Volltext : Deutsches Kolonialblatt. XXX. Jahrgang, 1919. (30)

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Verfügung  des  Reichskolonialministers  vom  25.  August  1919.
Zu  Majoren  werden  befördert:
der  Hauptmann  Medding  mit  Patent  vom  16.  September  1917,

der  Hauptmann  Petter  mit  Patemr  vom  22.  März  1918,  beide  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.


Verfügung  des  Reichskolonialministers  vom  26.  August  1919.

Dem  Hauptmann  Willmann  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  wird  der  Abschied
mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen  seiner  bisherigen  Uniform  bewilligt.

Verfügung  des  Reichskolonialministers  vom  27.  August  1919.

Der  Hauptmann  Reisner  Freiherr  v.  Lichtenstern  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.
scheidet  mit  dem  31.  Angust  1919  aus  dieser  behufs  Rücktritts  in  Bayerische  Dienste  aus.

Verfügung  des  Reichskolonialministers  vom  28.  August  1919.

Dem  Hauptmann  v.  Oppen  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  wird  der  Abschied  mit  der
gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen  seiner  bisherigen  Uniform  bewilligt.

Verfügung  des  Reichskolonialministers  vom  2.  September  1919.

Körbling,  Oberleutnant  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,  wird  zum  Hauptmann  mit
Patent  vom  16.  September  1917  befördert.

Verfügung  des  Reichskolonialministers  vom  4.  September  1919.

Der  Hauptmann  Lührsen  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  scheidet  mit  dem  31.  August
1919  aus  dieser  behuss  Rücktritts  in  Preußische  Dienste  aus.

Verfügung  des  Reichskolouialministers  vom  5.  September  1919.

Dem  Haupimann  v.  Hepke  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  wird  der  Abschied  mit
der  gesetzlichen  Pension  bewilligt.

Verfügung  des  Reichskolonialministers  vom  8.  September  1919.

Die  Hauptleute  v.  Roehl  und  Haußding  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  scheiden
mit  dem  31.  August  1919  aus  dieser  behufs  Rücktritts  in  Prenßische  Dienste  aus.

Verfügung  des  Reichswehrministers  vom  27.  September  1919.

Der  Oberstlemnam  Nitter  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  scheidet  mit  dem  29.  September
  1919  aus  dieser  aus  und  wird  der  Reichswehrbesehlsstelle  Preußen  zur  weiteren
Verwendung  zur  Verfügung  gestellt.

Dem  Major  Graf  v.  Saurma-Jeltsch  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  wird  der
Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen  seiner  bisherigen
Uniform  bewilligt.  «

Dem  Major  a.  D.  Müller-Wichards,  zuletzt  Distriktsoffizier  bei  der  Preußischen  Landgendarmerie,
früher  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika,  wird  die  Erlaubnis  zum  Tragen  der
Uniform  der  genannten  Schutztruppc  erteilt.

Der  Hauptmann  Freiherr  v.  Schade  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  scheidet  mit  dem
29.  September  1919  aus  dieser  aus  und  wird  der  Reichswehrbefehlsstelle  —  Preußen  zur
weiteren  Verwendung  zur  Verfügung  gestellt.

Der  Hauptmann  Hühner  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  scheidet  mit  dem  29.  September
  1919  aus  dieser  aus  und  wird  der  Reichswehrbefehlsstelle  —  Preußen  —  zur
weiteren  Verwendung  zur  Verfügung  gestellt.  v

Dem  Hauptmann  Ziehm  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  wird  der  Abschied  mit  der
gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen  seiner  bisherigen  Uniform  bewilligt.