Volltext : Deutsches Kolonialblatt. XXX. Jahrgang, 1919. (30)

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ist,  für  diejenigen  Beamten  zu  sorgen,  die  infolge  der
Auflösung  des  Amtes  dort  nicht  mehr  tätig  sein  können,
dann  dürfte  das  an  erster  Stelle  gerade  für  die  Beamten
  des  Reichskolonialministeriums  zur  Geltung
kommen.  Das  ist  um  dessentwillen  in  erhöhtem  Maße
der  Fall,  weil  die  Beamten  des  Reichskolonialministeriums
  zum  weitaus  größten  Teile  in  den  Kolonien
selbst  tätig  gewesen  sind  und  dort  trotz  der  klimatischen
Einflüsse  und  unter  Uberwindung  vielfacher  Schwierigleiten
  mit  Eifer  und  Erfolg  für  das  Reich  gearbeitet
haben.  Diese  ihre  treue  Täligleit,  für  die  ich  ihnen
an  dieser  Stelle  aufrichtig  danke,  verdient  eine  entsprechende
  Anerkennung  durch  das  Reich.

Meine  Damen  und  Herren!  Wenn  ich  aus  dem
Aufgabenkreise  des  Reichskolonialministeriums  nur  zwei
Arbeitsgebiete  heute  herausgreise,  so  geschieht  es  um
dessentwillen,  weil  im  übrigen  der  Vortrag  des  Herrn
Berichterstatters  erschöpfend  war  und  ein  getreues
Spiegelbild  über  die  ausgiebigen  Verhandlungen  des
Hauptausschusses  gab.  Es  wird  zunächst  die  Aufgabe
des  Reichskolonialministeriums  sein,  die  Durchführung

des  Gesetzes  betreffs  der  Liquidationsschäden  herbeizuführen.

  Dem  Reichstage  dürfte  bekannt  sein,  daß
nach  dem  Friedensvertrage,  der  ja  unsere  Kolonien
und  besonders  auch  die  Kolonialdeutschen  so  überaus
hart  und  ungerecht  getroffen  hat,  die  neuen  Besitzer
unserer  Kolonien  berechtigt  sind,  alles  deutsche  Eigentum
zu  liquidieren.  Umgekehrt  legt  der  Friedensverlrag
Deutschland  die  Verpflichtung  auf.  die  betroffenen
Personen  schadlos  zu  halten.  In  Ausführung  des
Friedensvertrages  ist  bereits  ein  Gesetz  verabschiedet
worden,  das  diese  Liquidationsschäden  betrifft.  Die
Abwicklung  der  aue  diesem  Gesetz  zu  befriedigenden
Ansprüche  liegt  dem  Reichskolonialministerium  ob,  und
Sie  werden  es  begreiflich  finden,  daß  bei  der  beträchtlichen
  Angahl  sehr  verwickelter  Ansprüche  damit  cine
geitraubende  und  mühevolle  Arbeit  verknüpft  ist.
Außerdem  aber  ist  die  Vergütung  der  eigentlichen
Kriegsschäden  an  die  Kolonialdentschen  beabsichtigt.
Sie  wissen,  in  welch  schwerer  Weise  die  Kolonialdeutschen
  durch  den  verlorenen  Krieg  an  ihrer  Habe
betroffen  worden  sind.  Sie  erinnern  sich  auch,  daß
der  Reichstag  bereits  im  Verlaufe  des  Krieges,  und
Zwar  schon  vor  mehreren  Jahren,  die  Einbringung
eines  Gesetzes  zur  Entschädigung  der  Kolonialdeutschen
in  Aussicht  genommen  hat.

In  den  Kreisen  der  Kolonialdeutschen  ist  nach  den
Mitteilungen  aus  der  Presse  und  nach  sonstigen  an
uns  gelangten  Nachrichten  eine  weitgehende  Bennruhigung
  darüber  eingetreten,  ob  und  in  welchem  Umfang
das  Reich  seiner  Verpflichtung  zur  Schadloshaltung
nachkommen  werde.  Ich  glanbe,  unsere  Kolonialdeutschen,
  die  einen  berechtigten  Anspruch  auf  Schadloshaltung
  haben,  darüber  beruhigen  zu  können.  Nach
eingehenden  und  gründlichen  Vorberatungen,  die  im
Reichskolonialministerium  stattgesunden  haben,  ist  ein
Gesetzentwurf  über  die  Entschädigung  der  Kolonialalle

  Einzelvorschriften  geben.

