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4. Für je 40 weibliche Tiere ist ein Bulle aufzu-
stollen. Inzucht ist zu verhüten.
5. Als Grundlage für die zucht genügt die jetzt
vorhandene Zahl von Waldlandlühen noch nicht. Sie
ist durch Ankauf von kräftigen, gutgebauten und ge-
sunden Tieren zu erhöhen.
6. Bei der Nachzucht ist besonders darauf zu
achten, daß solche Tiere lange Neit zur? zucht verwendet
werden, die gute Leistungen aufsweisen.
7. Bis der Sollbestand erreicht ist,
männliche Tiere zu
werden nur
Zuchtzwecken abgegeben: es ist
darauf zu achten, daß bei Neubestellungen an die
gleichen Empfänger nicht verwandte Tierce abgegeben
werden. zur Crleichterung der Kontrolle ist jedem
Eimpfänger ein möglichst weitgehender Abstammungs-
nachweis des Bullen zu übergeben.
L. Zu Schlachtzwecken werden zur zucht oder zum
zuge unbrauchbare oder nicht notwendige Tiere ab-
gegeben. Der Bedarf an Schlachtvieh muß zur geit
des größten Bedarfs (Regenzeit) gedeckt werden können.
Da für schwere Tiere in Buca kein Al##az ist, ist
es zu vermeiden, die Anpaarung des Waldlandviehs
mit Allgäuer Bullen so weit zu treiben, daß die Grösze
der Allgäuer Tiere erreicht wird. Die Krenzungstiere
sind unter sich fortzupflangen, sobald sie in
Körperenutwicklung für die hiesigen Schlachtzwecke am
geeignetsten sind.
0. Letzteres gilt auch für den zug. Für die
hiesigen Bodengestaltungsverhältnisse ist ein zugtier in
der Oröße. des Allgäuerviehs ungceignet.
10. Der Grad der Anpaarung des Waldlandviehs
mit Allgäuer t Bullen muß sich außerdem noch richten
nach der später durch das Probemelken festzustellenden
Milchleistung der verschiedenen Kreuzungsgrade.
11. Bei Prüfung der Leistungsfähigkeit in be zug
auf den Milchertrag der Kühe ist besonders auf die
Leisuung der Kühe bei den verschicdenen Krenuzungs-
graden zu achten.
Das Probemelken wird monatlich einmal vor-
geuomnten und das Resultat in das Probemeltregister
eingetragen.
12. Sämtliche Zuchttiere sind durch Anubringen
von Ohrmarken möglichst frühzeitig zu kennzeichnen.
13. Nach genauer Kennzeichnung sind die Tiere
in das Zuchtregister einzutragen.
Ferner ist zu führen:
a) ein Viehbestandsregister,
lb) ein Einnahmeregister,
Jßc) ein Tagebuch,
") ein Lohnregister.
c) ein Vorratoregister,
fo ein Düngungs-, Saat= und Ernteregister.
14. An die Station Buca ist monatlich zum
Zwecke der Einziehung oder Berechnung eine Liste der
abgegebenen Produtte, Zucht= oder Zugtiere vorzulegen.
Alljährlich am 1. April ist über die Veränderungen im
Bestand der Tiere an das Gouvernement zu berichten
und der Wert der Tiere abzuschäuen.
15. Die Herden sind folgendermaßen einzuteilen
und zu weiden:
a) Allgäuer Bullen mit Waldlandrindern und
Waldlandkreuzungstieren. Adamanarinder
und Adamanakrenzungstiere,
Ochsen, junge Bullen,
Jungvieh.
Auf den als Ackerland geeigneten Flächen sind
solche Gewächse anzubanen, die einerseits zur Ernäh=
rung der europäischen Bevölkerung von Buca, Soppo
und Uictoria dienen (Kartoffeln), anderseits an das
Vieh als Kraftfutter verabreicht werden können (Maid).
