Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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scheinlich in Kumassi, befinden sich 27 Deutsche 
aus Togo, darunter von Beamten und Offizieren: 
Afsessor Stange, Zolldirektor Lippe, Finanz- 
direktor Gaertner, Assistent Groß, Assistenten 
Emil und Ernst Fleischer, Sekretär Vetter, 
sämtlich mit ihren Frauen, ferner Oberleutnant 
Schlettwein, Zollassistent Wiesch, Geologe 
Dr. Mann, Lehrer Noetzel, Polizeimeister 
Jochum, Postassistent Labuda, Werkmeister 
Berke. 
Nach dem 14. Oktober befanden sich in 
Lome noch 21 deutsche Kaufleute, größten- 
teils mit ihren Frauen, ferner in Lome von 
Beamten: Rebstein und Landwirtschaftlicher 
Sachverständiger Dr. Sengmüller im Kranken- 
haus, beide nahezu wieder hergestellt, v. Rot- 
kirch mit Frau und Kind, weiter vier Kranken- 
schwestern und zahlreiche Mitglieder der evan- 
gelischen und katholischen Mission; in 
Palime und am Agu: 9 Kaufleute und eben- 
falls mehrere Missionare beider Konfessionen; auf 
dem Kluto: Regierungsarzt Dr. von der Hellen 
und der ehemalige Katasterzeichner Burbulla, 
lepterer schwer krank. 
Alle vorstehend nicht genannten, bei Ausbruch 
des Krieges in Togo ansässig gewesenen Deutschen, 
insgesamt 161 Männer und 13 Frauen, be- 
finden sich in Dahomey in Kriegsgefangen- 
schaft. 
Der Privatbericht, dem Vorstehendes entnommen 
wurde, besagt weiter: 
„Nach meiner Ankunft in Douglashof am Agu 
hatte ich mich alsbald an den Kommandeur der eng- 
lischen Truppe mit der Bitte gewandt, nach Lome 
zurückkehren und dort die Interessen unserer von allen 
Guopäern entblößten Gesellschaft wahrnehmen zu 
durfen. Statt einer Antwort traf am 25. August 
Leutnant Beckley vom Volta-Grenzdistrikt mit etwa 
30 schwarzen Soldaten am Agu ein, der mich und 
Pflanzungedirektor Wöckel zunächst festnahm. Wir 
wurden, von schwarzen Soldaten mit aufge- 
pflanztem Seitengewehr eskortiert, den Berg 
hinabgeführt. Später, nachdem wir die sogenannte 
Parole unterschrieben hatten, wurden wir wieder ent- 
lassen, und mir wurde auf meine Bitte nach einigen 
Tagen sogar die Erlaubnis erteilt, nach Lome mar- 
schieren zu dürfen und hierbei Kaufmann Gebser mit- 
zunehmen.“ 
Wie schon in der ersten Veröffentlichung mit- 
geteilt, haben sich die Engländer und Franzosen 
einstweilen in unsere Kolonie Togo geteilt. Der 
Osten mit Porto Seguro, Nuatschä, Atakpame 
und das ganze Hinterland ist von den Fran- 
zosen besetzt. Den Deutschen, die in Lome zu- 
rückbleiben durften, ist verboten worden, dieses 
Gebiet zu betreten. Die deutschen Geschäfte 
in diesem Gebiet sind geschlossen. Die 
Franzosen haben angeordnet, daß französisches 
Geld mit deutschem und englischem gleichwertig 
anzunehmen ist (1/#.— 1 9 1 
  
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Die englische Regierung, die den Süd- 
westen von Togo mit Bagida, Lome, Tsevie, 
Palime, Kpandu und Ho inne hat, ist nachsichtiger. 
Der englische Truppenführer, Leutnant Colonel 
Bryant, hat für jede Firma und Pflan zung und 
für andere Betriebe je einen Mann, allerdings 
unter gewissen Freiheitsbeschränkungen, für Lome 
und den englischen Teil Togos freigelassen. Auf 
diese Weise ist es den deutschen Firmen möglich, 
in dem von den Engländern besetzten Teil ihre 
Geschäfte weiterzuführen. Auch der Betrieb der 
Landungsbrücke, der Zoll, die Palime= und die 
Küstenbahn gehen zu früheren Tarifen ihren ge- 
ordneten Gang. Der Betrieb auf der Atakpame- 
bahn ist, weil die Brücken zerstört worden find, 
nur in beschränktem Maße, vorläufig nur für 
Personenverkehr, eröffnet. An den Brückenstellen 
müssen die Passagiere umsteigen. Z„ 
Für die Stadt Lome hat der Befehlshaber 
der englischen Feldtruppen in Togo eine Ver- 
ordnung erlassen, die in deutscher Übersetzung 
folgendermaßen lautet: 
„Verordnung, ausgegeben auf Befehl des Oberst- 
leutnants, des Befehlshabers der Britischen Feldtruppen 
im Togoland. 
Hierdurch wird für die Einwohner Lomes folgendes 
öffentlich bekannt gemacht: 
1. Kein Eingeborener darf nach 7 Uhr abends 
oder vor 5½ Uhr morgens auf den Straßen der Stadt 
sein, wenn er nicht einen Erlaubnisschein hat oder ein 
gekennzeichneter Wächter ist. 
2. Alle Lichter der Eingeborenen müssen um 8 Uhr 
abends erlöschen. 
3. Alle Lichter der Europäer sind um 10 Uhr 
abends auszulöschen, ausgenommen die der britischen 
Beamten, des Herrn Clausnitzer') und der be- 
stimmten Wächter. 
4. Kein Europäer, ausgenommen die britischen 
Beamten und Herr Clausnitzer, darf nach 9 Uhr 
abends ohne Erlaubnisschein auf der Straße sein. 
5. Das Hotel Volk allein ist berechtigt, um 
9½ Uhr abends zu schließen und um 6 Uhr morgens 
zu öffnen. Keinem anderen Hotel, welcher Art auch 
immer, steht dieses Recht zu. 
6. Kein Eingeborener darf berauschende 
Getränke kaufen oder verkaufen. 
7. Handelswaren derjenigen Firmen, deren enro- 
päische Leiter in Lome sind, müssen auf Ansuchen 
der Britischen Regierung abgegeben werden. Gezahlt 
wird dafür aus der Schatzkammer nach Beendigung 
der Feindseligkeiten, und zwar zum Landungskosten- 
preis in Lome. (Die Firmen mögen die Rechnungen 
ausstellen.) 
8. Alle Handelswaren derjenigen Firmen. 
die keinen Europäer als Agenten in Lome 
haben, sind von der Britischen Regierung be- 
schlagnahmt. 
9. Alle berauschenden Getränke in den 
Läden zu Lome werden von der Britischen 
Regierung übernommen, aber für die in Nr. 7 
*) Bis dahin Kaiserl. Bezirksamtmann von Lome- 
Stadt. (R. K. A.)
	        
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