Volltext : Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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Wenn  die  großen  projektierten  Arbeiten  ausgeführt
sind  und  neue  Frachten  bringen,  werden  hoffentlich
die  französischen  Reeder  nicht  zulassen,  daß  die  fremden
Flangen  die  französischen  von  der  Küste  Gabuns  verdrängen.


Handelsgeschäfte  der  Konzessionsgesellschaften.


ber  die  Handelsgeschäfte  der  Konzessionsgesellschafn
  werden  seit  1903  besondere  Erhebungen  angestellt,
  die  dazu  dienen,  ihre  Täuksi=  zu  verfolgen  und
die  Angaben  ihrer  Bilanzen  zu  kontrollieren.  Im
Jahre  1911  haben  diese  Gesellschaften  folgende  Operationen
  ausgeführt:

Einfuhr  3  287  000  Fr.
Ausfuhr  10  595  000  =
Gesamtumsatz  19  881  000  Fr.

Im  Verhältnis  zum  Gesamtumsatz  der  Kolonie
machen  diese  Umsäte  der  Lonzessionsgeiellichaften
26  v.  H.  bei  der  Eins  .  i  der  Ausfuhr  und
45  v.  H.  beim  Gesamthapdel  aus.  *  einer  Zusammenstellung
  der  so  erhaltenen  Anteilziffern  zeigt  sich  solgende
  Bewegung:

Anteil  der  Konzessionsgesellschaften  am  Umsatz
im  Spezialhandel.

-  Gesamt-Jahr
  Einfuhr  Ausfuhr  hondel
1903  36  v.  O  6°  v.  H.  55  v.  H.
1904  37.7„  -  ö7  -
1905  19  5  -  59  -
1906  49  -  75  -  63  —
1907  49  68  60
1908  41  8  —  58
1909090  33  =  78  60  -
1910  29  72  57
191  26  64  46

Hiernach  haben  die  Konzessionsgesellschaften  nur
noch  weniger  als  die  Hälfie  der  Handelsumsätze  in
Händen  und  sic  geraten  sehr  schnell  vor  dem  nichtvrivilegierten
  Handel  mehr  und  mehr  ins  Hintertreffen.

a  sie  das  ausschließliche  Recht  haben,  die  Bodenprodukte
  anzukaufen,  bebaupten  sie  sich  im  Ausfuhrhandel
  zwar  noch  gegenüber  ihren  Konkurrenten.  Im
Einfuhrhandel  dagegen  ist  ihr  Anteil  an  Handelswaren
bereits  ganz  unbedeutend,  denn  von  der  Einfuhr  der
Gesellschaften  müssen  noch  die  für  ihre  eigenen  Angestellten
  bestimmten  Materialien  und  Lebensmittel
abgezogen  werden.  Die  ständige  Verminderung  der
Einfuhr  von  Tauschwaren,  die  sich  viel  deutlicher  geigt
als  die  Verminderung  der  Produktenausfuhr,  deutet
darauf  hin.  daß  die  Geschäfte  der  Kongessionsgesellschaften
  sich  in  ganz  anderer  Weise  vollziehen  als  beim
eigentlichen  Handel.  Bei  sehr  vielen  von  ihnen  besteht
das  Hauptgeschäft  in  dem  Ankauf  der  Naturprodukte,
welche  die  Eingeborenen  einsammeln,  um  sich  das  für
die  Kopfstener  nötige  Geld  zu  beschaffen.  Hierauf
ging  offensichtlich  nicht  die  Absicht  der  Regierung,  als
sie  ihnen  die  weitgehenden  Privilegien  zugestand.  Die
Gesellschaften  werden  nicht  mehr  lange  besteden  bleiben
können,  wenn  sie  sich  nicht  vollständig  von  den  Irrwegen
  abwenden,  die  sie  bisher  verfolgt  haben.

