Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Meckleuburg-Schwerin. 
Antliche Beilage. 
Nr. 20. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 9. April 1914. 
Inhalt. 
II. Abtellung. Dienst= pp. Nachrichten. 
  
  
II. Abteilung. 
— 
(!1) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den außerordentlichen Gesandten 
und bevollmächtigten Minister am Königlich Preußischen Hofe, Geheimen Legationsrat 
Freiherrn von Brandenstein zum Geheimen Rat mit dem Prädikat Exzellenz 
zu ernennen geruht. 
Schwerin, den 9. April 1914. 
62) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Hans von Plessen auf 
Damshagen zum diensttuenden Kammerherrn zu ernennen geruht. 
Schwerin, den 9. April 1914. 
(6) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Hofdepotverwalter Her- 
mann Marot hierselbst zum Hofinspektor zu ernennen geruht. 
Schwerin, den 9. April 1914. 
  
  
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Mundschenk Eduard 
Warncke zu Schwerin zum Obermundschenk zu ernennen geruht. 
Schwerin, den 9. April 1914. 
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