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Beziehung; die Lehnroͤßler und Bo-
ten Anstalten im Lande; leztere benem-
lich mit dem Staats Ministerium des
Hauses und des Aeußern;
f) Die Wasser- Bruͤcken und Straßen-
Bauten, in so weit sie das Vicinal-
und Kommunal Straßen= und Wasser-
Bauwesen betreffen.
S. 8#2. .
Die gesammte Staats- und Landes Poli-
zel, insbesondere die Gendarmerie, in Be-
ziehung auf ihre polizeiliche und dienstliche
Verrichtungen, dann alle dahin gehörigen
Anstalten, welche die Erhaltung der öffent-
lichen Ruhe und guten Ordnung im Innern
zum Zwecke haben; insbesondere:
a)alle Armen-, Kranken-, Beschäfrigungs-
und Verpflegungs Anstalten;
b) die Polizei Gefängnisse und Zwangs-
Arbeits Anstalten, dann unter Mitauf-
sicht des Staates Ministeriums der Ju-
stiz, die Zuch### und Strafarbeits Häu=
ser;
c) das Paßwesen in Bezlehung auf das
Innmland;
4) die Landes Sicherheitskorps.
§. 83-
Das Medicinal Wesen mit den dazu ge-
hörigen Anstalten.
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G. 54.
Die Militaͤr Angelegenheiten, welche nicht
zum Wirkungskreise des Staats Ministe-
riums der Armee gehoͤren:
a) die Militaͤr Konskription,
b) die Landwehr,
c) das Verpflegungs-, Einquartirungs-
und Vorspanns Wesen, für die im Mar-
sche befindlichen inländischen Truppen,
benemlich mit dem Staats Ministerium
der Armee.
Die Besorgung derselben Gegenstän-
de bei dem Durchmarsche fremder Trup-
pen durch das Reich, im Benehmen
mit den Staats Ministerien des Aeußern
und der Armee;
d) die Gegenstände, in Bezug auf die
Kriegslasten und deren Ausgleichung,
benemlich mit dem Staate Ministerium
der Finanzen; in soweit dabei Korre=
spondenzen, Unterhandlungen und abzu-
schließende Verträge mit auswärtigen
Staaten vorkommen, benemlich mit
dem Staats Ministerium des Aeußern.
x
Die Anordnungen und Einleitungen zu
Herstellung einer vollständigen Staristik des
Königreichs in den Jahrsberichten.
. 56.
Die Bildung, Eineheilung und Puri-
sicirung aller Sprengel der innern Verwal-
(22)