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Das Verständnis für die Bedentung eigenen Kolonialbesitzes immer weiteren Kreisen des
deutschen Volkes nahezubringen und die lÜberzeugung von dem unabweisbaren Recht Deutschlands
auf eigenen Kolonialbesitz in alle Welt zu tragen, ist die große vaterländische Aufgabe, bei der mit-
zuwirken die Deutsche Kolonialgesellschaft in erster Linie berufen ist.
gez. Dr. Bell.
personalien.
Dem ständigen Hilfsarbeiter im Reichskolonialministerium Regierungsrat Dr. Zintgraff
ist die nachgesuchte Versetzung in den dauernden Ruhestand erteilt worden.
Schutztruppen.
Verfügung des Bayerischen Ministeriums für militärische Angelegenheiten
vom 16. Juni 1919.
Ruckteschell, Leutnant der Reserve des Infanterie-Leib-Regiments, wird zum Oberlentnant mit
Patent vom 30. November 1914 und zum Hauptmann mit Patent vom 17. Jannar 1917
befördert.
Verfügung des Ministeriums für Militärwesen in Dresden vom 12. Juni 1919.
Der Oberleutnant der Landwehr-Kavallerie 1. Aufgebots v. Busse vom Landwehr-Bezirk II Dresden,
bisher bei der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika, ist unterm 10. Juni 1919 zum Ritt-
meister mit einem Patent vom 16. Mai 1915 befördert worden.
Verfügung des Reichskolonialministers vom 14. Juli 1919.
Der Hauptmann Wilte in der Schutztruppe für Kamerun scheidet mit dem 14. Juli 1919 aus
dieser behufs Rücktritts in Preußische Dienste aus.
Der Hauptmann Müller (Erich) in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika scheidet mit dem
14. Juli 1919 aus dieser behufs Rücktritts in Preußische Dienste aus.
Verfügung des Kriegsministers vom 22. Juli 1919.
Nach erfolgtem Ausscheiden aus der Schutztruppe für Deultsch-Südwestafrika wird mit dem 1. August
1919 in der Armee wiedereingestellt: der Stabsarzt Dr. Wilde (Deutsch-Südwestafrika)
als Bataillonsarzt des II. Bataillous Infanterie-Regiments Nr. 50.
Verfügung des Reichskolonialministers vom 23. Juli 1919.
Dem Stabsarzt Dr. Jaeger in der Schutztruppe für Kamerun wird der Abschied mit der gesetzlichen
Pension und der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform bewilligt.
Verfügung des Reichskolonialministers vom 29. Juli 1919.
Der Stabsarzt Dr. Wilde in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika scheidet mit dem 31. Juli
1919 aus dieser behufs Rücktritts in Preußische Militärdienste aus.
Verfügung des Reichskolonialministers vom 2. August 1919.
Der Oberstabsarzt Dr. Hintze vom Kommando der Schutztruppen im Reichskolonialministerium
scheidet mit dem 15. August 1919 aus diesem behuss Rücktritts in Preußische Militär-
dienste aus.
Oberveterinär Dr. Gottschalk in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika wird zum Stabsveterinär
mit einem Patent vom 15. Juli 1916 A befördert.