Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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4. Für je 40 weibliche Tiere ist ein Bulle aufzu- 
stollen. Inzucht ist zu verhüten. 
5. Als Grundlage für die zucht genügt die jetzt 
vorhandene Zahl von Waldlandlühen noch nicht. Sie 
ist durch Ankauf von kräftigen, gutgebauten und ge- 
sunden Tieren zu erhöhen. 
6. Bei der Nachzucht ist besonders darauf zu 
achten, daß solche Tiere lange Neit zur? zucht verwendet 
werden, die gute Leistungen aufsweisen. 
7. Bis der Sollbestand erreicht ist, 
männliche Tiere zu 
werden nur 
Zuchtzwecken abgegeben: es ist 
darauf zu achten, daß bei Neubestellungen an die 
gleichen Empfänger nicht verwandte Tierce abgegeben 
werden. zur Crleichterung der Kontrolle ist jedem 
Eimpfänger ein möglichst weitgehender Abstammungs- 
nachweis des Bullen zu übergeben. 
L. Zu Schlachtzwecken werden zur zucht oder zum 
zuge unbrauchbare oder nicht notwendige Tiere ab- 
gegeben. Der Bedarf an Schlachtvieh muß zur geit 
des größten Bedarfs (Regenzeit) gedeckt werden können. 
Da für schwere Tiere in Buca kein Al##az ist, ist 
es zu vermeiden, die Anpaarung des Waldlandviehs 
mit Allgäuer Bullen so weit zu treiben, daß die Grösze 
der Allgäuer Tiere erreicht wird. Die Krenzungstiere 
sind unter sich fortzupflangen, sobald sie in 
Körperenutwicklung für die hiesigen Schlachtzwecke am 
geeignetsten sind. 
0. Letzteres gilt auch für den zug. Für die 
hiesigen Bodengestaltungsverhältnisse ist ein zugtier in 
der Oröße. des Allgäuerviehs ungceignet. 
10. Der Grad der Anpaarung des Waldlandviehs 
mit Allgäuer t Bullen muß sich außerdem noch richten 
nach der später durch das Probemelken festzustellenden 
Milchleistung der verschiedenen Kreuzungsgrade. 
11. Bei Prüfung der Leistungsfähigkeit in be zug 
auf den Milchertrag der Kühe ist besonders auf die 
Leisuung der Kühe bei den verschicdenen Krenuzungs- 
graden zu achten. 
Das Probemelken wird monatlich einmal vor- 
geuomnten und das Resultat in das Probemeltregister 
eingetragen. 
12. Sämtliche Zuchttiere sind durch Anubringen 
von Ohrmarken möglichst frühzeitig zu kennzeichnen. 
13. Nach genauer Kennzeichnung sind die Tiere 
in das Zuchtregister einzutragen. 
Ferner ist zu führen: 
a) ein Viehbestandsregister, 
lb) ein Einnahmeregister, 
Jßc) ein Tagebuch, 
") ein Lohnregister. 
c) ein Vorratoregister, 
fo ein Düngungs-, Saat= und Ernteregister. 
14. An die Station Buca ist monatlich zum 
Zwecke der Einziehung oder Berechnung eine Liste der 
abgegebenen Produtte, Zucht= oder Zugtiere vorzulegen. 
Alljährlich am 1. April ist über die Veränderungen im 
Bestand der Tiere an das Gouvernement zu berichten 
und der Wert der Tiere abzuschäuen. 
15. Die Herden sind folgendermaßen einzuteilen 
und zu weiden: 
a) Allgäuer Bullen mit Waldlandrindern und 
Waldlandkreuzungstieren. Adamanarinder 
und Adamanakrenzungstiere, 
Ochsen, junge Bullen, 
Jungvieh. 
Auf den als Ackerland geeigneten Flächen sind 
solche Gewächse anzubanen, die einerseits zur Ernäh= 
rung der europäischen Bevölkerung von Buca, Soppo 
und Uictoria dienen (Kartoffeln), anderseits an das 
Vieh als Kraftfutter verabreicht werden können (Maid). 