Schlußbetrachtung.
Vom  Standpunkt  des  Handels,  der  Schiffahrt,  der
Zollerträgnisse,  der  Erschließung  des  Landes  hat  das
Jahr  1911  Resultate  erbracht,  zu  denen  die  Verwaltung

 

sich  aufrichtig  Glück  wünschen  darf.  Weniger  als  drei
Jahre  nach  einer  außerordentlich  heftigen  Krise  hat
Französisch-Aquatorial-Afrika  in  allen  erwähmen
Punkten  die  früher  in  den  günstigsten  Jahren  erreichten
  Ziffern  wieder  übertroffen.  Das  Jahr  1912
verspricht  ein  noch  besseres  Ergebnis.  Aber  die  Abtretung
  von  einem  Sechstel  unseres  Gebietes  an
Deutschland  wird  unmittelbare  Folgen  haben  und
vielleicht  auch  noch  mittelbare  Folgen,  deren  Tragweite
  sehr  schwer  abzuschäpen  ist.  In  allen  Teilen  des
vorliegenden  Berichts  sind  die  Zahlen  gegeben  worden.
als  ob  sich  an  der  gegenwärtigen  Gestaltung  Französisch-Aquatorial-Afrikas
  nichts  geändert  hätte.

Soweit  eine  Schätzung  möglich  ist,  wird  infolge
der  Gebietsabtretung  vermindert  werden:

1.  Unsere  Einfuhr  im  Spezialhandel  um  etwa
20  v.  H.  bei  allen  Artikeln  außer  bei  Alkohol  und
Metallwaren,  welche  wenig  betroffen  werden;

2.  unsere  Ausfuhr  um  20  v.  H.  bei  Elfenbein  und
Kautschuk  und  10  v.  H.  beim  Holz;

3.  unsere  Zolleinnahmen  um  15  v.  H.,  die  sich  ä#u
2  auf  die  Ausfuhrgölle  und  zu  einem  Drittel  auf  die
Einfuhrzölle  verteilen.

Aber  welches  auch  die  Folgen  des  französischdeutschen
  Vertrages  vom  4.  November  1911  sein  mögen,
so  darf  man  doch  nicht  vergessen,  daß  die  wirtschaftliche
  Entwicklung  der  Kolonie  eine  in  wenigen  Jahren
zu  erreichende  Grenze  nicht  übersteigen  kann,  wenn
man  ihr  nicht  die  Möglichkeit  gibt,  sich  Transportmittel
  zu  beschaffen,  welche  mit  geringen  Unkosten
auch  diejenigen  Gegenden  erschließen,  welche  nicht  an
schiffbare#Flüsse  grenzen.  Die  Umgebung  der  schiffbaren
  Flüsse  wird  seit  langer  Zeit  hinsichtlich  der  wertvollen
  Produkte  ausgebeutet;  die  weniger  wertvollen
Produkte  dagegen  können  wegen  der  Unkosten,  welche
den  Transport  belasten,  nicht  exportiert  werden.  Eisenbahnen
  sind  daher  #öllig  unentbehrlich,  zunächst  um
Brazzaville,  den  glänzend  gelegenen  Flußhafen  durch
eine  französische  Bahn  mit  mäßigem  Tarife  und  großer
Leiscungssähigteit  an  das  Meer  anzuschließen,  ferner

um  den  Produkten  besonders  reicher  und  bisher  fast
unzugänglicher  Gegenden  den  Abfluß  zu  gestatten  und
äwar  entweder  zur  Küste  oder  zur  Hauptlinie  von
Pointe—Noire  zum  Pool  oder  zu  den  schiffbaren
Flüssen  des  Kongobeckens.  Ohne  Eisenbahnen  würde
Französisch-Aquatorial-Afrika  noch  einige  Jahre  langsam
sortschreiten,  dann  würde  es  ein  nicht  mehr  zu  überschreitendes
  Maximum  der  Produktion  erreichen,  so
daß  dieses  Land  in  einen  Zustand  der  Stagnation
geriete,  der  für  Frankreich  höchst  demütigend  wäre:
denn  Frankreich  hat  die  Aufgabe  auf  sich  genommen.
dies  Land  zu  moralischem  und  materiellem  Fortschritr
zu  entwickeln  und  es  in  weitem  Umfange  europäüscher
Zivilisation  und  Tatkraft  zu  eröffnen.

(Übersetzung  der  Beilage  zum  Journal  officiel

de  IAf#  irigue.  Equatorinle  FrmInçaise  vom
15.  November  1912.)

 

 

Die  Sauptausfuhrerzeugulsse  Angolas.

Die  Hauptansführerzeuguiss  Angolas,  die  im
allgemeinen  wegen  der  hohen  Ausfuhrzölle  über
Lissabon  gehen,  wo  die  Gesamtkosten  für  die
Nationalisierung  der  Waren  sowie  Aus=  und  Umladen
  sich  nur  auf  etwa  0,60  .  für  100  kg