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2. Den geheimen Rath Steidel ernen-
nen Wir, mit Belassung seines dermaligen
Gehaltes, zum Landesdirektions-Rathe in
Neuburg. Jedoch genehmigen Wir, daß
derselbe noch einstweil in Eichstaͤdt zur Be-
sorgung der ihm dort zu übertragenden kom-
missarischen Geschäfte belassen werde.
3. Den geheimen Rath Danner haben
Wir bereits als Rath zur Landes-Direktion
in Neuburg versetzt.
4. Den geheimen Rath Barth ernen-
nen Wir, mit Belassung seines bisherigen
Gehaltes, ebenfalls zum Landesdirektions-
Rathe in Neuburg.
5. Räücksichtlich des geheimen Rathes
Haltmayer behalten Wir Uns vor, den-
selben auf eine angemessene Art weiter zu
verwenden. Inzwischen kann derselbe, mit
Belassung seines bisherigen Gehaltes, zur
Besorgung des Kirchen-Rechnungswesens in
Eichstädt gebraucht werden.
. Rücksichtlich des geheimen Rarhes, Frey-
herrn von Hettersdorf, sind Wir geneigt,
denselben zur Besorgung der Stadt-Dolizey
in Sichstädt zu verwenden, wann Uns der
Plan über die Organisation der dortigen städ-
lischen Behörden vorgelegt wird.
7. Den Landesdirektions-Rath Sau-
senhover wollen Wir, mit Belassung sei-
nes bisherigen Gehaltes, in den Ruhestand
versetzen.
8. Den ###ndesdirektions-Rath, Freyherrn
von Eyh, ernennen Wir mit dem etatsmäßi-
gen Gehalte zum Landesdirektions, Rathe in
Neuburg.
9. Der Landes-Direktorlal-Referent
Barth ist als Accessist zur Kandesdirektion
in Neuburg zu versetzen.
10. Wegen des Landesdirektions= Sekre-
kärs Gerstner behalten Wic Uns die wei-
tere Entschließung vor. Inzwischen hat der-
selbe seinen bisherigen Gehalt fort zu beziehen.
11I. Den Landesdirektions-Registcator,
Rath Kelz, wollen Wir, mie Belassung
seines bisherigen Gehaltes, in den Ruhe--
stand versetzen.
12. Der Registrator und Erpeditor Hell
ist, mit Belassung seines bisherigen Gehal-
tes, einstweil als Quieszent in Eichstäde zu
belassen; jedoch auf desselben angemessene
Verwendung der Bedacht zu nehmen.
13. Den gewesenen Ministerial Kanzelli-
teeen, Kajetan Herrnbeck, ernennen Wir
Jum statusmäßigen Kanzellisten bey der Lan-
desdirektion in Neuburg. Die übrigen Kau-
zellisten
14. Vitus Gaier,
15. Johann Baptist Herrubeck.,
16. Willibald Dittlmaier, und
17. Domintkus Gerner, wollen Wir
einstweil, mit Belassung ihres bisherigen Ge-
haltes, in den Ruhestand versetzen. Jedoch
sind die Tauglichen hievon in der Landes-
direktions-Kanzley in Neuburg zur Aushülfe
zu verwenden.
18. Der Kanzley-Diener Richter ist,
mit Belassung seines bisherigen Gehaltes,
einstweil zu quiesziren, bie sich eine schickliche
Gelegenheit zu seiner Anstellung ergiebt.