Betrag
für das
Einnahme. Etatsjahr 1885/86.
Mark.
2. II. Reichsstempelabgaben.
1. Spielkartenstempel,
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten
zu vergütenden fünf Prozet 1 007 000
Davon ab:
Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar erwachsende
Verwaltungskosten 500
bleiben (Titel 1) 1 006 500
2. Wechselstempelsteuer . . . . .. 6 750 000
Davon ab:
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder. 135 000 M
b) die dem Reich erwachsenden Erhebungs- und
Verwaltungskosten 190 000.
zusammen . . . 325 000
bleiben (Titel 2) ...6 425 000
33. Stempelabgabe für Werthpapiere, Schlußnoten, Rechnungen
und Lotterieloose.
A. für Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen,
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 31 des Gesetzes
vom 1. Juli 1881 zu vergütenden zwei Prozent
Erhebungs- und Verwaltungskosten 4 206 000
B. für Schlußnoten und Rechnungen,
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 2 320 000
Seite 6 526 000