Ar. 35. 2
Regierungs-Blatt
Grohherzogtum Mecklenburg-Schmerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 26. Februar 1918.
Inhalt.
J. Abteilung. (Nr. 8.) Verordnung, betreffend das Ableben Seiner Königlichen Hoheit
des Großherzogs Adolf Friedrich VI. von Mecklenburg-Strelitz.
I. Abteilung.
(Nr. 8.) Verordnung vom 25. Februar 1918, betreffend das Ableben Seiner
Königlichen Hoheit des Großherzogs Adolf Friedrich VI. von Mecklenburg-Strelitz.
Wir Fried rich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg,
Fürst zu Wenden, Schwerin und Natzeburg, auch Graf zu Schwerm, der
Lande Rostock und Stargard Herr usw.
sügen hiermit zu wissen, daß wegen des am 23. Februar d. Is. erfolgten Ablebens
Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Adolf Friedrich von Mecklenburg-Strelitz,
Unseres freundlich geliebten Herrn Vetters, ein allgemeines
Trauergeläute mittags von 12 bis 1 Uhr in sämtlichen Kirchen des Landes stattfinden
soll, jedoch in Berücksichtigung der Kriegsverhältnisse nur am Beisetzungstage.
Auch soll am Beisetzungstage im ganzen Lande weder Schauspiel noch
Tanzmusik gestattet sein.
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