Volltext : Allgemeines Baugesetz für das Königreich Sachsen vom 1. Juli 1900.

99

12.

Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Dienstag  den  18.  März  1845.

Inhalt.

Königl.  Dekrete.  Erlaubniß  zur  Annahme  eines  fremden  Ordens.  —  Dienst-Nachrichten.

Verfügungen  der  Departements.  Bekanntmachung,  die  Anstellungsprüfung  der  katholischen  Geifllchen
für  Kirchendienste  betreffend.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Jahres=  (September-)  Preise  für  tcchnische
und  landwirthschaftliche  Erfindungen  und  Leistungen.

Dlenst-Erledigungen.

 

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
A)  Erlaubniß  zur  Annahme  eines  fremden  Ordene.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchsten  Dekrets  vom  13.  d.  M.  an
den  Ordenskanzler,  dem  Fabrikanten  Adolph  v.  Rauch  in  Heilbronn  die  nachgesuchte  Erlaubniß
  zu  ertheilen  geruht,  den  von  des  Königs  von  Preußen  Maiestät  ihm  verliehenen
rothen  Avler-Orden  vierter  Classe  anzunehmen  und  zu  tragen.

B)  Oienst-Nachrichten.

Seine  Königliche  Majestät  haben  durch  höchste  Entschließung  vom  26.  v.  M.
die  erledigte  katholische  Pfarrei  Schussenried,  Dekanats  Walrsee,  dem  Pfarrer  und  Schul-Inspektor
  Dr.  Lorenz  Lang  in  Harthausen,  Dekanats  Ulm,  gnädigst  übertragen.

Durch  böchste  Entschließungen  vom  10.  d.  M.  haben  Höchstdieselben  den  Ober-Lieutenant,
  Regiments-Adjutanten  v.  Menoth,  zum  Rittmeister,

den  Ober-Lieutenant  v.  Ziege  sar  zum  Regiments-Adjutanten,  beide  in  ihrem  bicherigen,
  dem  zweiten  Reiter-Regiment,  ernannt,  und