Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1841. (32)

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H  Demgemäß  wird  der  den  Fürstlichen  Kassen  zu  gewährende  jährliche

nthei

a)  an  den  Zollgefällen,  und  zwar  rücksschtlich  der  Eingangs-Abgaben  nach
Maaßgabe  des  Rein-Ertrages  in  dem  zwischen  Preußen  und  anderen
Deutschen  Staaten  bestehenden  Gesammt-gollvereine,  rücksichtlich  der
Aus=  und  Durchgangs-Abgaben  aber  nach  Maaßgabe  des  Rein-Ertrages
  in  dem  wersihen  Theile  des  Zollvereins  nach  den  darüber  bestehenden
  vertragsmáßigen  Verabredungen;

b)  an  der  Branntwein=  und  Braumalzsteuer,  nach  Maaßgabe  des  Rein-Ertrages
  dieser  Steuern  in  Preußen  und  denjenigen  Staaten,  mit
welchen  Preußen  deshalb  vertragsmäßig  in  Gaemeinschast  steht,

nach  dem  Verhdältnisse  der  Bevölkerung  Preußens  und  der  Fürstlichen  Gebietstheile
  Lipperode,  Cappel  und  Grevenhagen  vom  1.  Bate  1842.  an  regulirt,
und  in  vierteljährlichen  Raten  aus  der  Königlichen  Provinzial-Steuer-Kasse
in  Münster  gezahlt  werden.  "

Artikel  13.

Die  Dauer  des  gegenwaͤrtigen  Vertrages  wird  bis  zum  letzten  December
  1853.  festgesetzt.  Erfolgt  spaͤtestens  neun  Monate  vor  dem  Ablaufe  dieses
Zeitraums  keine  Aufkuͤndigung  von  der  einen  oder  der  anderen  Seite,  so  wird
der  Vertrag  als  auf  zwölf  Jahre  und  so  weiter  von  zwölf  zu  zwölf  Jahren
verlangert  angesehen.

Derselbe  soll  unverzüglich  zur  landesherrlichen  Ratißkation  vorgelegt  und
sollen  die  Ratifkations-Urkunden  binnen  sechs  Wochen  ausgewechselt  werden.

Zu  Urkund  dessen  ist  dieser  Vertrag  von  den  beiderseitigen  Bevollmächtigten
  unterzeichnet  und  untersiegelt  worden.

So  geschehen  Berlin,  den  18.  Oktober  1841.

Franz  August  Eichmann.  Wilhelm  Arnold  Eschenburg.
(L.  S.)  (L.  S.)
Adolph  Georg  Theodor  Otto  Wilhelm  Karl  v.  Roeder.
Pochhammer.
(L.  S.)  (L.  S)

 

D.  Auswechselung  der  Ratifikations-Urkunden  der  vorstehend  unter  No.  2210.
bis  No.  2212.  abgedruckten  Verträge  hat  am  14.  December  1841.  zu  Berlin
Statt  gefunden.

 

(Nr.  2213.)