Full text : Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

1205  25

Vordruck  III.  Aufforderung  zur  Ausführung  einer  Handlung  unter  Androhung  der  Ausführung
durch  die  Behörde  oder  einen  Dritten  auf  Kosten  des  Verpflichteten.
(Amtsbezeichnung.  )  (Daitum.)
Dolizeiverfügung.
Sie  werden  hiermit  aufgefordert,  binnen  einer  Frist  von
von  Zustellung")  dieses  Schreibens  an  gerechnet,

Falls  Sie  binnen  der  genannten  Frist  dieser  Aufforderung  nicht  vollständig  nachsommen
sollten,  würde  die  Handlung  von  der  Behörde  selbst  oder  im  Auftrag  der  Behörde  von  einem  Dritten
auf  Ihre  Kosten,  die  Sie  im  voraus  zu  erledigen  hätten,  ausgeführt  werden.

Gegen  diese  Polizeiverfügung  ist  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zulässig.  Dieselbe  ist  bei
der  unterzeichneten  Behörde  innerhalb  4  Wochen,  von  der  Zustellung  dieses  Schreibens  an  gerechnet,
anzubringen.  Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.

(Adresse.)
—..  (unterschrift.)
*)  VglI.  Anmerkung"")  zu  Vordruck  I.

 

Vordruck  IV.  Aufforderung  zur  Ausführung  einer  Handlung  unter  Androhung  einer  Geldstrafe.
(Nur  zu  verwenden,  wenn  die  Ausführung  der  zu  erzwingenden  Handlung  durch  die  Behörde  oder
durch  einen  Dritten  nicht  tunlich  ist  oder  feststeht,  daß  der  Verpflichtete  die  dadurch  entstehenden  Kosten  nicht
tragen  könnte.)
(Amtsbezeichnung.)  (Damm.)
Dolizeiverfügung.
Sie  werden  hiermit  aufgefordert,  binnen  einer  Frist  von
von  Zustellung")  dieses  Schreibens  an  gerechnet,

Falls  Sie  binnen  der  genannten  Frist  dieser  Aufforderung  nicht  vollständig  nachkommen
sollten,  würde  gegen  Sie  auf  eine  Geldstrafe  von..  Mark  erkannt  werden.
egen  diese  Polizeiverfügung  ist  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zulässig.  Dieselbe  ist  bei
der  unterzeichneten  Behörde  innerhalb  4  Wochen,  von  Zustellung  dieses  Schreibens  an  gerechnet,
anzubringen.  Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.
(Adresse.)
&QQ.  (unterschrift.)

*)  Vgl.  Anmerkung  “)  zu  Vordruck  I.

 

Vordruck  V.  Verbot  einer  Handlung  unter  Androhung  einer  Ungehorsamsstrafe.

11  (Amtsbezeichnung.  )  (Datum.)
Polizeiverfügung.

Es  wird  Ihnen  hiermit  verboten

Im  Falle  der  Zuwiderhandlung  gegen  dieses  Verbot  würde  gegen  Sie  auf  eine  Geldstrafe
von  Mark  erkannt  werden.

Gegen  diese  Polizeiverfügung  ist  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zulässig.  Dieselbe  ist  bei
der  unterzeichneten  Behörde  innerhalb  von  4  Wochen,  von  Zustellung")  dieses  Schreibens  an  gerechnet,
  anzubringen.  Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.

(Adresse.)
tunterschrift.)

!  Agl.  Anmerkung  “")  zu  Vordruck  I.

1!16