Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)

Deutsches Nolonialblatt 
Kmtsblatt für die Schutzgebiete in Kfrika und in der Südsee 
Berausgegeben im Reichs-NKolonialamt. ( 
  
27. Jahrgang. Berlin, den 1. Januar 1916. Nummer 1. 
  
ese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und. 15. sedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigefügt die mindestens einmal 
eler dährlich erscheinenden: „Mitteilungen aus ar ents cbern Schutzgebieten“. lerausgegeben 7 von Dr. Marquardsen. Der 
bur rielährliche hee bain * für 9( *mWm mit den Flteiten beiregt beim zuge durch die Post und die Buch 
5¾4% 4.— c Srelfb an d durch unt Verlagsbuchhand n) 4 5— für Deutsthtand einschl. der deutschen 
S und ÖOsterr l *lr ternn b) X 6.— für die Länder des —n zvereins. — Einsei endunsen und Mntragen qqn an * 
Königliche Hofbuchhaudlung von Ernst# Slegtrieo Mittler und Sohn. Berlin 8W8, Kochstraße 668— u#o 
Inhalt: Amtlicher Teil: Ein Erinnerungstag für Deutsch-Ostafrika S. 1. — Personalien S. 2. 
Nichtamtlicher Teil: Kamerun: Der Krieg in Kamerun S. 5. 
Deutsch-Südwestafrila: Die Ereignisse in Deutsch- Südwestafrika August 1914 bis Zuli 1915 S. 6. 
Aus fremden RKolonien und Produftionagebieten: Der niederländische Kautschukmarkt im Jahre 1914 
S. 11. —. Der niederländische Kapolmarkt 1914 S 
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Ein Erinnerungskag für 7 Deutsch -Ostafrika. 
m I. Januar 1916 sind fünfundzwanzig Jahre verstrichen, seit das Neich 
in dem zur Zeit heißumstrittenen Deutsch-Ostafrika auf Grund der mit 
der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft und dem Sultan von Zanzibar 
abgeschlossenen Verträge die Berwaltung übernommen hat. Aus Anlaß dieses 
Gedenktags hat der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamtes Dr. Solf an den 
Gouverneur von Deutsch-Ostafrika Dr. Schnee nachstehende Kundgebung gerichtet: 
„Anläßlich des fünfundzwanzigjährigen Gedenktages der Abernahme der 
Verwaltung Deutsch-Ostafrikas durch das Deutsche Reich gereicht es mir zur be- 
sonderen Freude und Genugtuung festzustellen, daß es sowohl durch das tapfere 
Verhalten der Schutztruppe und der zu ihrer Verstärkung eingezogenen europäischen 
Wehrpflichtigen unter der hervorragenden Führung ihres Kommandeurs, des Obersten 
von Lettow-Vorbeck, als auch durch die von Euerer Exzellenz getroffenen organi- 
satorischen Maßnahmen gelungen ist, das Schutzgebiet nicht nur gegen die zahlreichen 
Angriffe weit überlegener feindlicher Kräfte erfolgreich zu verteidigen, sondern auch 
durch entschlossenes Vorgehen den Gegner an vielen Stellen in seinen eigenen 
Gebieten anzugreifen und ihm empfindliche Verluste zuzufügen. 
Euerer Exzellenz und dem Kommandeur sowie den Angehörigen der Schutz- 
truppe, den Beamten einschließlich denen der Postverwaltung und allen, die ihre 
Dienste in die Verteidigung des Schutgebieks gestellt haben, meine höchste Aner- 
kennung auszusprechen, ist mir am heutigen Tage ein tief empfundenes Bedürfnis. 
Den in treuer Oflichterfüllung auf dem Felde der Ehre gebliebenen Helden 
und den ihren Wunden erlegenen kapferen Streitern ein getreues Gedenken zu be- 
wahren, wird stets eine Ehrenpflicht der Kolonialverwaltung sein, wie sie auch 
diejenigen nicht vergessen wird, die in Erfüllung ihres hohen Berufes Schädigungen 
an ihrer Gesundheit erlitten haben. 
Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß es der msicht Euerer Exzellenz und 
der Tapferkeit der Streiter des Schutzgebiets gelingen wird, bis zum siegreichen 
Ende des Krieges durchzuhalten, dem wir hier mit unerschütterlicher 
Zuversicht entgegensehen.“ 
v.-.—— ÄÔνÂν νννν ν νννα 
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