Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)

Deutsches Kolonialblatt 
Kmtsblatt für die Schutzgebiete in Rfrikka und in der Südsee 
BHerausgegeben im Reichs-Kolonialamt. 
  
  
27. Jahrgang. Berlin, den 1. Oär-z 1916. Nummer 4/5. 
Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. ees Monats. Derlelben werden Eals Dahet rweis die mindehens einmal 
biertelsöhrlich erscheinenden: „Mltteilungen aus den tsehen 33 Herausge q das-D 
vieleltäbkltchslbonnem nispreis für das „Po o Lenn oehe Heibeen. beirägt Elx und die Buch- 
Ehurs en .X 4.—, direkt unter Strelfba durch die mi ) iu dan ane S# der deutschen 
one lete und Csterreich- Ungarns 6 für die Länder des Weioß lvereins. — 5-ule en ung Anfrag en sud an die 
Köntgliche Hofbuchhandlung von Lals Siegiried Mitiler und Sohn. Berlin 8W5, Kochstraße 68—71. zu richten 
  
Inhalt: Amtlicher Teil: Änderungen an den Heimatsuniformen der Offiziere usw. der Kaiserlichen Schutz- 
truppen. Vom 24. Januar 1916 S. 25. — Verordnung des Neichskanzlere, betr. Ausführung der Kaiserlichen 
— betr. den Handel mit südwestafrikanischen Diamanten, vom 16. Jannar 1909. Vom 22. Februar 1916 
. 35. — Personalien S. 36. 
Nichtamtlicher Teil: Der Krieg in den deutschen Schutgebieten (siebente Mitteilung) lmit einer Kartel 
S. 37. 
Aus rrun Kolonien und Produktionsgebieten: Handel und Schiffahrt Britisch-Südafrikas im 
Jahre 19 54. — Kalaoausfuhr der Dominikanischen Nepublik im Juli, August und September 1915 S. 55. — 
#ahrht tnn S aus Brasilien, insbesondere aus dem Staate Vahia S. 56. 
  
eGrerre Amtlicher Teil H 
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
finderungen an den Heimatsuniformen der Offiziere usw. 
der Kaiserlichen Schutztruppen. 
Vom 24. Jannar 1916. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich die aus der Anlage ersichtlichen Abände- 
rungen für die Heimatsunisormen der Offiziere Meiner Schutztruppen nach den Mir vorgelegten 
Mustern. Die Bestimmungen finden sinngemäß auf die Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere und 
Beamten Anwendung. 
Das Reichs-Kolonialamt (Kommando der Schutztruppen) hat hiernach das Weitere 
zu veranlassen. 
Großes Hauptaquartier, den 24. Jannar 1916. 
gez. Wilhelm I. B. 
An den Reichskanzler (Reichs-Kolonialamt). 
Anlage. 
Waffenrock: Tuch und Schnitt der einzelnen Bekleidungsstücke wie für die preußische Infanterie 
Kleiner Rock: vorgeschrieben; Abzeichen und Unterscheidungszeichen der bisherigen Heimatsnniform 
Bluse: olntsprechend. Zur Bluse Litzen auf Spiegeln in der Farbe des Waffenrockkragens. 
Überrock: fällt fort. 
Lange Hose: aus Tuch, wie für die preußische Infanterie vorgeschrieben, Vorstoß in den Seiten- 
nähten wie seither.
	        
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