Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Eine  kurze  Erwähnung  mögen  hier  die  von  dem  Volkshochschulverein
  für  Schleswig-Holstein“  begründeten  Volkshochschulen  in
Albersdorf,  Tingleff  und  Mohrkirch,  Schleswig-Hol.
stein,  finden.  Es  sind  keine  Haushaltungsschulen,  sondern  nach  dem
Vorbilde  der  gleichartigen  dänischen  Anstalten  cingerichtete  höherc  Fortbildungsschulen
  für  erwachsene  Bauerntöchter.

2.  Für  alle  lohnarbeitenden  Landmädchen  aus  dem  Arbeiterstande,
  auch  ans  Kleinbauernsamilien,  die  gleich  nach  der  Schulentlassung
  in  den  Dienst,  in  eine  Fabrik  gehen  oder  im  elterlichen
  Hause  mit  verdienen  müssen,  kann  nur  eine  solche  haus.
wirtschaftliche  Unterweisung  in  Betracht  kommen,  die  in  dem
eignen  Dorse  und  stundenweise  gegeben  wird.  Da  die  größte  Zahl
der  weiblichen  Landjugend,  bei  der  die  Notwendigkeit  der  hauswirtschastlichen
  Unterweisung  am  dringendsten  austritt,  für  diesen
Fall  in  Berechnung  gezogen  werden  muß,  so  sind  seit  den  letzten
zwanzig  Jahren  verschiedene  Versuche  gemacht  worden,  eine  zweckmäßige
  Organisation  des  hauswirtschaftlichen  Unterrichts  zu  finden,
  durch  die  es  möglich  wird,  daß  alle  Landmädchen  der  arbeitenden
  Klassen  an  einem  solchen  Unterricht  teilnehmen  können.

Der  Versuch  wurde  gemacht,  die  Koch-  und  Haushaltungskurse
an  die  Volksschule  anzuschließen,  so  daß  die  Schülerinnen  im  letzten
Schuljahr  diesen  Unterricht  erhalten.  Wenn  auch  in  vielen  Städten
diese  Einrichtung  mit  Ersolg  zur  Ausführung  gekommen  ist,  so
stellen  sich  auf  dem  Lande  der  allgemeinen  Einführung  zu  große

Schwierigkeiten  entgegen.  Dagegen  hat  im  Landkreise  Meuthen
der  Kreis  selbst  mit  großem  Ersolg  eine  organische  Verbindung
des  Haushaltungsunterrichts  mit  der  Volksschule  in  11  von
20  Orten  des  Kreises  geschaffen,  die  sich  trefslich  bewährt.  Im
Dorse  Plauen  bei  Dresden  hat  die  Dorsgemeinde  selbst
i.  J.  1892  auf  ihre  Kosten  eine  Kochschule,  mit  der  Volksschule
organisch  verbunden,  einrichten  lassen.  (Land  XV.  S.  1888  /89.)

Indessen  besteht  die  Landbevölkerung  des  Kreises  Beuthen  zum
größten  Teil  aus  den  im  Bergwerks-  und  Hüttenbetrieb  beschäftigten
  Arbeitern,  und  das  Dorsf  Planen  ist  fast  als  Vorstadt  von
Dresden  zu  betrachten,  so  daß  die  in  ausgesprochen  ländlichen
agrarischen  Verhältnissen  anstauchenden  Schwierigkeiten  hier  nicht
austreten.  In  Baden  dagegen  ist  der  Haushaltungsunterricht
mit  dem  für  alle  Volksschülerinnen  in  Stadt  und  Land  schon  seit
1874  bestehenden  obligatorischen  Fortbildungsunterricht“  verbunden
  und  zwar  geschah  dies  auf  Veranlassung  der  Großherzogin,
Da  die  Einrichtung  und  der  Betrieb  eines  ständigen  Koch=  und
Haushaltungsunterrichts  in  der  Fortbildungsschule  mit  größeren

*  Sämtliche  Volksschülerinnen  sind  seit  1454  wverbflichtet.  nach  Entlassung
  aus  der  Volksschulc  noch  1  Jahr  lang  in  der  Gen  neinde,  in
welcher  sie  sich  aufhalten,  wöchentlich  die  ercheschrlebene  Anzahl  von
Stunden  an  dem  Fortbildungsunterricht  des  Ortes  teilzunehmen.
Dienststellungen  crwähren  leine  Ausnahme.