Full text : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

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Kosten  verbunden  ist,  so  kann  seine  Einführung  in  den  kleineren
Städten  und  auf  dem  Lande  nur  allmählich  und  mit  Beihilfe  der
Staatsregierung  stattfinden.  Zurzeit  ist  der  Fortbildungsunterricht
  in  150  größeren  und  kleineren  Landorten  in  dieser  Weise
organisiert;  der  große  Segen  und  Vorteil  dieser  Einrichtung  liegt
darin,  daß  der  Koch.  und  Haushaltungsunterricht  für  Landmädchen
gerade  wie  der  Schulunterricht  obligatorisch  und  infolgedessen
  von  der  Landbevölkerung  als  nicht  zu  umgehen  angesehen
wird,  von  dem  auch  die  schon  in  Dienst  stehende  weibliche  Jugend
nicht  zurückgehalten  werden  darf.  Auf  Veranlassung  der  Großherzogin
  sind  Versuche  gemacht,  auch  in  unbemittelten  kleinen
Landgemeinden  den  ständigen  For

richt  in  der  Weise  einzuführen.  daß  in  einigen  nahe  zusammen.
liegenden  Orten  entweder  eine  gemeinsame  Lehrerin  das  Jahr  hindurch
  im  Laufe  jeder  Woche  in  der  Reihenfolge  den  Unterricht  erteilt,
  oder  daß  die  benachbarten  Gemeinden  ein  gemeinsames
Küchenlokal  einrichten  und  alle  fortb  sch  Mäd.
chen  in  den  Gemeinden  sich  ein  Jahr  lang  zum  Unterricht  im  gemeinsamen
  Lokal  einfinden.  Eine  Anzahl  Gemeinden,  besonders
in  den  am  Bodensee  liegenden  Bezirken,  hat  den  ständigen
Unterricht  je  nach  den  örtlichen  Verhältnissen  nach  der  einen  oder
anderen  Art  eingerichtet,  und  einige  Amtsbezirke  haben  zu  diesem
Unterricht  einen  vollständigen  Organisationsplan  für  ihre  Gemeinden
  geschaffen.

Für  volksschulpflichtige  Mädchen,  aber  ganz  getrennt  von  dem
Volksschulunterricht,  finden  in  vielen  Landorten  sogenannte  Konfirmanden--
  oder  Kinderkurse  statt.  Sie  kommen  hauptsächlich  den
zukünftigen  Tagelöhnerinnen,  Hofgängerinnen,  Fabrikmädchen
r*•Pç7J  zugute.  Als  gutes  Beispiel  ist  zu  erwähnen  die  von  Pastor

Loose  in  Amesdorf  bei  Güsten  in  Anhalt  begründete  Honfir
manden-Kochschule.  Unterricht  jeden  Mittwoch  von  214—6½  U
durch  eine  Lehrerin.  Kirchenkasse,  Gemeinde,  itsn
Frauenverein  und  Regierung  tragen  zu  den  Kosten  bei.  Teilnahme
  für  alle  Konfirmandinnen  obligatorisch.  Land  L.  S.  258.
In  Mitteldeutschland  ist  dieser  sogen.  Konfi  icht
(meist  alle  Volksschülerinnen  im  letzten  Schuljahr)  in  verschiedenen
Dörfern  auf  Veranlassung  des  Pfarrers  begründet  und  in  der
Hauptsache  ähnlich  wie  in  Amesdorf  eingerichtet;  wo  keine  Haushaltungslehrerin
  aus  einer  benachbarten  Stadt  für  den  stundenweise
  erteilten  Unterricht  zu  haben  ist,  erteilt  eine  Gemeindeschwester
  oder  auch  die  Frau  Pfarrer  den  Unterricht.

Ständige  Haushaltungsschulen  (ohne  Internat)  mit  kürzeren
oder  längeren  Kursen,  die  je  nach  der  freien  Zeit  der  die  Kurse  besuchenden
  Landmädchen  eingerichtet  werden,  sind  wiederholt  mit
Erfolg  begründet.  Sie  verdanken  ihre  Begründung  meist  dem
persönlichen  Anlaß  wohlwollender  Privatpersonen  oder  Frauenvereinen,
  die  auch  in  den  meisten  Fällen  die  Kosten  tragen,  oder