D) 
c 
— 
ihrer 
  
Es ist danach zu streben, den Maiobedarf nicht 
nur der eigenen Wirtschaft zu decken, sondern auch den 
der Sennerei Buea, den der Station Buea für Stations- 
und Gouvernementspferde, den der Schutztruppe zu 
Soppo und der Privaten in Buca. Um den Mais- 
bedarf der eigenen Mirtschaft und der Sennerei mit 
der Zunahme des Viehbestandes und der intensiveren 
Fütterung nicht zu sehr zu steigern, anderseits, um 
die Milcherträge zu erhöhen, muß versucht werden, 
noch ein anderes Futtermitiel, wie z. B. Bohnen, 
anzubauen. Es ist ferner danach zu streben, am An- 
fang der Trockenzeit so viel Hen zu gewinnen, das; 
während der gangen Regenzeit dem Rindvieh Heu als 
Beifutter gereicht werden kann. 
Im Jahre 1913 ist die Fruchtfolge nach solgendem 
Plau einzurichten: 
a) Das vordere Mittelfeld wird, so weit das 
Saatgut reicht, mit Tephrosia zu Gründüngungszwecken 
besät. Auf dem Rest der Fläche werden Grün- 
düngungsversuche mit Crotalaria fortgesetzt. 
b) Das bintere Mittelseld wird mit Mais besät. 
Daneben wird Mais regelmäßig auf etwa 10 ha Neu- 
land angebaut. 
hc) Das obere Feld (Bucafeld) trägt Kartoifeln, 
Bohnen und andere Blattfrüchte und wird mit Stall- 
mist gedüngt. 
(1) Das Heuseld wird, so weit das 
mit RAusseriweizen und Hafer besüt. Der Rest bleibt 
eventuell brach liegen. Die anzubauenden Früchte 
folgen sich in den nächsten Jahren, wie sie sich im 
oben angegebenen Bestellungeplan aneinanderreihen. 
Auf Außenschlägen wird Makabo angebaut ida 
nicht in die Fruchtfolge hineinpassend), ferner Tephrosia 
zur Saatgewinnung. 
Saatgut reicht, 
Anlage 3. 
Allgemeine Instruktion für die Viehzuchtbetriebe 
in ÖOschang und Djuttitsa. 
1. Der Viehbestand dient dazu, durch Abgabe von 
uten Zuchutieren an andere Dienststellen, Private und 
Eingeborene die Landesviehzucht zu heben und den 
Schlachtviebbedarf des Bezirkes Zu decken. 
Die Gewinnung von Milch. Butter und Käse in 
größeren Mengen kommt zunächst noch nicht in Betracht. 
2. Es ist darauf zu achten, daß für je 40 weib- 
liche Tiere ein Bulle vorhanden ist. 
Zur Vermeidung von Inzucht werden einmal die 
Bulleu in eince andere Herde eingestellt oder die Nälber. 
nachdem sie in bezug auf ihre Ernährung vom Mutter- 
tier nicht mehr abhängig sind, einer anderen Herde 
zugeteilt, anderseits hat periodenweise die Aufstellung 
von neuen Bullen zu erfolgen. Es ist darauf zu achten, 
daß nicht den alten Bullen verwandte Tiere eingestellt 
werden. 
3. Der Grundstock an weiblichen Tieren soll von 
Anfang an nicht zu klein sein, um möglichst bald einen 
Stamm guter Tiere zu erhalten. Schlechte weibliche 
Tiere sind so bald als möglich anoguscheiden. Beim 
Einkanf weiblicher Tiere ist auf gute Formen, kräftige 
Entwicklung und Gesundheit der Tiere zu achten. 
4. Es ist ferner angustreben, daß solche Tiere 
möglichst den einzgelnen Betrieben erhalten bleiben, die 
gute Leistungen aufweisen und zugleich ihre Leistungs- 
fähigkeit vererben. 
5. (Wie in Anl. 2 Ziff. 7.) 
G6. (Wie in Anl. 2 Ziff. 8 Satz 1.) 
7. (Wie in Anl. 1 Ziff. 8.) 
8. Nach genauer Kennzeichnung sind die Tiere in 
das zuchtregister ein zutragen. Es ist ferner ein Vieh- 
bestanderegister zu führen.
	        
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