Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

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2. Den geheimen Rath Steidel ernen- 
nen Wir, mit Belassung seines dermaligen 
Gehaltes, zum Landesdirektions-Rathe in 
Neuburg. Jedoch genehmigen Wir, daß 
derselbe noch einstweil in Eichstaͤdt zur Be- 
sorgung der ihm dort zu übertragenden kom- 
missarischen Geschäfte belassen werde. 
3. Den geheimen Rath Danner haben 
Wir bereits als Rath zur Landes-Direktion 
in Neuburg versetzt. 
4. Den geheimen Rath Barth ernen- 
nen Wir, mit Belassung seines bisherigen 
Gehaltes, ebenfalls zum Landesdirektions- 
Rathe in Neuburg. 
5. Räücksichtlich des geheimen Rathes 
Haltmayer behalten Wir Uns vor, den- 
selben auf eine angemessene Art weiter zu 
verwenden. Inzwischen kann derselbe, mit 
Belassung seines bisherigen Gehaltes, zur 
Besorgung des Kirchen-Rechnungswesens in 
Eichstädt gebraucht werden. 
. Rücksichtlich des geheimen Rarhes, Frey- 
herrn von Hettersdorf, sind Wir geneigt, 
denselben zur Besorgung der Stadt-Dolizey 
in Sichstädt zu verwenden, wann Uns der 
Plan über die Organisation der dortigen städ- 
lischen Behörden vorgelegt wird. 
7. Den Landesdirektions-Rath Sau- 
senhover wollen Wir, mit Belassung sei- 
nes bisherigen Gehaltes, in den Ruhestand 
versetzen. 
8. Den ###ndesdirektions-Rath, Freyherrn 
von Eyh, ernennen Wir mit dem etatsmäßi- 
gen Gehalte zum Landesdirektions, Rathe in 
Neuburg. 
9. Der Landes-Direktorlal-Referent 
Barth ist als Accessist zur Kandesdirektion 
in Neuburg zu versetzen. 
10. Wegen des Landesdirektions= Sekre- 
kärs Gerstner behalten Wic Uns die wei- 
tere Entschließung vor. Inzwischen hat der- 
selbe seinen bisherigen Gehalt fort zu beziehen. 
11I. Den Landesdirektions-Registcator, 
Rath Kelz, wollen Wir, mie Belassung 
seines bisherigen Gehaltes, in den Ruhe-- 
stand versetzen. 
12. Der Registrator und Erpeditor Hell 
ist, mit Belassung seines bisherigen Gehal- 
tes, einstweil als Quieszent in Eichstäde zu 
belassen; jedoch auf desselben angemessene 
Verwendung der Bedacht zu nehmen. 
13. Den gewesenen Ministerial Kanzelli- 
teeen, Kajetan Herrnbeck, ernennen Wir 
Jum statusmäßigen Kanzellisten bey der Lan- 
desdirektion in Neuburg. Die übrigen Kau- 
zellisten 
14. Vitus Gaier, 
15. Johann Baptist Herrubeck., 
16. Willibald Dittlmaier, und 
17. Domintkus Gerner, wollen Wir 
einstweil, mit Belassung ihres bisherigen Ge- 
haltes, in den Ruhestand versetzen. Jedoch 
sind die Tauglichen hievon in der Landes- 
direktions-Kanzley in Neuburg zur Aushülfe 
zu verwenden. 
18. Der Kanzley-Diener Richter ist, 
mit Belassung seines bisherigen Gehaltes, 
einstweil zu quiesziren, bie sich eine schickliche 
Gelegenheit zu seiner Anstellung ergiebt.