Full text: Wehr-Katechismus.

34 III. Theil: 
11. Abschnitt: Unterschied in der Dienstpflicht. 
192. Ist nach dem Gesetze der Soldat während seiner ganzen 
Dienstzeit, alt oder jung, einexercirt oder nicht, der Prä- 
senzpflicht unterworfen!? 
Bei drohendem oder ausgebrochenem Krieg und zur Er- 
haltung der gesetzlichen Ordnung Jeder, außerdem aber ist die 
Präsenzpflicht verschieden nach den verschiedenen Abschnitten der 
Dienstzeit. 
193. Welches sind die verschiedenen Abschnitte der 
Dienstzeit? 
Die ersten drei Jahre bilden die Dienstzeit der sogenannten 
activen Armee, die drei nächsten die Dienstzeit der sogenannten 
Reserve, die fünf letzten die Dienstzeit der sogenannten Landwehr. 
§ 1. Active Armee. 
194. Welchen Umfang hat die Präsenzpflicht in der activen 
Armee'? 
Die Angehörigen der activen Armee sind der jederzeitigen 
Einberufung und Präsenzpflicht unterworfen, sollen jedoch bloß 
— wenn weiter keine gesetzliche Veranlassung da ist (192) — bis 
nach vollendeter militärischer Ausbildung präsent gehalten werden. 
§ 2. Reserve. 
a. Im Allgemeinen. 
195. Was ist im Allgemeinen der Zweck der Reservisten? 
Diese müssen zunächst den Formationsstand der activen 
Armee auf den Kriegsformationsstand des stehenden Heeres er- 
gänzen. 
196. Was versteht man unter „stehendem Heere“! 
Das wird unten erklärt (215). 
197. Wie unterscheidet sich die Dienstpflicht der Reserve von 
derjenigen der activen Armee? 
Die Reservisten sind nicht der steten Einberufung und Prä- 
senzpflicht unterworfen, sondern dürfen nach dem Gesetze nur ein- 
berufen werden: 
I. im Falle einer Mobilmachung, wenn die Armee auf 
den Kriegsfuß gestellt wird;
	        
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