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Kosten verbunden ist, so kann seine Einführung in den kleineren
Städten und auf dem Lande nur allmählich und mit Beihilfe der
Staatsregierung stattfinden. Zurzeit ist der Fortbildungsunterricht
in 150 größeren und kleineren Landorten in dieser Weise
organisiert; der große Segen und Vorteil dieser Einrichtung liegt
darin, daß der Koch. und Haushaltungsunterricht für Landmädchen
gerade wie der Schulunterricht obligatorisch und infolgedessen
von der Landbevölkerung als nicht zu umgehen angesehen
wird, von dem auch die schon in Dienst stehende weibliche Jugend
nicht zurückgehalten werden darf. Auf Veranlassung der Großherzogin
sind Versuche gemacht, auch in unbemittelten kleinen
Landgemeinden den ständigen For
richt in der Weise einzuführen. daß in einigen nahe zusammen.
liegenden Orten entweder eine gemeinsame Lehrerin das Jahr hindurch
im Laufe jeder Woche in der Reihenfolge den Unterricht erteilt,
oder daß die benachbarten Gemeinden ein gemeinsames
Küchenlokal einrichten und alle fortb sch Mäd.
chen in den Gemeinden sich ein Jahr lang zum Unterricht im gemeinsamen
Lokal einfinden. Eine Anzahl Gemeinden, besonders
in den am Bodensee liegenden Bezirken, hat den ständigen
Unterricht je nach den örtlichen Verhältnissen nach der einen oder
anderen Art eingerichtet, und einige Amtsbezirke haben zu diesem
Unterricht einen vollständigen Organisationsplan für ihre Gemeinden
geschaffen.
Für volksschulpflichtige Mädchen, aber ganz getrennt von dem
Volksschulunterricht, finden in vielen Landorten sogenannte Konfirmanden--
oder Kinderkurse statt. Sie kommen hauptsächlich den
zukünftigen Tagelöhnerinnen, Hofgängerinnen, Fabrikmädchen
r*•Pç7J zugute. Als gutes Beispiel ist zu erwähnen die von Pastor
Loose in Amesdorf bei Güsten in Anhalt begründete Honfir
manden-Kochschule. Unterricht jeden Mittwoch von 214—6½ U
durch eine Lehrerin. Kirchenkasse, Gemeinde, itsn
Frauenverein und Regierung tragen zu den Kosten bei. Teilnahme
für alle Konfirmandinnen obligatorisch. Land L. S. 258.
In Mitteldeutschland ist dieser sogen. Konfi icht
(meist alle Volksschülerinnen im letzten Schuljahr) in verschiedenen
Dörfern auf Veranlassung des Pfarrers begründet und in der
Hauptsache ähnlich wie in Amesdorf eingerichtet; wo keine Haushaltungslehrerin
aus einer benachbarten Stadt für den stundenweise
erteilten Unterricht zu haben ist, erteilt eine Gemeindeschwester
oder auch die Frau Pfarrer den Unterricht.
Ständige Haushaltungsschulen (ohne Internat) mit kürzeren
oder längeren Kursen, die je nach der freien Zeit der die Kurse besuchenden
Landmädchen eingerichtet werden, sind wiederholt mit
Erfolg begründet. Sie verdanken ihre Begründung meist dem
persönlichen Anlaß wohlwollender Privatpersonen oder Frauenvereinen,
die auch in den meisten Fällen die Kosten tragen, oder