Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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aus der Kolonie Madagaskar nebst Zubehörgebieten 
bis zum 31. Dezember 1908 mit der Einschrän- 
kung verlängert, daß jeder Ausführer von Ochsen 
gleichzeitig eine dem zehnten Teile der ausge- 
führten Stückzahl Ochsen entsprechende Anzahl 
Kühe und Färsen ausführen kann. Diese Ver- 
günstigung darf jedoch nicht von einem Ausfuhr= 
posten auf einen anderen übertragen werden. 
Für die ausgeführten Kühe und Färsen wird 
ein Ausfuhrzoll von 2,50 Franken für das Stück 
erhoben. 
(Journal officiel de ln Républigquc Frunçaise.) 
Einführung des neuen Jolltarilfs auf den 
Cook- usw. Inseln. 
Der neue Zolltarif für Neuseeland ist vom 
1. Januar d. Is. ab auch auf den Cook-Inseln 
Verschiedene 
Die Gründung eines Deportations-Verbandes 
ist jüngst hier in Berlin erfolgt. Der Verband 
erläßt einen Aufruf, in dem es heißt: 
„Zufolge der sich mehrenden selbständigen 
Schriften wie der Kontroversen in der Presse über 
die Frage, ob man in Deutschland eine Straf- 
verschickung von Verbrechern nach unseren 
Kolonien einführen solle, und in Anbetracht der 
Wichtigkeit dieser Frage, die je nach der Art 
ihrer Lösung unseren Kolonien zum Nutzen oder 
Schaden gereichen konnte, hatte vor etwa zwei 
Jahren der damalige Vorsitzende des Deutschen 
Kolonial-Bundes einen „Deportations-Aus- 
schuß begründet, der sich eingehend mit dem 
Studium der gedachten, volkswirtschaftlich und 
kolonisatorisch außerordentlich wichtigen Materie 
zu befassen hatte. Dieser Deportations-Ausschuß 
unternahm es nach stattgehabter Prüfung zunächst, 
die verschiedenen Richtungen unter den Freunden 
einer Strafverschickung auf einem Mittelwege zu 
einigen. Nachdem ihm dies im wesentlichen ge- 
lungen, wandte er sich mit einer Eingabe an den 
Reichskanzler, in welcher dieser gebeten wurde, 
zunächst den Versuch einer fakultativen 
Strafverschickung von 500 Verbrechern nach 
den Admiralitäts-Inseln zur Ausführung zu 
bringen. Alsdann wandte sich der genannte 
Ausschuß im vergangenen Jahre in einer, zum 
Teil auf den Darlegungen des bekannten De- 
portations-Verfechters, Oberlandesgerichtsrats 
C. Wagner, bafierten Petition an den Deutschen 
Reichstag mit derselben Bitte. Die Petition 
wurde im November vorigen Jahres in der 
und den anderen in dem „Cook and other Islands 
Government Act 1901“ genannten Inseln in 
Kraft gesetzt. (rhe Board of Trade Journal.) 
Jollfreie Kusfuhr von fingora-Böchen und Siegen 
aus der Raopkolonie nach Deutsch-Südwestafrika. 
Die Gouvernements-Zeitung der Kapbkolonie 
vom 20. Dezember v. Is. veröffentlicht eine Be- 
kanntmachung des Gouverneurs vom 16. genannten 
Monats, nach welcher der Ausfuhrzoll von & 100 
auf Angora-Böcke und -Ziegen bei der Ausfuhr 
aus der Kapkolonie nach Deutsch-Südwest- 
afrika in Zukunft nicht mehr zu erheben ist. 
  
([Mitteilungen. 
Petitions-Kommission des Reichstages besprochen 
und der Regierung als Material überwiesen. 
Die Verhandlungen haben ergeben, daß die 
Frage erst dann als spruchreif zu betrachten sein 
wird, wenn sich breitere Volksströmungen zu ihren 
Gunsten bemerkbar machen. 
Nach reiflicher Erwägung dieser Sachlage 
hat sich auf Veranlassung und unter Beteiligung 
einer Reihe von Persönlichkeiten juristischer, 
kriminalistischer, volkswirtschaftlicher und kolonialer 
Richtung ein unabhängiger „Deportations- 
Verband gebildet, in welchem sich alle Freunde 
des Gedankens einer Strafverschickung zusammen- 
finden sollen. 
Der Deportations-Verband steht allelt Fragen 
der äußeren und inneren Politik, die sich nicht 
auf seine Zwecke und Ziele beziehen, durchaus 
neutral gegenüber, er wird also im Gegensatz zu 
dem früheren Deportations-Ausschuß auch damit 
rechnen dürfen, daß sich niemand aus kolonial- 
polikischen Gründen von seinen Bestrebungen fern 
hält, der diese an und für sich als zweckmäßig 
oder notwendig anerkennt. 
Der Deportations-Verband wendet sich daher 
an die Männer aller Parteirichtungen und an 
alle die Kreise des deutschen Volkes, welche eine 
geeignete Anderung des Strafvollzuges 
für notwendig erachten und der Ansicht sind, daß 
es weiterhin nicht angängig sei, die größer und 
größer werdenden Scharen von Verbrechern aller 
Art unaufhörlich wieder in die gesittete Gesellschaft 
hinein zu lassen. 
Er wendet sich auch an diejenigen, welche sich 
der Einsicht nicht verschließen wollen, daß an 
 
	        
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