Full text : Deutsches Kolonialblatt. XXX. Jahrgang, 1919. (30)

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Der  RKbschied  von  den  Kolonien  im  Harlament.

Reden  des  Reichskolonialministers  Dr.  Bell  in  der  Sl#zung  der  Deutschen  Nationalversammlung
vom  11.  Okhtober  1919.

I.

Meine  Damen  und  Herren!  Sie  werden  es  dem
nach  menschlichem  Ermessen  für  absehbare  Zeit  letzten
Leiter  des  Reichskolonialministeriums  nachfühlen
können,  daß  er  gerade  heuer  mit  besonders  bitteren
Empfindungen  und  herbem  Schmerz  seinen  Etat  vor
dem  Reichstag  vertritt.  Kein  Amt  ist  durch  den  unglückseligen
  Friedensvertrag,  der  uus  von  der  Entente
aufgezwungen  worden  ist,  schwerer  getroffen  worden
als  das  Reichs-Kolonialamt.  (Sehr  wahr!)  Der  Verlust
  unserer  Kolonien  wird  naturnotwendig  in  naher
heit  auch  das  Reichskolonialministerium  tödlich  treffen.
Das  ist  um  so  bedauerlicher,  als  gerade  dieses  Amt
eine  besonders  ehrenvolle  Vergangenheit  hat,  wenn  es
auch  gewiß  manchen  harten  Strauß  im  Reichstage
ausstehen  mußte.

Der  Herr  Berichterstatter  hat  bereits  zutressend
darauf  hingewiesen,  daß  der  Verlust  unserer  Kolonien
nicht  die  sofortige  Auflösung  des  Reichskolonialministeriums
  zur  Folge  haben  könne.  Die  entgegengesetzte
  Auffassung  ist  leider  weiter  verbreitet,  als  man
bei  richtiger  Würdigung  der  obwaltenden  Verhältnisse
annehmen  sollte.  Schon  der  Vergleich  mit  irgendeinem
  Privatbetriebe,  einer  Handelsgesellschaft,  die  in
Liquidation  geraten  ist,  sollte  zu  der  Schlußfolgerung
führen,  daß  auch  das  Reichskolonialministerium  nicht
von  heute  auf  morgen  zum  Abschluß  gebracht  werden
kann.  Wenn  schon  eine  in  Licquidation  geratene
Handelsgesellschaft  eine  geraume  Zeit  und  einen  beträchtlichen
  Beamtenapparat  erfordert,  um  die  Liquidation
  durchzuführen,  dann  wird  das  erst  recht  der
Fall  sein  müssen  bei  einem  so  ausgedehnten  öffentlichen
  Betriebe  wie  dem  mit  vier  Abteilungen  ausgestatteten
  Kolonialministerium,  das  zur  Bewältigung
der  ihm  obliegenden  Geschäfte  über  einen  sehr  großen
Beamtenapparat  verfügt  und  dem  insbesondere  auch
die  Schutztruppen  unterstellt  waren.

Meine  Damen  und  Herren!  Die  Aufgaben  des
Reichskolonialministeriums  seit  dem  Verlust  unserer
Kolonien  erschöpfen  sich  keineswegs  elwa  in  der  Liquidation
  des  Ministeriums.  Wäre  uns  nur  diese  Aufgabe
  zugewiesen,  so  würden  wir  ihrer  in  wenigen
Wochen  Herr  werden.  Aber  weit  darüber  hinaus,  wie
der  Herr  Berichterstatter  schon  angedentet  hat,  erstreckt
sich  der  Aufgabenkreis  dieses  Liquidationsamtes.  Die
Aufgaben  kann  ich  in  fünf  Kreise  zusammenfassen:
Zunächst  die  Ausführung  des  Friedensvertrages,  ferner
die  Abwicklung  der  Berwaltungen  sämtlicher  Schutzgebiete,
  weiter  die  Abwicklung  der  Finanzgeschäfte  der
Schutzgebiete  für  die  gange  Kriegszeit,  sodann  die  Abrechnung
  mit  den  aus  den  Schutzgebieten  zurück- 



kehrenden  Beamten=  und  Schutztruppenangehörigen,
deren  Zahl  sich  anf  über  3000  beläuft,  und  endlich
die  Vorbereitung  der  Entschädigung  der  Kolonialdeutschen.


