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stimmend hervor, daß auch seit der letzten Bericht-
erstattung im Schutzgebiet durchaus friedliche Ver-
hältnisse geherrscht haben, und daß dort Handel
und Wandel, wenn auch in gewissem, durch den
Kriegszustand beschränktem Umfange, so doch im
allgemeinen ungestört weitergehen konnten. Fast
wöchentlich laufen dort australische Dampfer an,
die den Post= wie den Warenverkehr vermitteln.
Auch der funkentelegraphische Verkehr ist offenbar
erweitert worden, denn in der am 15. Dezember
1915 erlassenen Verordnung, betreffend Post-,
Telephon= und Telegraphenangelegenheiten, sind
u. a. auch Gebühren für drahtlose Telegramme
zwischen Rabaul einerseits und Anstralien, Fried-
rich-Wilhelmshafen, Käwieng, Kieta und Naurn
anderseits festgesetzt.
Telegramme nach Australien betragen pro Wort
3 d, nach den übrigen genannten Plätzen je 2 d.
Deportationen scheinen inzwischen in größerem
Umfange nicht mehr vorgekommen zu sein. Aus
den vorliegenden Amtsblättern ist nur die Über—
führung des Pflanzers Gustav Thurm von Buka
nach Australien zu entnehmen.
Die seit der letzten Berichterstattung einge-
gangenen Amtsblätter der britischen Verwaltung
des Schutzgebiets enthalten u. a. eine Veröffent-
lichung über den Außenhandel, aus der zu ent-
nehmen ist, daß in das Schutzgebiet an Gütern
eingeführt wurden:
September 1915 Waren für
Oktober 1915 Waren für
November 1915 Waren für.
Dezember 1915 Waren für.
149 432,61.7
219 368,63.
427 359,11.
189 599,74.
zusammen 985 810,09
Ausgeführt wurden:
September 1915: Kopra.
Die Gebühren für derartige
Mais 5 266,00 =
Muscheln. 1 500,00
Kautschuk. 2 898,00 a
Kakao 4 080,00 =
298 370,20
Oktober 1915: Kopra. 326 796,70
Muscheln. 18 795,00 =
Mais 1 985,00.
Kakao 2 850,00 =
Pfeilholz 3 100,00 =
353 526,70%
November 1915: Kopra. 408 746,28.
« Mais. 8800-
Muscheln. 4 822,83 =
Kawawurzeln 1 500,00 -
Kakao 4 428,00 =
Pfeilholz 1 440,00
421 795,11.
Dezember 1915: Kopra- 170 271,33
Mais 6 419,06 =
Muscheln. 17 478,97.
Kakao 19 386,00
Pfeilholz. 1 090,95.
Paradiesvögel 1 960,00 a
216 606,31/%
im ganzen in den vier Monaten 1290 298,32 .
Die Gesamtsumme an Zöllen und Hafen-
gebühren betrug:
September 1915:
1. Zölle 53 942,50/
2. Hafen- usw. Gebühren 1 577,08 —-
Oktober 1915:
ölle 35 380,21 /
2. Hafen- ujw. Gebühren 1 189,60
November 1915:
1. Zölle
2. Hafen- ujw. Gebühren
Dezember 1915:
1. Zölle 383057,90.7
2. Hafen- usw. Gebühren 1 411,95
217 819,27.%
An Verordnungen sind u. a. ergangen:
1. betreffend das Verbot der Anwerbung von
Eingeborenen in Neu-Mecklenburg, Neu-Hannover
und in den angrenzenden Inseln für die Zeit
vom 1. Januar 1916 bis 31. Dezember 1916;
2. betreffend das Verbot der Anwerbung von
Eingeborenen aus gewissen Teilen Neu-Pommerns
für die Dauer von drei Monaten;
3. betreffend die Anmeldung von Forde-
rungen gegen die britische Verwaltung des Schutz-
gebiets aus:
a) Lieferungen oder Diensten, die dem früheren
deutschen Gonvernement geleistet wurden
und noch nicht bezahlt sind;
b) aus der Requisition von Gebäuden, Eigentum
und Warenlagern während der Besetzung
durch die britischen Militärbehörden;
c) aus Schäden an Eigentum, die durch bri-
tische See= oder Landstreitkräfte verursacht
worden sind;
d) aus besonderen Lieferungen für die Ad-
ministration;
4. betreffend die Abänderung der Verordnung
über den Verkauf alkoholhaltiger Getränke;
5. betreffend den Personenstand der chinesi-
schen, malaischen und anderen farbigen Rassen,
ausgenommen die aus dem Schutzgebiet selbst
stammenden Eingeborenen. Bezeichnenderweise sind
im Text dieser Verordnung, obgleich sie in der
Überschrift nicht genannt sind, auch die Japaner
89 721,38.7
1 538,650