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Die Ausfuhr des letzteren in allen Arten von
lan dwirtschaftlichen Produkten nach anderen Teilen
Südafrikas hat ungemein zugenommen:; der Bericht
nimmt daher an, daß die Farmer, Müller, Schuh-
Sattler, Möbelfabrikanten, Gerber und
ausgezeichnete Geschäfte gemacht
macher,
Wagenbauer
haben müssen.
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Kapstadt.)
Vermischtes.
Herabsetgung der Eisenbahn-Frachtsätze in der Union
kür Oais zum Export nach Deutsch-Südwestatrika.“)
Infolge von Vorstellungen, welche seitens des
Verbandes der Handelskammern Südafrikas bei
der Regierung gemacht wurden, hat diese die
Eisenbahnfrachtsätze für Mais, welcher nach Deutsch-
Südwestafrika exportiert werden soll, auf dieselbe
Höhe herabgesetzt, wie für Mais zum Export
nach Europa.
Bisher kostete Mais an Bahnfracht von Trans-
vaal nach Kapstadt, je nach der Entfernung der
Verladestation, verschiedene Fracht, im Durchschnitt
ungefähr 50 sh pro Tonne. Infolgedessen zogen
die Händler vor, den Mais auf dem Wege über
Durban zu beziehen. Auf diesem Wege kostete
die Tonne an Bahn= und Schiffsfracht etwa 20 sh,
wozu noch die Umladegebühr in Kapstadt von
5 Sh kam.
*7) Vgl. auch „D. Kol. Bl.“ 1910, S. 200 f.
Jetzt kostet die Fracht von jeder beliebigen
Station der Union nach jedem Hafen pro Tonne
10 sh.
Die Seefracht von Kapstadt nach Häfen
Deutsch-Südwestafrikas kostet zurzeit bei größeren
Quantitäten 10 sh pro Tonne.
Es beträgt demnach jetzt die Gesamtfracht von
einer beliebigen Station der südafrikanischen Union
nach jedem der beiden Häfen Deutsch-Südwest-
afrikas (Lüderitzbucht und Swakopmund) 20 sh
gegen vorher 60 sh bzw. 35 sh.
Hierzu kommen an Unkosten für die Händler
in Kapstadt nur noch 1/ v. H. Dockgebühren und
½ d pro Sack von 100 kg Graduierungsgeböhr.
Außer der Fracht erheben die Schiffahrts-
gesellschaften noch 5 v. H. sogenannte Primage,
welche nicht rückvergütet wird.
(Bericht des landwirtschaftlichen Sachverständigen
für Britisch-Südafrika in Kapstadt.)
Literatur-Bericht.
Kolonlalbeamtengesctz vom S. Juni 1910. Auf Grund
der Gesctzesmaterinlien erläntert und mit den er-
günzenden (iesetzen, insbesondere diem Reichsbeamten-
gesctz und dem Beamtenhinterbliebenengesctz, heraus-
Eegeben von Dr. Priedrich Doerr, K. Amtsrichter.
Privatdezent an der I’nivelsität AMünchen. 1910.
München und Berlin. J. Schweitzer Verlag (Arthur
Scllier). 131 S. Preis 4¼ 2.00.
TDer Verfasser gibt nach einem kurzen Uberblick
über die Entstchungsgeschichte in Verbindung mit
dem Text des (iesclzes die für das Veltündnis der
zum Teil nicht ganz einfachen Vorschriften notwendiken
Erlüuterungen, im wesentlichen im Anschluß an die
Begründung. die dem (iesetzentwurf bei seiner Vor-
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lage an die gesetzgebenden Körperschaften beigefügt
War. Außerdem enthält das Werk den Text de
Reichsbeamtengesectzes und des Beamtenhimerblicbenrn-
sctzes, beile in der neucsten Fassung vom 18. Mai
Für dic Praxis wünie die Arbeit noch an Wen
kewonnen haben, wenn auch die Ausführungsberum-
mungen zum Kolonialbeumtengesetz berücksichtigt
worden würen. Lhie letzteren sind aber grüßtenteils
noch in Vorbereitung, und dem Verfasser lag wohl
daran, wenigstens dem Bedürfnis der Wissenscheh
nach einer branchbaren Textausgabe mötglichst schnell
abzuhelfen. IDiescm Zweck wird das handliche. u
guter Aufmachung gchaltene Buch jedenfalls gerccht.
Verkehrs-Nachrichten.
Dersonen-, Lösch- und Ladever#ehr in Jwahopmund während der Monate Kpril bis Juni 1910.
(Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1910, Nr. 16, S. 709 f.)
I. Einwanderung und Einfuhr: 2663 Personen, 99 Stück Großvieh, 217 Stück Klein-
vieh und 27130 chm bzw. Tonnen Güter.
1731 Personen kamen von außerhalb des Schutzgebietes,
932 Personen von innerhalb des Schutzgebietes gelegenen Häfen; von den Gütern waren 1400 ehm
Regierungs-, 25 730 chm Privatgüter.