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12.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Dienstag den 18. März 1845.
Inhalt.
Königl. Dekrete. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten.
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, die Anstellungsprüfung der katholischen Geifllchen
für Kirchendienste betreffend. — Bekanntmachung, betreffend die Jahres= (September-) Preise für tcchnische
und landwirthschaftliche Erfindungen und Leistungen.
Dlenst-Erledigungen.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordene.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 13. d. M. an
den Ordenskanzler, dem Fabrikanten Adolph v. Rauch in Heilbronn die nachgesuchte Erlaubniß
zu ertheilen geruht, den von des Königs von Preußen Maiestät ihm verliehenen
rothen Avler-Orden vierter Classe anzunehmen und zu tragen.
B) Oienst-Nachrichten.
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 26. v. M.
die erledigte katholische Pfarrei Schussenried, Dekanats Walrsee, dem Pfarrer und Schul-Inspektor
Dr. Lorenz Lang in Harthausen, Dekanats Ulm, gnädigst übertragen.
Durch böchste Entschließungen vom 10. d. M. haben Höchstdieselben den Ober-Lieutenant,
Regiments-Adjutanten v. Menoth, zum Rittmeister,
den Ober-Lieutenant v. Ziege sar zum Regiments-Adjutanten, beide in ihrem bicherigen,
dem zweiten Reiter-Regiment, ernannt, und