D)
c
—
ihrer
Es ist danach zu streben, den Maiobedarf nicht
nur der eigenen Wirtschaft zu decken, sondern auch den
der Sennerei Buea, den der Station Buea für Stations-
und Gouvernementspferde, den der Schutztruppe zu
Soppo und der Privaten in Buca. Um den Mais-
bedarf der eigenen Mirtschaft und der Sennerei mit
der Zunahme des Viehbestandes und der intensiveren
Fütterung nicht zu sehr zu steigern, anderseits, um
die Milcherträge zu erhöhen, muß versucht werden,
noch ein anderes Futtermitiel, wie z. B. Bohnen,
anzubauen. Es ist ferner danach zu streben, am An-
fang der Trockenzeit so viel Hen zu gewinnen, das;
während der gangen Regenzeit dem Rindvieh Heu als
Beifutter gereicht werden kann.
Im Jahre 1913 ist die Fruchtfolge nach solgendem
Plau einzurichten:
a) Das vordere Mittelfeld wird, so weit das
Saatgut reicht, mit Tephrosia zu Gründüngungszwecken
besät. Auf dem Rest der Fläche werden Grün-
düngungsversuche mit Crotalaria fortgesetzt.
b) Das bintere Mittelseld wird mit Mais besät.
Daneben wird Mais regelmäßig auf etwa 10 ha Neu-
land angebaut.
hc) Das obere Feld (Bucafeld) trägt Kartoifeln,
Bohnen und andere Blattfrüchte und wird mit Stall-
mist gedüngt.
(1) Das Heuseld wird, so weit das
mit RAusseriweizen und Hafer besüt. Der Rest bleibt
eventuell brach liegen. Die anzubauenden Früchte
folgen sich in den nächsten Jahren, wie sie sich im
oben angegebenen Bestellungeplan aneinanderreihen.
Auf Außenschlägen wird Makabo angebaut ida
nicht in die Fruchtfolge hineinpassend), ferner Tephrosia
zur Saatgewinnung.
Saatgut reicht,
Anlage 3.
Allgemeine Instruktion für die Viehzuchtbetriebe
in ÖOschang und Djuttitsa.
1. Der Viehbestand dient dazu, durch Abgabe von
uten Zuchutieren an andere Dienststellen, Private und
Eingeborene die Landesviehzucht zu heben und den
Schlachtviebbedarf des Bezirkes Zu decken.
Die Gewinnung von Milch. Butter und Käse in
größeren Mengen kommt zunächst noch nicht in Betracht.
2. Es ist darauf zu achten, daß für je 40 weib-
liche Tiere ein Bulle vorhanden ist.
Zur Vermeidung von Inzucht werden einmal die
Bulleu in eince andere Herde eingestellt oder die Nälber.
nachdem sie in bezug auf ihre Ernährung vom Mutter-
tier nicht mehr abhängig sind, einer anderen Herde
zugeteilt, anderseits hat periodenweise die Aufstellung
von neuen Bullen zu erfolgen. Es ist darauf zu achten,
daß nicht den alten Bullen verwandte Tiere eingestellt
werden.
3. Der Grundstock an weiblichen Tieren soll von
Anfang an nicht zu klein sein, um möglichst bald einen
Stamm guter Tiere zu erhalten. Schlechte weibliche
Tiere sind so bald als möglich anoguscheiden. Beim
Einkanf weiblicher Tiere ist auf gute Formen, kräftige
Entwicklung und Gesundheit der Tiere zu achten.
4. Es ist ferner angustreben, daß solche Tiere
möglichst den einzgelnen Betrieben erhalten bleiben, die
gute Leistungen aufweisen und zugleich ihre Leistungs-
fähigkeit vererben.
5. (Wie in Anl. 2 Ziff. 7.)
G6. (Wie in Anl. 2 Ziff. 8 Satz 1.)
7. (Wie in Anl. 1 Ziff. 8.)
8. Nach genauer Kennzeichnung sind die Tiere in
das zuchtregister ein zutragen. Es ist ferner ein Vieh-
bestanderegister zu führen.