Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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lisierung sprechenden Gründe aus. Die verschiedenen Nationalitäten in den ersten amerikanischen 
Kolonien hätten bei kriegerischen Verwickelungen unter den Indianern Bundesgenossen gesucht, und 
dieses Verfahren habe seinerzeit zu den gräßlichsten Folgen geführt. Ebenso würden in Afrika 
kriegerische Unternehmungen der Europäer gegeneinander die ganzen Fortschritte in der Zivilisierung 
der Neger, vor allem die ganzen Erfolge der Missionen zerstören. 
Diesen Ausführungen ist auch heute noch durchaus zuzustimmen. Deutschland ist daher 
bereit, sein Einverständnis mit der Neutralifierung der in der Freihandelszone liegenden Kolonien 
auszusprechen. 
Mit Rücksicht auf das lebhafte Interesse, dos die Regierung. der Vereinigten Staaten von 
Amerika anläßlich der Konferenz von Berlin 1884/85 der Frage der Neutralifierung der in der 
Freihandelszone liegenden Kolonien entgegengebracht hat, beehrt sich der Unterzeichnete die gütige 
Vermittelung Seiner Exzellenz des Botschafters der Vereinigten Staaten von Amerika, Herrn Gerard, 
mit der Bitte in Anspruch zu nehmen, Vorstehendes zur Kenntnis der Regierung der Ver- 
einigten Staaten von Amerika zu bringen und sie gleichzeitig namens der Kaiserlichen 
Regierung zu ersuchen, das Einverständnis der übrigen kriegführenden Mächte zur 
Neutralisierung ihrer in der Freihapdelszone liegenden Kolonien herbeiführen 
zu wollen. 
Indem der Unterzeichnete für die verursachte Mühewaltung im voraus seinen verbindlichsten 
Dank zum Ausdruck bringt, benutzt er diesen Anlaß usw. 
(gez.) Zimmermann. 
Seiner Exzellenz dem Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika 
Herrn Gerard. 
2. Schreiben des Botschafters der Vereinigten Staaten in Berlin an den Unterstaatssekretär 
im Auswärtigen Amt. 
Embassy of the United States of America. 
Berlin, August 31, 1914. 
The Undersigned Ambassador of the United- 
States of America, acting under instructions 
from his Government, has the honor to inform 
Actual Privy Councillor Mr. Zimmermann, Im- 
perial Under Secretary of State for Foreign 
Affairs, in reply to the esteemed Note of August 
23, 1914, the contents of which he did not 
fail to bring to the attention of bis Govern- 
ment, that since the United States did not 
ratify the Congo Act of February 26, 1885, 
concerning the neutralisation of the African 
colonies situated within the conventional free 
trade zone, it cannot be considered that the 
United States are a party to the Treaty. The 
american Government is consequently not in 
a position to comply with the request of the 
Imperial Government to undertake to secure 
the consent of the other belligerents to the 
neutralisation of their colonies situated within 
the free trade zone. 
The Undersigned avails himself of the 
KOpportunity etc. 
(gez.) James W. Gerard. 
Actual Privy Councillor Herr Zimmermann, 
Imperial Under Seecretary of State for 
Foreign Affairs, etc. 
(Ubersetzung.) 
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika. 
Berlin, den 31. August 1914. 
Der unterzeichnete Botschafter der Vereinigten 
Staaten von Amerika hat im Auftrage seiner 
Regierung die Ehre, den Wirklichen Geheimen Rat 
Herrn Zimmermann, Kaiserlichen Unterstaats- 
sekretär für die auswärtigen Angelegenheiten, in 
Beantwortung der geschätzten Note vom 23. August 
1914, deren Inhalt er nicht verfehlt hat, zur 
Kenntnis seiner Regierung zu bringen, mitzu- 
teilen, daß die Vereinigten Staaten, da sie die 
Kongo-Akte vom 26. Februar 1885, betreffend die 
Neutralisierung der innerhalb der konventionellen 
Freihandelszone liegenden afrikanischen Kolonien 
nicht ratifizierte, nicht als eine Partei an dem 
Vertrage angesehen werden können. Die ameri- 
kanische Regierung ist infolgedessen nicht in der 
Lage, dem Ersuchen der Kaiserlichen Regierung 
zu willfahren und das Einverständnis der an- 
deren Kriegführenden zur Neutralisierung ihrer 
in der Freihandelszone liegenden Kolonien her- 
beizuführen. 
Der Unterzeichnete benutzt die Gelegenheit usw. 
(gez.) James W. Gerard. 
An den Wirklichen Geheimen Rat Herrn Zimmer- 
mann, Unterstaatssekretär für die auswärtigen 
Angelegenheiten usw.
	        
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