Daß  diese  Abwicklung  umfangreicher  Geschäfte
einen  angemessenen  Zeitraum  und  einen  entsprechenden
Beamtenapparat  ersordert,  werden  Sie  ohnc  weiterer
begreiflich  finden.  Dabei  glaube  ich  aber  dem  Reichstage
  die  Versicherung  geben  zu  sollen,  die  ich  bereite
im  Hauptansschuß  zum  Ausdruck  gebracht  habe,  daß
es  die  Hauptausgabe  des  Reichskolonialministeriums
und  seines  Leiters  ist,  die  Liquidation  schon  mit  Rücksicht
  auf  die  gebotene  Sparsamkeit  mit  aller  Beschleunigung
  durchzuführen.  Wir  werden  dabei  auch,  was  die
Zurdispositionsstellung  von  Beamten,  so  schmerglich  sie
gewiß  ist,  anlangt,  uns  nur  von  sachlichen  Erwägungen
leiten  lassen.  In  diesem  Zusammenhang  kann  ich  allerdings
  den  schon  vom  Herrn  Berichterstatter  hervorgehobenen
  Gedanken  nicht  unausgesprochen  lassen,  daß
es  die  Ehrenpflicht  des  Reichskolonialministeriums  ist,
für  diejenigen  Beamten,  die  im  Kolonialministerium
wegen  des  urnverzüglich  durchzuführenden  Abbaus
leider  nicht  mehr  verwendet  werden  können,  für  anderweitige
  Unterbringung  nach  Möglichkeit  zu  sorgen.
Der  verantwortliche  Leiter  des  Reichskolonialministeriums
  ist  sich  dieser  Ehrenpflicht  in  vollem  Umfsange
bewußt,  und  er  wird  nach  wie  vor  in  diesem  Sinne
tätig  bleiben.  (Bravo!)  Auf  Veranlassung  des  Reichskolonialministeriums
  ist  bereits  eine  besondere  Stelle
im  Reichsministerium  des  Innern  errichtet  worden,
deren  Aufgabe  es  ist,  für  die  Unterbringung  derjenigen
Beamten  und  Angestellten  zu  sorgen,  deren  weitere
Beschäftigung  in  ihrem  bisherigen  Amt  durch  Auflösung
der  Behörde  unmöglich  geworden  ist.  Wir  werden
diese  Beamten  derart  unterzubringen  bemüht  bleiben,
daß  die  neue  Anstellung  ihren  Fähigkeiten,  Kenntnissen
und  praktischen  Erfahrungen  möglichst  entspricht.  Auch
von  dieser  Stelle  aus  möchte  ich  nicht  unterlassen,  was
ich  bereits  schriftlich  und  mündlich  wiederholt  getan
habe,  an  alle  in  Betracht  kommenden  Reichsressoris
die  dringende  Bitte  zu  richten,  bei  Neuanstellung  von
Beamten  und  namentlich  auch  bei  der  Neubildung  von
Amtern  und  Ressorts  in  erster  Linie  auf  unsere  Ko-=lonialbeamten
  Rücksicht  zu  nehmen.  (Sehr  guti)  Ich
kann  das  aus  gewissenhafter  Überzeugung  um  so  eher
tun  und  namentlich  auch  im  Reichsinteresse  um  so
mehr  verantworten,  als  ich  aus  der  gesamten  Zeir
meiner  Leitung  des  Reichskolonialministeriums  genau
weiß,  daß  es  sich  hier  um  einen  ebenso  tüchtigen  wie
geschulten  und  zuverlässigen  Beamtenkörper  handelt.
Wenn  es  im  allgemeinen  die  Verpflichtung  des  Reichs