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Frage der Rechtskontinuität belanglos.. Das Recht arbeitet mit
zahlreichen Fiktionen, z.B. beim rechtskräftigen Urteil, bei der
Ausfertigung der Gesetze usw. Das materiell rechtswidrige, aber
‚rechtskräftige Urteil, das verfassungswidrig zustandegekommene,
aber ausgefertigte Gesetz gelten als rechtmäßig. Entscheidend
ist in all diesen Fällen, daß wenigstens theoretisch eine rechtliche
Beurteilung, ein Maßstab des betreffenden Vorganges an dem bestehenden
Rechte möglich ist, mag auch die Nachprüfung im einzelnen
Fall aus praktischen Gründen ausgeschlossen sein. Und
entscheidend ist ferner, daß das positive Recht eben durch die
Fiktion derartige, an sich rechtswidrige Vorgänge für rechtmäßige
‚erklärt, sie der Nachprüfung auf ihre Rechtmäßigkeit entzieht.
Ganz anders dagegen verhält es sich bei den Handlungen der
sogenannten unmittelbaren Organe, insbesondere der verfassungsgesetzgebenden
Organe. Die Verfassungsgesetzgebung
ist das denkbar höchste Recht im Staate. Von den verfassungs-‚gesetzgebenden
Organen leiten sich alle Rechte, insbesondere alle
Rechte der mittelbaren Organe ab. Sie bestimmen den Inhalt jedes
Rechtes im Staate, während ihr eigenes Recht nicht abgeleitet,
sondern mit dem Staate selbst gegeben ist. Sie
bestimmen ihre eigene Kompetenz, wie diejenige des
Staates. Daher istihrRecht und ihre Stellung aufs
engste mit dem Sein des Staates verflochten, weshalb
sie in manchen Verfassungsurkunden (wenn auch zu Unrecht) als
„Träger der Staatsgewalt“ bezeichnet werden. Während alleOrgane
‚des Staates ihr Recht von den verfassungsgesetzgebenden Organen
herleiten, steht über diesen keine Person. Über ihnen steht nur ein
Recht, eben das Recht der Verfassungsgesetzgebung. Dieses
Recht äußert sich am eminentesten in dem Bestimmen der verfassungsgesetzgebenden
Organen selbst. Sie können ihr Recht zu
Verfassungsgesetzgebung auf andere Personen übertragen, diese
„zu verfassungsgesetzgebenden Organen bestimmen. Eine Monarchie
kann sich, wie bemerkt, auf dem Rechtswege in eine Republik
verwandeln. Immer noch sind es Rechtsvorgänge; für die rechtliche
Betrachtung ergibt sich keine Lücke: Die rechtliche Kontinuität
ist gewahrt. Für alle im Staate bestehenden Rechte ist
‚ein Nachweis ihres Ursprungs möglich.
Diese Kontinuität ist dagegen nicht gewahrt, wenn die höchsten
„Organe eines Staates mit Gewalt beseitigt, und sich dritte unberechtigte
Personen an ihre Stelle setzen. Hier ist der Faden der