 

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dentschen  fertiggestellt  worden.  Dieser  Gesetzentwurf
wird  die  Nationalversammlung  voraussichtlich  in  nächster
Zeit  beschäftigen.  Er  gehört  zu  denjenigen  Vorlagen,
die  nach  Auffassung  der  Reichsregierung  als  dringlich
gelten  und  der  baldigen  Verabschiedung  durch  die
Nationalversammlung  harren.  Gewiß  werden  wir  bei
Verabschiedung  dieses  Gesetzes  auf  die  überaus  traurige
Finanzlage  des  Reichs  die  nörige  Rücksicht  nehmen
müssen.  Unter  dem  schmerzlichen  Drucke  dieser  Notlage
  verkennen  wir  leineswegs,  daß  mit  Einbringung
und  Durchführung  des  lolonialen  Entschädigungsgesetzes
  manche  Enttäuschung  Beschädigter  unausbleiblich
  verknüpft  sein  wird.  Aber  das  glaube  ich  zusichern
  zu  können,  daß  wir  bei  Festlegung  des  Gesetzentwurieo
  die  Schäden  der  Kolonialdentschen  unter
sorgsamer  Abwägung  aller  in  Betracht  kommenden
Verhältnisse  so  weit  auszugleichen  bestrebt  waren,  alodies
  mit  der  Finanzlage  irgendwie  verträglich  ist.
Wir  werden  dem  Reichstage  nach  Einbringung  des
kolonialen  Entschädigungsgesetzes  nähere  Auslunft  über
Ich  knüpfe  daran  die
Hoffnung,  daß  die  Befürchtungen  der  Kolonialdeutschen.
sie  würden  vom  Reiche  im  Stich  gelassen  werden,  durch
meine  Erklärung  ausgeräumt  werden  mögen.

Meine  Damen  und  Herren!  Ich  hatte  bei  Darlegung
  der  Aufgaben,  die  dem  Reichskolonialministerium
in  Liquidation  noch  bevorstehen,  auf  die  Ausführung
des  Friedensvertrags  verwiesen.  Nur  ungern  was
Sic  ohne  weiteres  begreifen  werden  —  komme  ich  auf
diesen  Friedensvertrag  zurück.  Er  ruft  in  uns  gewiß
überaus  bittere  und  schmerzliche  Erinnerungen  wach.
Ich  habe  auch  bereits  in  Weimar  bei  Gelegenheit  einer
Aussprache  über  die  kolonialen  Ansprüche  mich  in  der
Nationalversammlung  eingehend  mit  der  Frage  beschäftigt,
  ob  und  wieweit  etwa  die  gegen  uns  von  der
Entente  in  beaug  auf  unsere  Kolonialgebarung  gerichleten
  Vorwürfe  berechtigt  seien.  Ich  kann  auf  die
damaligen  Verhandlungen  verweisen  und  würde  nicht
darauf  gurücklommen,  wenn  nicht  ein  besonderer  Aulaß
dies  nötig  machte.  Sie  werden  sich  erinnern,  daß  die
gewaltsame  Wegnahme  unserer  Kolonien  nicht  etwa
vom  Machtstandpunkte  damit  begründet  worden  ist.
daß  der  Sieger  das  Recht  habe,  über  das  Land  des
Besiegten  zu  versügen,  sondern  unter  dem  Deckmantel
des  Rechts  und  der  Gerechtigkeit  ist  der  unlengbare
Kolonialraub  mit  dem  Scheingrunde  verschleiert  worden,
daß  wir  durch  unsere  gesamte  kloloniale  Gebarung
insbesondere  durch  unsere  Eingeborenenpolitik,  den  Anspruch
  auf  kolonisatorische  Tätigkeit,  auf  die  nur  den
Kulturstaaten  gebührende  zivilisatorische  Mitarbeit
dauernd  verwirkt  hätten.  Meine  Damen  und  Herren?
Gegen  diesen  ungehenerlichen,  aber  zugleich  durchaus
ungerechten  Vorwurf  müssen  wir  vom  Standpunkt
unserer  nationalen  Ehre  aus  mit  aller  Entschiedenheit
Protest  einlegen.  (Lebhafte  Zustimmung.)

Dieser  Vorwurf  ist  auch  nach  Abschluß  des  Friedenovertrags
  von  dem  fran  zösischen  Kolonialminister  Simon