Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr.  36.  555
«  Festgesetzter
Kap.  Vortrag  Betrag
1
VI  2|  Beitrag  zur  Unterbringung  verwahrloster  Kinder  8575—
3|Beitrag  an  die  Erziehungsanstalt  für  arme  Mädchen  in  Nürnberg  500—
9  Zuschuß  an  die  Distriktsgemeinden  zur  Unterstützung
der  mit  Armenlasten  überbürdeten  Gemeinden  nach  der
«  K.  Deklaration  vom  10.  Mai  1902  40  146—
10  Ersatzleistung  an  unmittelbare  Gemeinden  für  die
Unterbringung  von  Geisteskranken  und  Blöden  in  Irrenund
  öden,  Anstalten  nach  der  K.  Deklaration  vom
10.  Mai  1902.  .  .  .  4800—-ill——————-———————————-———
  —  —
12  Unterstützung  von  aus  Straf=  und  Polizei-Anstalten
Entlassenen  515—
13  Zur  Gewährung  von  Unterstützungen  an  Gesellen.,  Her-1
  berg=  und  Arbeiter-Vereine,  sowie  an  Vereine  ähni
  licherArt.  1700---—
14  Zuschuß  an  das  Stellenvermittlungs  Bure  au  des
Vereins  der  Freundinnen  junger  Mädchen  in  München.  100  —
15  Unterstützungsbeitrag  an  den  Verein  für  Arbeiterkolonien
  in  Bayern  ....  1000—
16  Zuschuß  zur  Ünterstützung  der  Natural-  Verpflegsstationen
  4000
17  Zuschuß  an  den  Luthardtschen  Unterstützungsverein  für
verschämte  Arme  jeder  Konfession  in  Nürnberg  200|—
6  Summe  Kap.  VI  952  868|89
VII  Auf  Straßen-,  Brücken=  und  Wasserbau.
1  Beiträge  zu  den  Distriktsstraßen:  1
·  a)  Beiträge  zur  Herstellung  und  Unterhaltung  der  Distriktsstraßen  110  000  —
b)  Zur  Aufstellung  und  Honorierung  berufsmäßiger  und  vorzüglich
qualifizierter  Bautechniker,  eventuell  zur  außerordentlichen
*-  Unterstützung  der  Distriktsgemeinden  im  Straßenban  25  000  —
2  —  —  —  —  —  —  U  —  —  —  —
3  Beiträge  zu  den  Brückenbauten,  welche  den  Gemeinden
Jobliegen.  ...  5000—
4  Beiträge  für  Gemeindewege:
a)  für  Neubaueen  15  000—
b)  für  Wegunterhaltung  .......  75000-Summe
  Kap.  VII  230  000  —
VIII  Übrige  Ansgaben.
1  a)  Zum  Ankaufe  von  Feuerlöschgerätschaften  für  neu
zu  gründende  und  bestehende  Feuerwehren,  ferner
zu  gleichem  Zwecke  für  arme  Gemeinden  von  2500
Einwohnern  und  darunter  5  000.—
b)  Zuschuß  zur  Bestreitung  der  Regiekosten  des  Kreis-  6
feuerwehrausschusses  von  Mittelfranken  .  400?-——

 

 

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