— 214 —
dieselben behalten jedoch die Kraft einfacher Schuldscheine und werden
als solche bei der Kasse der Danziger Privat-Aktien-Bank bis zum
Ablauf des Jahres 1892 eingelöst werden.
4. Die bis zum Ablauf der letztbezeichneten Frist nicht zur Einlösung gelangten
Banknoten sind auch als einfache Schuldscheine präkludirt.
Berlin, den 25. Dezember 1890.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
von Boetticher.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.