84.
Die in Magdeburg bestehende Einrichtung des Gemeindewesens sowie die
daselbst geltenden Ortsstatuten, Observanzen, Steuerordnungen, Gemeindebeschlüsse
und Polizeiverordnungen erhalten in Rothensee Wirksamkeit, soweit nachstehend
nicht etwa Abweichendes bestimmt wird.
Zur Zeit der Vereinigung bereits bebaute Grundstücke sind an der Straße,
an welcher die Gebäude liegen, auf die Frontlänge dieser Gebäude den auf
Grund der 99 12 und 15 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 erlassenen orts-
statutarischen Vorschriften über die Zulässigkeit des Bauverbots und über die
Heranziehung zu den Straßenbaukosten nicht unterworfen.
Den Bestimmungen über den Schlachthauszwang in der bisherigen Stadt
Magdeburg sollen die Bewohner von Rothensee, soweit es sich nur um Haus-
schlachten handelt, innerhalb 20 Jahren nach der Vereinigung nicht unterworfen
werden.
An Stelle der Magdeburger Gemeindegrundsteuer nach dem gemeinen
Werte der steuerpflichtigen Grundstücke tritt innerhalb 25 Jahren im Gemeinde-
bezirke Rothensee die Erhebung von Zuschlägen zur staatlich veranlagten Grund-
steuer in der in Magdeburg zur Hebung kommenden Höhe.
Die Rothenseer Hundesteuerordnung bleibt bis zum Ablaufe von 25 Jahren
in Kraft.
Die hinsichtlich des Schlachthauszwanges) der Grundsteuer und der Hunde-
steuer vereinbarten Ausnahmen greifen jedoch nur in dem westlich des Magdeburg-
Glindenberger Weges liegenden Teile des Rothenseer Gemeindebezirkes Platz.
Es sollen indessen östlich dieses Weges auch die Grundstücke von Emil
Keindorf und Miteigentümern im Bauernwerder sowie die nichtstädtischen Grund-
stücke im Scheidebusche gleichfalls der Ausnahme im Abs. 4 dieses Paragraphen
unterfallen, solange sie den jetzigen Eigentümern oder deren Erben gehören.
5.
In Rothensee verbleibt ein Standesamt. Eine Abfertigungs= und Zahl-
stelle, welche die Krankenkassen= sowie die Alters= und Invaliditäts-Versicherungs-
angelegenheiten mit erledigt, wird eingerichtet.
86.
Die zur Zeit der Vereinigung im Dienste der Gemeinde Rothensee stehenden
Gemeindebeamten, soweit sie nicht bei Ubernahme der Polizeiverwaltung vom
Staate übernommen werden, desgleichen die Lehrer gehen von diesem Zeitpunkt
ab in den Dienst der Stadtgemeinde Magdeburg über.
Die in Magdeburg geltenden Besoldungsgrundsätze und Gehaltsskalen
treten mit Ausnahme der Bestimmungen über die Mietsentschädigung auch für
die Beamten, Lehrer und Lehrerinnen Rothensees vom Tage der Vereinigung
ab in Kraft.