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Als Kolonialspirituosen werden solche an-
gesehen, die aus den Erzeugnissen der in der
Kolonie angepflanzten Reben hergestellt sind.
Für Essig-Auszüge und Essenzen, Essig-
und Holzsäure, in der Kolonie her-
gestellt, wenn sie von keiner der
Normalstärke sind, für die Imperial=
gallone oder höheren als einen
Bruchteil davon 7 Pence
Für jeden die Normalstärke überschreitenden
Grad tritt ein Zuschlag von 4 Pence hinzu.
Als Normalstärke wird eine Stärke von 6 v. H.
der absoluten Säure angesehen.
Dieser Branntweinsteuer unterliegt auch der
aus dem Ausland für den Verbrauch in der
Kolonie eingeführte Spiritus. Als ausländische
Spirituosen werden auch alle wohlriechenden,
süßenden oder färbenden Essenzen angesehen, die
mehr als 3 v. H. Normalspiritus enthalten und
für die Herstellung von Spirituosen aller Art,
Branntwein und Kognak verwendet werden können
oder selbst trinkbar sind.
Einfuhr von Bienen, Honig und wWachs nach
Transvaal.
Laut Bekanntmachung Nr. 95 vom Jahre
1909 sind die durch Gesetz Nr. 6 vom Jahre
1909 über die Einfuhr von Bienen, Honig und
Wachs erlassenen Vorschriften mit dem 15. De-
zember 1909 in Kraft getreten.
(The Board of Trade Journal.)
Vermischtes.
Sestsetzung neuer Munzen fuür Britisch· Ostafrika
und Uganda.
Durch Bekanntmachung der Gouverneure von
Britisch-Ostafrika und Uganda (vom 1. Dezember
1909) sind als Scheidemünzen für die genannten
Schutzgebiete folgende Münzen festgesetzt worden:
50= und 25-Centstücke aus Silber, 10-, 5-, 1-
und ½-Centstücke aus Nickel, Bronze, anderem
Metall oder gemischtem Metall.
Die 5-Centstücke sind noch nicht geprägt worden;
die ½-Centstücke sind nur in Uganda im Umlauf,
wo mit geringeren Werten gerechnet wird, und
sind den 1-Centstücken") genau nachgebildet.
Alle anderen Scheidemünzen,“) nämlich die
1/8-Rupie= oder 2-Annastücke, die ½-Annastücke,
die 1/1-Annastücke und die 1/12-Annastücke Britisch-
Indiens, ferner die ½8-Rupie= oder 2-Annastücke
und die 1/1-Annastücke der ehemaligen Britisch-
Ostafrikanischen Gesellschaft sowie die ¼-Anna-
oder -Picestücke des Britisch-Ostafrikanischen Schutz-
gebiets werden vom 1. Juni 1910 ab außmßer
Kms gesetzt.
Ermäßigung der Eisenbahnfrachtsätze in Südafrika.-)
Die Regierungen der verschiedenen südafrika-
nischen Kolonien, einschl. der Provinz Mozambique,
haben sich bekanntlich dahin geeinigt, daß der
Bahnfrachtenverkehr von den konkurrierenden Häfen
nach dem besonders heiß umstrittenen Transvaal
Witwatersrandgebiet in der Weise verteilt werden
solle, daß 50 bis 55 v. H. (vom Gewicht) Lourenco
") Agl. „D. Kol. Bl.“ 1909. S. 653.
*“)Angl. „D. Kol. Bl.“ 1905, S. 410 f.
)Agl. auch „D. Kol. Bl.“ 1909, S. 515 und 876.
Marquez, Delagoa Bay, 30 v. H. Durban, Port
Natal, und der Rest von 15 bis 20 v. H. den
beiden Häfen der Kapkolonie East London, Buffalo
Harbour und Port Elizabeth, Algoa Bay zufallen
solle. Die möglichste Einhaltung dieses Verhältnisses
soll durch eine wenn nötig alle sechs Monate
stattfindende Revision der Frachtsätze erreicht werden.
Lourenco Marquez hat nun in letzter Zeit
einen Anteil von etwa 63 v. H. gehabt und eine
Anderung der Frachtsätze wird nötig; da die
finanzielle Lage der Transvaal-Staatsbahnen
(Central South African Railways) günstig ist,
so hat die Bahnverwaltung beschlossen, den Aus-
gleich nicht durch eine Erhöhung der Sätze auf
der Lourenco Marquez-Bahnstrecke herbeizuführen,
sondern durch eine Ermäßigung der Frachten von
Durbau und von den Kaphäfen.
Vom 1. Jannar d. Js. ab sind auf die Bahn-
frachten von Durban und den Kaphäfen nach
allen Stationen der Central South African Railways
im Witwatersrandgebiet von der Station Germiston
bis zur Station Klerksdorp die folgenden Er-
mäßigungen eingetreten:
Auf Güter der: (2000 Pfund)
Intermediate Class (Mittelklasse)). 2 sh 11 d
Intermediate B Class (Mittelklasse B) 1
Rough Class (Rohgüterklasseh. 2
Rough B Class (Rohgüterklasse Bl. 2
Rough C Class ( - C) 2
Imported Produce Class (Klasse
für eingeführte landwirtschaftliche
Produkte. u.—
Feneing and Fentilizer Class (Klasse
für Einzäunungsmaterial und
Düngemittelel —
pro Tonne
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