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Abmessungen zu verwenden. Die Grenzsteine sollen die Erdoberfläüche um 10 cm überragen. Außer
an den Endpunkten der Grundstücksgrenzen sind Grenzsteine so zu setzen, daß sie möglichst gegen-
seitig sichtbar sind.
§5 10. Werden Grenzen durch natürliche Objekte, wie Bach= und Flußläufe, Meeresufer,
Wege, Gebirgskämme, gebildet, so sind diese Grenzen von besonderen Messungslinien oder mit Kompaß=
meßbandzügen, die an Polygon= oder Dreieckspunkte anschließen, aufzunehmen.
§5 11. Wege (auch Eingeborenenpfade), Bäche und sonstige Wasserläufe sind je nach ihrer
Bedeutung mit Kompaßmeßbandzügen oder Kompaßschrittzügen aufzunehmen, zuweilen genügt auch
eine gute Skizzierung und Anmessung der Schnitte mit Grenzen oder Messungslinien.
Kompaßrichtungen sind in allen Vermessungsschriften rechtläufig anzugeben, d. h. von
magnetisch Norden über Osten und Süden nach Westen.
* 12. Punkte, auf denen trigonometrische oder polygonometrische Beobachtungen ausgeführt
sind, müssen, soweit sie nicht schon durch Festpunkte bezeichnet sind, durch unverwülstliche Marken
(Hohlziegel, Dränröhren, Zementmarken) dauerhaft markiert werden, so daß sie jederzeit auffindbar
sind. In den Vermessungsschriften ist die Art der Vermarkung anzugeben.
Triangulationen.
5 13. a) Die Basismessung erfolgt entweder mit Stahlband oder dem Verfahren mittels
horizontaler Distanzlatte")
b) Die Winkelermittlungen, für welche in der Regel Theodolite mit 20“ Angabe ausreichen,
finden statt:
entweder
1. (5. B. bei Rückwärtseinschnitten und Vorwärtsabschnitten sowie bei Polygonzügen und Polygon-=
anschlüssen und dergl.)
durch Richtungsmessungen in Sätzen. Unter einem Satz wird das bei rechtsläufiger
Alhidadendrehung erfolgende einmalige Durchlaufen sämtlicher Ziele bei lotrechter Stehachse in einer
Fernrohrlage unter Ablesung an zwei Zeigern für jedes Ziel verstanden. Die Sätze sind in einer
geraden Anzahl (2, 4 usw.) zu beobachten.
Nach jedem 1., 3., 5. usw. Satz ist der Limbus um einen ungefähren Sektor von u zu
verstellen (n — Anzahl der Sätze), das Fernrohr durchzuschlagen und in umgekehrter Zielfolge, aber
wieder in rechtsläufiger Alhidadendrehung wie vorher weiterzubeobachten. Das Verstellen des Limbus
um etwa geschieht auch zwischen den übrigen Sätzen.
Zur Beurteilung der Genauigkeit sind die Mittelwerte der reduzierten Richtungen aus 1.
und 2., 3. und 4. usw. Satz in Vergleich zu stellen, da die in heißen Gegenden meist sehr starke
Stativdrehung sonst ein schnelles Urteil erschwert.
Die Anzahl der Sätze ist auf ein Minimum zu beschränken und richtet sich nach der für den
betreffenden Fall erderlichen Genauigkeit und dem zur Verfügung stehenden Theodolit,
(5. B. beim Pertenen, bei geschlossenen Dreiecksnetzen u. dergl.)
durch Winkelmessungen (Richtungsmessungen für einzelne Winkel).
Unter Winkel wird die Differenz der nach zwei Zielen gemessenen zwei Richtungen verstanden.
Die Anzahl der Winkelmessungen auf einer Station zerfällt in die Anzahl der zu
messenden verschiedenen Winkel, welche sich aus der Anzahl - aller Kombinationen der
auf dieser Station zu beobachtenden Strahlen ergibt, und
in die Anzahl der Wiederholungen jedes einzelnen Winkels, welche sich, wenn n
die Anzahl dieser Wiederholungen, q die Anzahl der Wiederholungen auf einer Station mit nur
einem Winkel, s die Anzahl der Strahlen auf einer Station bedeutet, nach der Formel n— 2 ergeben.
Nach Festsetzung von q, welches nicht — 6 zu nehmen ist, entsprechend der zu erzielenden
Genauigkeit und dem zur Verfügung stehenden Theodolit, wird n, wenn es sich nicht als gerade
Zahl direkt ergibt, auf die nächste gerade Zahl abgerundet.
*) Literaturangaben s. Zeitschr. f. Vermessungswesen 1910, Heft 10. S. 265, bei der Arbeit: „Neue
Berechnungsweise der Basismessung mit berigontaler, Distanzlatte nach Böhler-Sgeu von J. Schnöckel mit
den Fortsetzungen in Heft 11, 12, 18 daselbst. — Erste Veröffentlichung über dies Verfahren im Verlage von
Mittler & Sohn (als Sonderabdruck aus den Mitt. w. d. D. Schutzgeb. noch erhältlich).