Full text: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

W 20 20 
Über die vorgekommenen Einnahmen und Ausgaben legt er dem Gouvernement monatlich 
Rechnung ab. 
Der Arbeitervogt hat in allen wichtigen Angelegenheiten sofort an das Gouvernement zu 
berichten und im übrigen zum Ersten jeden Monats einen allgemeinen Bericht über seine Tätigkeit 
einzureichen. 
Bei grundsätzlichen oder sonst wichtigen Entscheidungen hat er vorher die Entscheidung des 
Gouvernements einzuholen. 
Lome, den 15. September 1908. 
Der Gouverneur. 
J. A. 
Schlettwein. 
  
  
  
  
  
Dersonaliien 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Gouverneur 
von Deutsch-Südwestafrika Bruno von Schuckmann den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse 
zu verleihen. 
  
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Königlichen 
Landrat Rafael von Uslar in Apenrade den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit 
Schwertern am weißen Bande mit schwarzer Einfassung zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem vortragenden 
Rat im Reichs-Kolonialamt, Wirklichen Legationsrat Dr. Carl von der Groeben anläßlich seines 
Ausscheidens aus dem Reichsdienst den Roten Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Oberrichter 
beim Gouvernement von Samoa Dr. Erich Schultz in Apia in Anerkennung seiner Verdienste um 
die Erforschung der Gewohnheiten und der Sprache der Samoaner den Königlichen Kronen-Orden 
dritter Klasse zu verleihen. 
— 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den Ansiedlern in 
Deutsch-Ostafrika Friedrich Steinhagen und Fritz Lindner den Königlichen Kronen-Orden vierter 
Klasse mit Schwertern am schwarzen Bande mit weißer Einfassung und dem Handwerkerlehrer Rein- 
hold Körner und den Elefantenjägern Niels Knudsen und James Sutherland das Militär- 
Ehrenzeichen zweiter Klasse zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den im Schutzgebiet 
Deutsch-Südwestafrika tätigen Schwestern Hildegard Begon, Maria Weiler, Raphaele Pellengahr 
und Edgara Hoevener die Rote Kreuz-Medaille dritter Klasse zu verleihen. 
—––. — 
Kaiserliche Schutztruppen. 
Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt. 
A. K. O. vom 3. Dezember 1908. 
Lequis, Major, unter Belassung in seiner bisherigen Dienststellung zum außeretatsmäßigen mili- 
tärischen Mitglied des Reichs-Militärgerichts ernannt. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 17. Dezember 1908. 
Stemmermann, Oberleutnant, ein Patent seines Dienstgrades erhalten. 
Jungels, Oberarzt in der Schutztruppe für Südwestafrika, in die Schutztruppe versetzt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.