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gen zu den administrativen Stellen und Ge-
schaͤften.
S. 62.
Die Anträge auf Belohnungen und Aus-
zeichnungen der bei dem innern Dienste an-
gestellten Beamten, so wie auch anderer
Unterthanen, die sich um die öffeneliche
innere Wohlfahrt besonders verdient gemacht
haben, entweder in Geld oder durch den Ver-
dienstorden, Medaillen 2c.
K. 63.
Die Initiative zu allen Gesezen und
Verordnungen über Gegenstände der inneren
Verwaltung; namentlich der Geseze über die
innere Verfassung, die Polizei= und die Mi-
litar Konskription mit allen dahin und in die
Leitung der öffentlichen Anstalten einschla-
genden Reglements, jedoch in allem benem-
lich mit den einschlägigen Staats Ministe-
rien.
-
Die Aufsicht über die Redaktion des Re-
gierungsblatts.
. 65.
Die Konkurrenz zur Revisson der bür-
gerlichen und peinlichen Geseze bei den vor-
bereitenden Berathungen des Staats Mini-
steriums der Justiz.
e.
Die Entscheidungen der Konflikte zwi-
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schen den Stellen und Behörden des inneren
Dienstes; die Erledigung der Konflikte der-
selben mit Stellen und Behäörden anderer
Dienstes Zweige, benemlich mit den anderen
betrefsenden Ministerien, und mir Vorbehalt
der Anbringung bei dem Staatsrathe in den
Fällen, die dahin geeignet sind.
. 67.
Die Formirung des Etats für die ge-
samte innere Verwaltung, die Verwendung
der dafür bewilligten Summen nach den im
Etat festgesezten Positionen und die Aus-
weisung darüber, dann noch insbesondere
die Regulirung und Bewilligung der Ge-
meindellmlagen für die inneren Bedürfnisse
der Kommunen, bevemlich mit dem Finanz-
Ministerium.
. 68.
Die Geschäftsführung bei dem in den
Kreisen zusammen zu berufenden Landrathe
mit den einschlägigen Ministerien.
. 690.
Was die Angelegenheiten in Bezug auf
die protestantischen und reformirten Kirchen-
Gemeinden insbesondere betrifft, so wird zur
näheren Bezeichnung des diesfallsigen Wir-
kungskreises auf die spezielle Instruktion des
General Konsistoriums vom 8. September
1800 verwiesen, mit Vorbehalt der Abän=
derungen, welche sich aus den durch die Ver-
ordnung vom a7. März d. J. festgesezten
“)