Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

495 
Michael Stock zu Oberlieutenants, — der 
Junker Franz Moll, dann die Korporale: 
Karl Brandmayer, — Joseph Ber- 
tenhammer — und August von Brun- 
nenmayer zu Unterlieutenants, — und 
der Korporal Max Schön zum Junker be- 
fördert. 
G. 20. Im 2. Chevaurlegers-Regimente 
König avancirt der Junker Karl von Heil= 
bronner zum Unterlieutenant. 
Karl Freiherr von Kleudgen erhaüle 
eine Umterlieutenanksstele in diesem Regi- 
mente. 
6. 3o. Im 3. Chevaurlegers-Regimente 
Leiningen wird der Oberlieutenant Heinrich 
Ritter zum Nittmeister, — und der Unter- 
lieutenant Johann Baptist Hagen zum 
Oberlieucenant befördert. 
F. 31. Im 4. Chevaurlegers-Regimente 
Bubenhoven werden die Junker: Leo Sebus 
— und Franz Schneiderbanger, — dann 
der beriteene Jäger Joseph Mary zu Un- 
terlientenants, — und der Gemeine Johann 
Philipp Füssel zum Junker ernannt. 
§. 32. Im Areillerie= Regimente erhalten 
die Kapitäns: Franz van Douwe — und 
Adam Marabini eine Kompagnie. 
G. 33. Im Ingenieur-Korps rückt der 
Oberlieutenant Peter Becker zum Haupt- 
mann vor. 
G. 34. Zu Unterlieutenants im Fuhrwe- 
sens-Bataillon werden befördert: der Wacht- 
meister Peter Molzberger, — dann die 
Artillerie-Korporale: Adam Baron Gum= 
penberg — und Benedikt Bernreiter. 
6. 35. Dem Oberstlieutenant des ehe- 
maligen schwübischen Kreis -Kontingents, 
Grasen Fugger von Kirchheim, wird 
erlaubt, die Uniforme à la zuite der Ar- 
mee zu tragen. 
490 
6. 36. Der Sekretär und Proviantver= 
walter in München, Alois Westner, ist 
zum Buchhalter bei der Milicär-Haupt-Kasse, 
— der Kontrolleur des Armee Montur-Haupt- 
Depots, August Schindler, zum Dro- 
viant= und Fourage-Verwalter in München, 
— der Proviant= und Kasern-Verwalter zu 
Ingolstade, Stegherr, zum provisorischen 
Administrator des Militär-Fohlenhofes zu 
Schwaigeanger, — und der Kommis Weiß- 
mann zum Proviant= und Kasern= Ver- 
walter in Ingolstade ernannt. 
G. 37. Der Fourier des Artillerie-Re- 
giments, Georg Bauer, wird als Su- 
pernumerär-Quartiermeister angestellt, und 
hat bis zur wirklichen Einreihung bei der 
Kriegs-Haupt= Buchhalterei zu arbeiten. 
§. 38. Schon der Armee * Befehl vom 
2. Maͤrz 1803 enthaͤlt die ausdruͤckliche Be- 
stimmung, daß die Offiziere, Unteroffiziere, 
Trompeter und Soldaten des Artilleric= und 
Armee-Fuhrweseus = Bata#llons allen übri- 
gen Offizieren, so wie der gesamten Mann- 
schaft der Armee, nach ihren verschiedenen 
Graden, ganz gleich gehalten werden sollen. 
Da nun, nach eingekemmenen Anzeigen, 
verschiedene Stellen dieser Verordnung nicht 
selten entgegenhandeln, so wird dieselbe mie 
dem Bemerken wiederholt, daß die Benen- 
nungen Fuhrknecht oder Stuckknecht 
durchaus zu entfernen, — mit der Bezeich= 
nung Fuhrwesens-Soldat zu ersezen, 
und die entgegen Handelnden nachdrücklich 
zu beahnden sind; indem der Fuhrwesens- 
Seldat bie nädmliche Gefahr mit den Solda- 
bten der verschiedenen Waffen-Gattungen theilt; 
folglich auch auf die nämliche Ehre und Aus- 
zeichnungen Anspruch zu machen berechtiget ist. 
Max Joseph. 
von Triva.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.