Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1888. (79)

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Uebertrag  33  832  000  Mark,

9)  von  Arnstadt  nach  Saalfeld  die  Summe  von  10  700000
10)  von  Berga  nach  Rottleberode  die  Summe  von.  750  000
1I)  von  Gremsmühlen  nach  Lütjenburg  die  Summe  von  935000
12)  von  Ballstädt  oder  einem  in  der  Nähe  belegenen

Punkte  der  Bahn  Gotha-Leinefelde  nach  Herbsleben

die  Summe  dna  ..  1130  000
13)  von  einem  in  der  Nähe  von  Bufleben  belegenen

Punkte  der  Bahn  Gotha-Leinefelde  nach  Grohenbehringen

  die  Summe  ddn  .  .  .  .  .  .  ..  1236  000
14)  von  Ohrdruf  nach  Gräfenroda  oder  einem  in  der

Nähe  belegenen  Punkte  der  Bahn  Neudietendorf—

Ritschenhausen  die  Summe  von  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  1737000
15)  von  Georgenthal  oder  einem  in  der  Nähe  belegenen

Punkte  der  Bahn  Gotha—-Ohrdruf  nach  Tambach

die  Summe  .  .  .  ..  ..  .  ..  .  .  .  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  468000
16)  von  einem  in  der  Nähe  von  Niederwalgern  belegenen

Punkte  der  Bahn  Marburg—  Frankfurt  a.  M.  nach

Weidenhausen  die  Summe  dddn  .  .  ..  .  .  ..  943  000
17)  von  Weilburg  oder  einem  in  der  Nähe  belegenen

Punkte  der  Bahn  Oberlahnstein—Wetzlar  nach  Laubuseschbach

  die  Summe  von  .  .  .  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  1900000
18)  von  einem  in  der  Nähe  von  Volmerhausen  belegenen

Punkte  der  Bahn  Siegburg—Derschlag  nach  Brügge

die  Summe  von  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  ...  5  360  000
19)  von  Mayen  nach  Gerolstein  oder  einem  in  der  Nähe

belegenen  Punkte  der  Bahn  Euskirchen-Trier  die

Summe  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  9500000
b)  zur  Beschaffung  von  Betriebsmitteln:
die  Summe  von  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  9146  000

zusammen.  77  637  000  Mark
zu  verwenden,  sowie
II.  das  Eigenthum  der  Bahnen  Gotha—-Ohrdruf  und  Fröttstädt—
Friedrichroda
zu  Uübernehmen.
Mit  der  Ausführung  der  vorstehend  unter  Nr.  I  litt.  a  aufgeführten  Bahnen
ist  erst  dann  vorzugehen,  wenn  nachstehende  Bedingungen  erfüllt  sind:
A.  Der  gesammte  zum  Bau  der  unter  Nr.  3  bis  11  und  16  bis  19
bezeichneten  Bahnen  und  deren  Nebenanlagen  nach  Maßgabe  der  von  dem
(Tr.  9272.)