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Emmerich Bisani zu Immenstadt, zum
zweiten Assessor, den geprüften Reches Prak-
tikanten und bisherigen dortigen Functionaire
Karl Steck;
ferner bei dem Landgerichte Immenstadr,
auf die sich erledigende zweite Assessorstelle,
den geprüsten Rechts Praktikanten, Joseph
Schaflitzl zu Sonthofen zu ernennen;
dem geprüften Rechts Draktikanten und
gewesenen bieutenant, Mathias Ober-
mayer von Maindling bei Straubing,
die Aktuarsstelle des Landgerichts Landau;
und die erledigte Aktuarsstelle des Land-
gerichts Griesbach dem geprüften Rechts-
Praktikanten und dermaligen PolizeiOffi=
cianten, Franz Kaver Sachenbacher zu
Straubing, zu verleihen.
Ferner geruhten Seine königliche Ma-
jestät am ro. März l. J. den Wilhelm Kle-
mens Freiherrn von Berchem auf Nie-
dertraubling, Oberst der Landwehr;
am al. desselben Monats, den Major
des siebenten Linien Infanterie Regiments,
des königlich französischen St. Ludwigs-
Ordens und der Ehrenbegion Ritter, Karl
Freiherrn von Neubeck;
dann den Appellationsgerichts Rath zu
Aschaffenburg, Augustin Gotifried von
Cunibert;
am 31. Mai den Oberlieutenant Franz
Freiherrn von Boͤhnen, und
den Karl Freiherrn von Grießenbeck,
der koͤniglichen Gendarmerie Rittmeister,
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und Ritter des militrischen Mar Joseph=
Ordens, in die Zahl allerhöchst Ihrer Kä-
merer aufzunehmen.
Allerhöchste Bewilligung zur Tra-
gung fremder Dekoration.
Seine königliche Majestit haben dem
Kämerer Fretherrn von Jungkenn genannt
Müntzer in Aschaffenburg die Erlauba
allergnädigst zuertheilen geruyht, den ihm von
Seiner Majestät dem Könige von Frank-
reich verliehenen St. Ludwigs Orden an-
zunehmen, und tragen zu dürfen.
München den 8. Juli 1817.
Adelstands Erhebung.
Seine königliche Majestät haben in aller-
höchsten Gnaden geruht, dem Großhändler
Heinrich Siegmund Pappenheimer, samt
allen seinen rechtmäßigen ehelichen Nachkom=
men beiderlei Geschlechts, den Grad eines
baierischen Edeln zu verleihen, mit dem
Befugniß, sich in Zukunft des adelichen
Namens eines Edeln von Kerstorf zu
bedienen.
München den 29. April 1817.
Berichtigung.
Im XXVI. Stück des Negierungöblatts l. J.
kommt die Unrichtigkeit des Manuskripts
auf Seite 1517 Nr. 12. dahin zu berichtigen,
daß es heißen muß: Anton von Baur.