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lisierung sprechenden Gründe aus. Die verschiedenen Nationalitäten in den ersten amerikanischen
Kolonien hätten bei kriegerischen Verwickelungen unter den Indianern Bundesgenossen gesucht, und
dieses Verfahren habe seinerzeit zu den gräßlichsten Folgen geführt. Ebenso würden in Afrika
kriegerische Unternehmungen der Europäer gegeneinander die ganzen Fortschritte in der Zivilisierung
der Neger, vor allem die ganzen Erfolge der Missionen zerstören.
Diesen Ausführungen ist auch heute noch durchaus zuzustimmen. Deutschland ist daher
bereit, sein Einverständnis mit der Neutralifierung der in der Freihandelszone liegenden Kolonien
auszusprechen.
Mit Rücksicht auf das lebhafte Interesse, dos die Regierung. der Vereinigten Staaten von
Amerika anläßlich der Konferenz von Berlin 1884/85 der Frage der Neutralifierung der in der
Freihandelszone liegenden Kolonien entgegengebracht hat, beehrt sich der Unterzeichnete die gütige
Vermittelung Seiner Exzellenz des Botschafters der Vereinigten Staaten von Amerika, Herrn Gerard,
mit der Bitte in Anspruch zu nehmen, Vorstehendes zur Kenntnis der Regierung der Ver-
einigten Staaten von Amerika zu bringen und sie gleichzeitig namens der Kaiserlichen
Regierung zu ersuchen, das Einverständnis der übrigen kriegführenden Mächte zur
Neutralisierung ihrer in der Freihapdelszone liegenden Kolonien herbeiführen
zu wollen.
Indem der Unterzeichnete für die verursachte Mühewaltung im voraus seinen verbindlichsten
Dank zum Ausdruck bringt, benutzt er diesen Anlaß usw.
(gez.) Zimmermann.
Seiner Exzellenz dem Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika
Herrn Gerard.
2. Schreiben des Botschafters der Vereinigten Staaten in Berlin an den Unterstaatssekretär
im Auswärtigen Amt.
Embassy of the United States of America.
Berlin, August 31, 1914.
The Undersigned Ambassador of the United-
States of America, acting under instructions
from his Government, has the honor to inform
Actual Privy Councillor Mr. Zimmermann, Im-
perial Under Secretary of State for Foreign
Affairs, in reply to the esteemed Note of August
23, 1914, the contents of which he did not
fail to bring to the attention of bis Govern-
ment, that since the United States did not
ratify the Congo Act of February 26, 1885,
concerning the neutralisation of the African
colonies situated within the conventional free
trade zone, it cannot be considered that the
United States are a party to the Treaty. The
american Government is consequently not in
a position to comply with the request of the
Imperial Government to undertake to secure
the consent of the other belligerents to the
neutralisation of their colonies situated within
the free trade zone.
The Undersigned avails himself of the
KOpportunity etc.
(gez.) James W. Gerard.
Actual Privy Councillor Herr Zimmermann,
Imperial Under Seecretary of State for
Foreign Affairs, etc.
(Ubersetzung.)
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika.
Berlin, den 31. August 1914.
Der unterzeichnete Botschafter der Vereinigten
Staaten von Amerika hat im Auftrage seiner
Regierung die Ehre, den Wirklichen Geheimen Rat
Herrn Zimmermann, Kaiserlichen Unterstaats-
sekretär für die auswärtigen Angelegenheiten, in
Beantwortung der geschätzten Note vom 23. August
1914, deren Inhalt er nicht verfehlt hat, zur
Kenntnis seiner Regierung zu bringen, mitzu-
teilen, daß die Vereinigten Staaten, da sie die
Kongo-Akte vom 26. Februar 1885, betreffend die
Neutralisierung der innerhalb der konventionellen
Freihandelszone liegenden afrikanischen Kolonien
nicht ratifizierte, nicht als eine Partei an dem
Vertrage angesehen werden können. Die ameri-
kanische Regierung ist infolgedessen nicht in der
Lage, dem Ersuchen der Kaiserlichen Regierung
zu willfahren und das Einverständnis der an-
deren Kriegführenden zur Neutralisierung ihrer
in der Freihandelszone liegenden Kolonien her-
beizuführen.
Der Unterzeichnete benutzt die Gelegenheit usw.
(gez.) James W. Gerard.
An den Wirklichen Geheimen Rat Herrn Zimmer-
mann, Unterstaatssekretär für die auswärtigen
Angelegenheiten usw.