Full text : Die staatsrechtliche Bedeutung von Staatsstreich und Revolution.

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Frage  der  Rechtskontinuität  belanglos..  Das  Recht  arbeitet  mit
zahlreichen  Fiktionen,  z.B.  beim  rechtskräftigen  Urteil,  bei  der
Ausfertigung  der  Gesetze  usw.  Das  materiell  rechtswidrige,  aber
‚rechtskräftige  Urteil,  das  verfassungswidrig  zustandegekommene,
aber  ausgefertigte  Gesetz  gelten  als  rechtmäßig.  Entscheidend
ist  in  all  diesen  Fällen,  daß  wenigstens  theoretisch  eine  rechtliche
Beurteilung,  ein  Maßstab  des  betreffenden  Vorganges  an  dem  bestehenden
  Rechte  möglich  ist,  mag  auch  die  Nachprüfung  im  einzelnen
  Fall  aus  praktischen  Gründen  ausgeschlossen  sein.  Und
entscheidend  ist  ferner,  daß  das  positive  Recht  eben  durch  die
Fiktion  derartige,  an  sich  rechtswidrige  Vorgänge  für  rechtmäßige
‚erklärt,  sie  der  Nachprüfung  auf  ihre  Rechtmäßigkeit  entzieht.
Ganz  anders  dagegen  verhält  es  sich  bei  den  Handlungen  der
sogenannten  unmittelbaren  Organe,  insbesondere  der  verfassungsgesetzgebenden
  Organe.  Die  Verfassungsgesetzgebung
ist  das  denkbar  höchste  Recht  im  Staate.  Von  den  verfassungs-‚gesetzgebenden
  Organen  leiten  sich  alle  Rechte,  insbesondere  alle
Rechte  der  mittelbaren  Organe  ab.  Sie  bestimmen  den  Inhalt  jedes
Rechtes  im  Staate,  während  ihr  eigenes  Recht  nicht  abgeleitet,
sondern  mit  dem  Staate  selbst  gegeben  ist.  Sie
bestimmen  ihre  eigene  Kompetenz,  wie  diejenige  des
Staates.  Daher  istihrRecht  und  ihre  Stellung  aufs
engste  mit  dem  Sein  des  Staates  verflochten,  weshalb
sie  in  manchen  Verfassungsurkunden  (wenn  auch  zu  Unrecht)  als
„Träger  der  Staatsgewalt“  bezeichnet  werden.  Während  alleOrgane
‚des  Staates  ihr  Recht  von  den  verfassungsgesetzgebenden  Organen
herleiten,  steht  über  diesen  keine  Person.  Über  ihnen  steht  nur  ein
Recht,  eben  das  Recht  der  Verfassungsgesetzgebung.  Dieses
Recht  äußert  sich  am  eminentesten  in  dem  Bestimmen  der  verfassungsgesetzgebenden
  Organen  selbst.  Sie  können  ihr  Recht  zu
Verfassungsgesetzgebung  auf  andere  Personen  übertragen,  diese
„zu  verfassungsgesetzgebenden  Organen  bestimmen.  Eine  Monarchie
kann  sich,  wie  bemerkt,  auf  dem  Rechtswege  in  eine  Republik
verwandeln.  Immer  noch  sind  es  Rechtsvorgänge;  für  die  rechtliche
  Betrachtung  ergibt  sich  keine  Lücke:  Die  rechtliche  Kontinuität
  ist  gewahrt.  Für  alle  im  Staate  bestehenden  Rechte  ist
‚ein  Nachweis  ihres  Ursprungs  möglich.
Diese  Kontinuität  ist  dagegen  nicht  gewahrt,  wenn  die  höchsten
„Organe  eines  Staates  mit  Gewalt  beseitigt,  und  sich  dritte  unberechtigte
  Personen  an  ihre  Stelle  setzen.  Hier  ist  der  Faden  der