77 0
Kumbruch (Straßburg i. E.), zuletzt im Dragoner-Regiment Nr. 9, zum Oberlentnant mit einem
Patent vom 15. Oktober 1915 und gleichzeitig zum Rittmeister mit einem Patent vom
18. Oktober 1918;
v. Katte (III Berlin), zuletzt à la suite des 2. Garde-Regiments zu Fuß, zum Oberleutnant mit
cinem Patent vom 15. Mai 1918;
v. Lekow (Schrimm), zuletzt im Garde-Grenadier-Regiment Nr. 3, zum Oberleutnant mit einem
Patent vom 15. Juli 1917;
die Leutnants der Reserve a. D.:
Dauckwarth (1 Hamburg), zuletzt der Reserve des Füsilier-Regiments Nr. 90, zum Oberleutnant
mit einem Patent vom 7. Oktober 1914 und gleichzeitig zum Hauptmann mit einem Patent
vom 15. November 1915;
Kühn (VI Berlin), zuletzt der Reserve des Feldartillerie-Regiments Nr. 24, zum Oberleutnant mit
einem Patent vom 18. August 1915 und gleichzeitig zum Hauptmann mit einem Patent
vom 15. August 1918;
Kaufmann (Bartenstein), zuletzt der Reserve des Infanterie-Regiments Nr. 18, früher im Ulanen-
Regiment Nr. 12, zum Oberleutnant mit einem Patent vom 15. September 1917;
v. Knebel-Doeberitz (Kosten), zuletzt der Reserve des Kürassier-Regimonts Nr. 2, früher in diesem
Regiment, zum Oberleutnant mit einem Patent vom 15. April 1916;
Graf v. Matuschka Frhr. v. Toppolczan u. Spaetgen (Brieg), zuletzt der Reserve des Husaren-
Regiments Nr. 4, früher in diesem Regiment, zum Oberlentnant mit einem Patent vom
15. April 1916;
der Leutnant der Landwehr a. D. Frhr. v. Oer (Erbach), zuletzt der Landwehr-Feldartillerie 1. Auf-
bebots, früer im damaligen Train-Bataillon Nr. 9, zum Oberleutnant mit einem Patent
vom 1##tember 1914 und gleichzeitig zum Hauptmann mit einem Patent vom
15. -*- 916.
Ein Patent seines Dienstgrades erhält:
der Hauptmann a. D. Klinghardt (II Berlin), zuletzt im Infanterie-Regiment Nr. 67, vom
24. Dezember 1914.
Berfügung des Reichspräsidenten vom 14. November 1919.
Dem Major Rothmaler in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika wird der Abschied mit der
gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt.
Dem Hauptmann v. Münstermann in der Schutztruppe für Deutsch- Südwestafrika wird der Ab-
schied mit der gesetzlichen Pension, der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform
und unter Verleihung des Charakters als Major bewilligt.
Oberleutnant Block in der Schutztruppe für Kamerun wird nach Rückkehr aus der Internierung zum
Hauptmann mit Patent vom 18. Dezember 1916 befördert.
Oberleutnant v. Goßler in der Schutztruppe für Kamerun wird nach Rückkehr aus der Internierung
zum Hauptmann mit Patent vom 15. Juli 1918 befördert.
Dem Stabsarzt Dr. Penschke in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika wird der Abschied mit der
gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform unter Ver-
leihung des Charakters als Oberstabsarzt bewilligt.
Dem Stabsarzt Dr. Marschall in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika wird der Abschied mit der
gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform unter Ver-
leihung des Charakters als Oberstabsarzt bewilligt.
Dem Stabsveterinär Knochendöppel in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika wird der Ab-
schied mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform
unter Verleihung des Charakters als Oberstabsveterinär bewilligt.
Verfügung des Reichswehrministers vom 141. November 1919.
Dem Hauptmann Pieper in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika wird der Abschied mit der
gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt.