Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVIII. Jahrgang, 1917. (28)

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bis 15 Rubel für ein Pud Faser, während die Baum- 
wollerzeuger überall um eine Erhöhung der Preise. 
lämpften, ihre Ware zurückhielten und für Rohbaum- 
wolle 5 Rubel bis 5 Rubel 70 Kopeken verlangten 
(ein Pud Faser wurde aus 3 Pud 15 bis 18 Pfund 
roher Baumwolle erzielt). Dieser Kampf entschied sich 
jedoch zugunsten der Händler, und die Rohbaumwolle 
gug zu Preisen ab, die im Verhältnis zu den für die 
Faser festgesetzten Sätzen nicht immer dem Selbstkosten- 
preise des Erzeugnisses entsprachen. 
Nach den Feststellungen der Kaukasischen Land- 
wirtschaftlichen Gesellschaft waren die Anbauflächen 
mter Baumwolle in Transkaulasien in den letzten 
Jahren, wie folgt: 
Erhwan –tP Baln Tuslls Kutals geln 
Dessätinen 
1910. 35 000 260 600 12200 1600 1900 77300 
1911. 40 100 58 300 23 600 5000 2700 125000 
1912 36 200 16 650 21 150 5370 2780 112450 
1913 38 300 50 800 30 900 5100 2100 127500 
1914 41000 53 000 40 000 8200 3700 148 900 
1915. 35 200 12 400 32 000 4100 1800 115 500 
Im Jahre 1916 sind in Trauskauklasien im gangen 
elwa 87.000 Dessätinen unter Baumwolle angebaut. 
was gegen 1915 eine Abnahme um 25 v. H. und gegen 
1914 um 40 v. H. ausmacht. 
(Nach d. Wieslnik Pinanzow Nr. 18 
vom 7./20. Mai 1917.) 
Baumwollanbau und ausfuhr in Deru. 
Eine von dem Pernanischen Wohlsahrts-Ministerium 
für das landwirtschaftliche Jahr 1915,106 herausgegebene 
Statistil der Baumwollerzeugung in Pern enthält 
jolgende Angaben: 
Der Baumwollanbau bestand in Peru schon in 
der vorlolonialen Zeit, ist von 1858 an — abgesehen 
vom Departement Piura # zurückgegangen und hat 
bon 1899 an wiederum einen Aufschwung genommen. 
Die pernanische Küste ist mit ihrem gleichmäßigen 
Alima für Baumwollpflangungen besonders geeiguet. 
Außerdem findet sich der Anban in geringem Maße in 
en Tälern Supe, Huarmey und Huacho. In Be- 
lriacht kommen dafür die Departements Piura, Lam- 
eque. La Libertad, Ancachs, Lima, Ica. 
Arequipa- und Moquegun, von denen Piura, 
Lima und J Jca die wichtigsten sind. Die Pflangen- 
schädlinge sind gering. Bedeutende Pflanzungen ge- 
hören deutschen Häusern. Eine große Baumwoll= 
Pflanzung i im Departement Limt ist infolge des Krieges 
aus deutschen in britische Hände übergegangen. 
Im landwirtschaftlichen Jahre 1915 16 betrug die 
Erzeugung von entkernter Baumwolle: 
Tonnen 
von 1000ku 
(onpium Dernvianum (iv. (rauh) 407s10,275 
. (halbrauh) 1 100,000 
- Herbaceum L. (ägyptisch) 16 470,595 
" Barbadense 1. Mitaliki 2 2 991- 513 
" - (Sea-JIsl.) 
g#men . .2460H,-113 
Baumwollsaat 17 135.920 
Die vaumwolhslanzungen nahmen einen Flächen- 
fnaalt vo 55 635 hn ein und lieferten durchschnittlich 
1t Noobaunspene auf das Hektar. Sie beschäf- 
  
tigten 18 126 Männer und 2394 Frauen, die bei einer 
durchschnittlichen Tagesarbeit von 8 Stunden 45 Mi- 
nuten täglich durchschnittlich 1,10 Sol und 0,79 Sol 
— ohne Verpflegung — verdienten. 
Die Ausfuhr belief sich in Lolenderjahr!! 1916 
auf 21 161 130 kur im Werte von 1 717 798,765 
Hiervon gingen 2889 748 kg vach den 50 % 
Staaten und 20 930 559 kg nach Großbritannien. 
Französische Kolonlen. 
Zollbegünstigte Einfuhr aus Französisch- 
Guinea. 
Durch Verordnung der Französischen Regierung 
vom 3. Mai 1917 sind die Mengen derjenigen aus 
Französisch-Guinea stammenden Kolonialerzeug= 
nisse, die unter den in den Verordnungen vom 30. Juni 
22. August 1896 und 25. August 1900 angege- 
benen Bedingungen bis zum 30. Juni 1917 in Frank- 
reich zugelassen werden können, wie folgt, festgesetzt 
Kaffee 
Bananen 
(lournal olficiel de In Républine Françaisc.) 
Neu-Kaledonien: 
Felle, 
Ausfuhrabgabe für rohe 
für Kopra sowie für Trocas und andere 
Perlmutterschalen. 
Durch drei unterm 9. Juni 1917 erlassene Ver- 
ordnungen der Französischen Regierung sind drei Be- 
schlüsse des Generalrats von Neu-Kaledonien vom 
24. Oktober 1916, betreffend Einführung einer Ausfuhr= 
abgabe von 5 v. H. des Wertes für rohe Felle, für 
Kopra sowie für Trocas und andere Perlmutter- 
schalen, genehmigt worden, und zwar, soweit die Be- 
schlüsse die Art der Festsetzung und die Vorschriften 
für die Erhebung regeln, mit Wirkung bis zum 31. De- 
zember 1919. 
(Tournnl officiel de ln République Française 
vom 14. Juni 1917.) 
Dortugal. 
Erhöhung des Ausfuhrzolls für den im Ge- 
biete der Mogambiqne-Gesellschaft ergeugten 
Zucker. 
Die Mozambique-Gesellschaft hatte um die Er- 
mächtigung gebeten, den Ausfuhrzoll für den in ihrem 
Gebict ergengten Zucker von 0,1 Centavo auf 0,3 Cen- 
tavo für 1 kg zu eerhöhen, da sie während der Dauer 
des curopäischen Krieges neuer Einnahmen bedürfe. 
Nach Anhörung des Kolonialrats hat deshalb die 
Portugiesische Regierung auf Vorschlag des Ministers 
der Kolonien durch Verordnung Nr. 3188 vom 14. Juni 
1917 besltimmt, daß der Ausfuhrgoll für Zucker, der in 
dem unter der Verwaltung der Mozambigue-Gesell- 
schaft stehenden Gebiet erzgeugt ist, auf 0.3 Centavo 
für 1 kg erhöht wird. 
(Dinrio do Governo, I. Serie, Nr. 94 
vom 14. Juni 1917.) 
*) 1 Lp. = 10 Sol, 
Rurse. 
rund 20 . bei normalem
	        
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