Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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Als Kolonialspirituosen werden solche an- 
gesehen, die aus den Erzeugnissen der in der 
Kolonie angepflanzten Reben hergestellt sind. 
Für Essig-Auszüge und Essenzen, Essig- 
und Holzsäure, in der Kolonie her- 
gestellt, wenn sie von keiner der 
Normalstärke sind, für die Imperial= 
gallone oder höheren als einen 
Bruchteil davon 7 Pence 
Für jeden die Normalstärke überschreitenden 
Grad tritt ein Zuschlag von 4 Pence hinzu. 
Als Normalstärke wird eine Stärke von 6 v. H. 
der absoluten Säure angesehen. 
Dieser Branntweinsteuer unterliegt auch der 
aus dem Ausland für den Verbrauch in der 
Kolonie eingeführte Spiritus. Als ausländische 
  
Spirituosen werden auch alle wohlriechenden, 
süßenden oder färbenden Essenzen angesehen, die 
mehr als 3 v. H. Normalspiritus enthalten und 
für die Herstellung von Spirituosen aller Art, 
Branntwein und Kognak verwendet werden können 
oder selbst trinkbar sind. 
Einfuhr von Bienen, Honig und wWachs nach 
Transvaal. 
Laut Bekanntmachung Nr. 95 vom Jahre 
1909 sind die durch Gesetz Nr. 6 vom Jahre 
1909 über die Einfuhr von Bienen, Honig und 
Wachs erlassenen Vorschriften mit dem 15. De- 
zember 1909 in Kraft getreten. 
(The Board of Trade Journal.) 
Vermischtes. 
Sestsetzung neuer Munzen fuür Britisch· Ostafrika 
und Uganda. 
Durch Bekanntmachung der Gouverneure von 
Britisch-Ostafrika und Uganda (vom 1. Dezember 
1909) sind als Scheidemünzen für die genannten 
Schutzgebiete folgende Münzen festgesetzt worden: 
50= und 25-Centstücke aus Silber, 10-, 5-, 1- 
und ½-Centstücke aus Nickel, Bronze, anderem 
Metall oder gemischtem Metall. 
Die 5-Centstücke sind noch nicht geprägt worden; 
die ½-Centstücke sind nur in Uganda im Umlauf, 
wo mit geringeren Werten gerechnet wird, und 
sind den 1-Centstücken") genau nachgebildet. 
Alle anderen Scheidemünzen,“) nämlich die 
1/8-Rupie= oder 2-Annastücke, die ½-Annastücke, 
die 1/1-Annastücke und die 1/12-Annastücke Britisch- 
Indiens, ferner die ½8-Rupie= oder 2-Annastücke 
und die 1/1-Annastücke der ehemaligen Britisch- 
Ostafrikanischen Gesellschaft sowie die ¼-Anna- 
oder -Picestücke des Britisch-Ostafrikanischen Schutz- 
gebiets werden vom 1. Juni 1910 ab außmßer 
Kms gesetzt. 
Ermäßigung der Eisenbahnfrachtsätze in Südafrika.-) 
Die Regierungen der verschiedenen südafrika- 
nischen Kolonien, einschl. der Provinz Mozambique, 
haben sich bekanntlich dahin geeinigt, daß der 
Bahnfrachtenverkehr von den konkurrierenden Häfen 
nach dem besonders heiß umstrittenen Transvaal 
Witwatersrandgebiet in der Weise verteilt werden 
solle, daß 50 bis 55 v. H. (vom Gewicht) Lourenco 
") Agl. „D. Kol. Bl.“ 1909. S. 653. 
*“)Angl. „D. Kol. Bl.“ 1905, S. 410 f. 
)Agl. auch „D. Kol. Bl.“ 1909, S. 515 und 876. 
  
Marquez, Delagoa Bay, 30 v. H. Durban, Port 
Natal, und der Rest von 15 bis 20 v. H. den 
beiden Häfen der Kapkolonie East London, Buffalo 
Harbour und Port Elizabeth, Algoa Bay zufallen 
solle. Die möglichste Einhaltung dieses Verhältnisses 
soll durch eine wenn nötig alle sechs Monate 
stattfindende Revision der Frachtsätze erreicht werden. 
Lourenco Marquez hat nun in letzter Zeit 
einen Anteil von etwa 63 v. H. gehabt und eine 
Anderung der Frachtsätze wird nötig; da die 
finanzielle Lage der Transvaal-Staatsbahnen 
(Central South African Railways) günstig ist, 
so hat die Bahnverwaltung beschlossen, den Aus- 
gleich nicht durch eine Erhöhung der Sätze auf 
der Lourenco Marquez-Bahnstrecke herbeizuführen, 
sondern durch eine Ermäßigung der Frachten von 
Durbau und von den Kaphäfen. 
Vom 1. Jannar d. Js. ab sind auf die Bahn- 
frachten von Durban und den Kaphäfen nach 
allen Stationen der Central South African Railways 
im Witwatersrandgebiet von der Station Germiston 
bis zur Station Klerksdorp die folgenden Er- 
mäßigungen eingetreten: 
Auf Güter der: (2000 Pfund) 
Intermediate Class (Mittelklasse)). 2 sh 11 d 
Intermediate B Class (Mittelklasse B) 1 
Rough Class (Rohgüterklasseh. 2 
Rough B Class (Rohgüterklasse Bl. 2 
Rough C Class ( - C) 2 
Imported Produce Class (Klasse 
für eingeführte landwirtschaftliche 
Produkte. u.— 
Feneing and Fentilizer Class (Klasse 
für Einzäunungsmaterial und 
Düngemittelel — 
pro Tonne 
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