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harren, auch für die Zukunft gute Aussichten
bieten. Die Kolonialverwaltung wird nach wie
vor alle ernsten und soliden Unternehmungen,
von denen sie die Überzeugung hat, daß sie gleich-
zeitig auch für die Entwickelung unserer Schutz-
gebiete von Nutzen und Segen sind, bereitwilligst
unterstützen, und sie wird sich nur freuen, wenn
denjenigen, welche sich in unseren Kolonien be-
tätigen, entsprechende Gewinne zufließen. Bei
der Vergebung von Rechten wird sie sich anderer-
seits stets vor Augen halten, ob und in welchem
Umfange auch die Kolonien Nutzen aus ihnen
ziehen können. Monopolartige Rechte, welche
in früheren Zeiten wegen der wenig gesicherten
Derhältnisse in unseren Schutzgebieten eine gewisse
Berechtigung gehabt haben mögen, werden bei
dem derzeitigen Entwickelungsstadium,
in dem sich unsere kolonialen Besitzungen be-
finden, im allgemeinen nicht mehr verliehen
werden.“
Sodann wurde in die Tagesordnung einge-
treten.
Diese lautete:
1. Aufgaben der Kreditorganisation in den
deutschen Schutzgebieten mit besonderer Be-
rücksichtigung von Südwestafrika.
. Maßnahmen gegen unsolide koloniale Neu-
gründungen.
3. Förderung der Handelsbeziehungen der
deutschen Schutzgebiete mit dem Mutter-
lande.
Zu Punkt 1 bemerkt der Vorsitzende ein-
leitend: die Kreditorganisation in den Schutz-
gebieten, insbesondere in Deutsch-Südwestafrika,
sei eine der dringendsten Aufgaben der Kolonial=
verwaltung. Der Gouverneur des genannten
Schutzgebietes spreche sich in einem Bericht von
Ende Mai d. Is. dahin aus, er habe nach
Rücksprache mit Farmern und durch Einblick in
die Verhältnisse die Überzeugung erlangt, daß
neuer Kredit für das Schutzgebiet dringlich, in
gewissem Umfange unbedingt erforderlich sei.
Vor allem müsse durch neuen Kredit die Wasser-
erschließung gefördert werden, die für Süd-
westafrika beinahe alles bedeute. Es genüge
nicht, wenn auf einer Farm eine Wasserstelle zur
Verfügung stehe, vielmehr könne die Farm nur
daun ganz ausgenutzt werden, wenn mehrere
Wasserstellen vorhanden wären.
Die Frage der Kreditorganisation sei un-
gemein schwierig. Wenn man in der heutigen
Sitzung auch noch nicht dazu gelangen werde,
bestimmte Vorschläge aufzustellen, so halte er doch
eine Aussprache über diesen Punkt für sehr
förderlich; vielleicht würde auch das eine oder
andere Kommissionsmitglied bei den weiteren
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Verhandlungen dem Amte seine Unterstützung
gewähren.
Ehe er den Herrn Referenten bitte, das
Wort zu ergreifen, möchte er insbesondere auf
das, was in dem schriftlichen Referat über die
Transvaal-Bank gesagt sei, hinweisen; die klima-
tischen und speziell die Wasserverhältnisse in jenen
Gebieten ähnelten denen unseres Schutzgebietes
sehr.
Der Referent Herr Geheimrat Dr. Zoepfl
verwies auf sein den Teilnehmern bereits zu-
gegangenes Referat") und hob hervor, daß er
sich darin einer bestimmten Stellungnahme zu den
einzelnen Fragen enthalten, vielmehr eine ver-
gleichende Untersuchung zu geben versucht habe,
die die Stellungnahme der Herren erleichtern
solle. Seien doch gerade im Bank= und Kredit-
wesen die obersten Grundsätze allgemein gültig.
Deshalb komme trotz der Fülle des Materials
das Referat doch schließlich auf verhältnismäßig
nur wenige typische und sich mehr oder weniger
überall wiederholende Krediteinrichtungen hinaus,
die dann auch wieder bei den Mitteln und Wegen,
die für die deutschen Kolonien in Frage kommen
könnten, hervortreten. Der Referent ging sodann
noch auf den wesentlichen Inhalt des Referats
und der Anlagen ein, indem er einiges, wie
z. B. die Transvaal-Bank, besonders hervorhob.
Hierauf ergriff Herr Dr. Salomonsohn
als Korreferent das Wort. Er führte aus:
„Die Frage, welche Mittel und Wege zur
Ausgestaltung der Kreditorganisation in den
deutschen Schutzgebieten sich empfehlen, läßt sich
meines Erachtens nicht generell beantworten,
sondern muß für jedes Schutzgebiet besonders
studiert und gelöst werden. Der Herr Referent
hat bereits darauf hingewiesen, daß sich die
Kolonien in dieser Hinsicht schon von vornherein
in zwei Klassen teilen, einmal diejenigen Kolonien,
bei denen eine Kreditgewährung an die Ein-
geborenen in Frage kommt, also Neu-Guinea,
Kamerun, Togo, und zweitens diejenigen, in
denen das Kreditbedürfnis der weißen Ansiedler
zu befriedigen ist, wie Samoa und Ost= und
Südwestafrika, Kiautschon. Wir können die erstere
Kategorie hier ganz ausschalten, weil das Kredit-
bedürfnis der Eingeborenen in jenen Kolonien
im großen und ganzen durch die daselbst Handel
treibenden großen und kapitalkräftigen Gesell-
schaften in ausreichender Weise befriedigt wird.
Ich glaube aber, daß es nötig ist, auch bezüglich
der der zweiten Kategorie angehörigen Kolonien
mit Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Verschiedenheit
eine individnelle Behandlung eintreten zu lassen.
— — — —
*) Abdruck des Referats Seite 128 f.