Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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Die Ausfuhr des letzteren in allen Arten von 
lan dwirtschaftlichen Produkten nach anderen Teilen 
Südafrikas hat ungemein zugenommen:; der Bericht 
nimmt daher an, daß die Farmer, Müller, Schuh- 
Sattler, Möbelfabrikanten, Gerber und 
ausgezeichnete Geschäfte gemacht 
macher, 
Wagenbauer 
haben müssen. 
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Kapstadt.) 
  
  
  
Vermischtes. 
Herabsetgung der Eisenbahn-Frachtsätze in der Union 
kür Oais zum Export nach Deutsch-Südwestatrika.“) 
Infolge von Vorstellungen, welche seitens des 
Verbandes der Handelskammern Südafrikas bei 
der Regierung gemacht wurden, hat diese die 
Eisenbahnfrachtsätze für Mais, welcher nach Deutsch- 
Südwestafrika exportiert werden soll, auf dieselbe 
Höhe herabgesetzt, wie für Mais zum Export 
nach Europa. 
Bisher kostete Mais an Bahnfracht von Trans- 
vaal nach Kapstadt, je nach der Entfernung der 
Verladestation, verschiedene Fracht, im Durchschnitt 
ungefähr 50 sh pro Tonne. Infolgedessen zogen 
die Händler vor, den Mais auf dem Wege über 
Durban zu beziehen. Auf diesem Wege kostete 
die Tonne an Bahn= und Schiffsfracht etwa 20 sh, 
wozu noch die Umladegebühr in Kapstadt von 
5 Sh kam. 
  
  
*7) Vgl. auch „D. Kol. Bl.“ 1910, S. 200 f. 
  
Jetzt kostet die Fracht von jeder beliebigen 
Station der Union nach jedem Hafen pro Tonne 
10 sh. 
Die Seefracht von Kapstadt nach Häfen 
Deutsch-Südwestafrikas kostet zurzeit bei größeren 
Quantitäten 10 sh pro Tonne. 
Es beträgt demnach jetzt die Gesamtfracht von 
einer beliebigen Station der südafrikanischen Union 
nach jedem der beiden Häfen Deutsch-Südwest- 
afrikas (Lüderitzbucht und Swakopmund) 20 sh 
gegen vorher 60 sh bzw. 35 sh. 
Hierzu kommen an Unkosten für die Händler 
in Kapstadt nur noch 1/ v. H. Dockgebühren und 
½ d pro Sack von 100 kg Graduierungsgeböhr. 
Außer der Fracht erheben die Schiffahrts- 
gesellschaften noch 5 v. H. sogenannte Primage, 
welche nicht rückvergütet wird. 
(Bericht des landwirtschaftlichen Sachverständigen 
für Britisch-Südafrika in Kapstadt.) 
  
  
  
Literatur-Bericht. 
Kolonlalbeamtengesctz vom S. Juni 1910. Auf Grund 
der Gesctzesmaterinlien erläntert und mit den er- 
günzenden (iesetzen, insbesondere diem Reichsbeamten- 
gesctz und dem Beamtenhinterbliebenengesctz, heraus- 
Eegeben von Dr. Priedrich Doerr, K. Amtsrichter. 
Privatdezent an der I’nivelsität AMünchen. 1910. 
München und Berlin. J. Schweitzer Verlag (Arthur 
Scllier). 131 S. Preis 4¼ 2.00. 
TDer Verfasser gibt nach einem kurzen Uberblick 
über die Entstchungsgeschichte in Verbindung mit 
dem Text des (iesclzes die für das Veltündnis der 
zum Teil nicht ganz einfachen Vorschriften notwendiken 
Erlüuterungen, im wesentlichen im Anschluß an die 
Begründung. die dem (iesetzentwurf bei seiner Vor- 
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lage an die gesetzgebenden Körperschaften beigefügt 
War. Außerdem enthält das Werk den Text de 
Reichsbeamtengesectzes und des Beamtenhimerblicbenrn- 
sctzes, beile in der neucsten Fassung vom 18. Mai 
Für dic Praxis wünie die Arbeit noch an Wen 
kewonnen haben, wenn auch die Ausführungsberum- 
mungen zum Kolonialbeumtengesetz berücksichtigt 
worden würen. Lhie letzteren sind aber grüßtenteils 
noch in Vorbereitung, und dem Verfasser lag wohl 
daran, wenigstens dem Bedürfnis der Wissenscheh 
nach einer branchbaren Textausgabe mötglichst schnell 
abzuhelfen. IDiescm Zweck wird das handliche. u 
guter Aufmachung gchaltene Buch jedenfalls gerccht. 
  
  
  
Verkehrs-Nachrichten. 
Dersonen-, Lösch- und Ladever#ehr in Jwahopmund während der Monate Kpril bis Juni 1910. 
(Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1910, Nr. 16, S. 709 f.) 
I. Einwanderung und Einfuhr: 2663 Personen, 99 Stück Großvieh, 217 Stück Klein- 
vieh und 27130 chm bzw. Tonnen Güter. 
1731 Personen kamen von außerhalb des Schutzgebietes, 
932 Personen von innerhalb des Schutzgebietes gelegenen Häfen; von den Gütern waren 1400 ehm 
Regierungs-, 25 730 chm Privatgüter.
	        
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