568 L). 16 579 3273
Hüte ... 7315 3 164
Blauholzextrakt . 68 280 63 689
Zusammen, einschl. an-
derer Artikel 1 843 180 1 436 725
(Bericht des Kais. Konsulats in Kingston.)
TLarii für Pandelslizenzen in Belra (OOozamblaque).
Am 1. September d. Is. ist in Beira, der
Hauptstadt der von der Mozambigquegesellschaft
verwalteten Gebiete Manica und Sofala, ein
neuer Tarif für die Erteilung von Handels-
lizenzen in Kraft getreten.
Die jährlichen Gebühren für
lungsreisende und Handelsagenten
danach folgende:
Klasse 2. Handelsagenten, mit oder
ohne Geschäftsstellei in Beira, gleich-
viel ob sie fremde Häuser ver-
treten oder nicht, die Waren über
See für Handelszwecke einführen
oder Aufträge auf Lieferung von
über See eingeführten Waren an-
nehmen und Durchfuhr= und Aus-
fuhrgüter landwärts und serwärts
befördern dürfen . . 180 Milreis
Klasse 3. Handelsagenten, die in
Rhodesia ansässige Firmen ver-
treten und Waren lediglich für
dieses Land versenden, gleichviel
ob es sich um Durchfuhrwaren,
früher eingeführte oder in Beira
gekaufte Waren handelt, und die
ebenfalls Ware aus Rhodesia zur
Ausfuhr über See versenden 45
Klasse 4. Handelsagenten, die ledig-
lich innerhalb des Gebiets von
Manica und Sofala Waren um-
setzen, mit oder ohne Geschäfts-
stelle in Beira
Klasse 11. Handlungereisende ohne
Geschäftsstelle in Beira, gleichviel
ob sie Muster mit sich führen oder
nicht, für jede Geschäftsreise 45 -
Anmerkung. Handlungsreisende mit einer
Geschäftsstelle in Beira oder solche, die sich länger
als einen Monat in Beira aufhalten, haben die
Gebühr der Klasse 2 zu entrichten.
Im Tarif für Handelslizenzen sind auch fol-
gende Abgaben für die Einfuhr, Ausfuhr
und die Beförderung von Waren im Küsten-
handel vorgesehen:
1. Eingeführte Waren.
Ausgenommen sind:
Gold= und Silbermünzen; Kohle;
Materialien für Eisenbahnen, nicht
unter 1 m Spurweite; Bau-
materialien der Nummern 11,
34, 37 und 90 des Zolltarifs;
Maschinen und Geräte für die
Landwirtschaft und den Gewerbe-
betrieb, mit Einschluß aller Ma-
terialien für den Ackerbau und
Hand-
sind
22,5
1 v. H.
d. Wertes