Metadata : Reichs-Gesetzblatt. 1890. (24)

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dieselben  behalten  jedoch  die  Kraft  einfacher  Schuldscheine  und  werden
als  solche  bei  der  Kasse  der  Danziger  Privat-Aktien-Bank  bis  zum
Ablauf  des  Jahres  1892  eingelöst  werden.

4.  Die  bis  zum  Ablauf  der  letztbezeichneten  Frist  nicht  zur  Einlösung  gelangten
  Banknoten  sind  auch  als  einfache  Schuldscheine  präkludirt.

Berlin,  den  25.  Dezember  1890.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:

von  Boetticher.

 

Herausgegeben  im  Reichsamt  des  Innern.

 

Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.