Nr. 12. 1914. 101
Wehrbeitrags maßgebend gilt das niedrigste Einkommen derjenigen Steuerstufe,
in der der Beitragspflichtige zur Einkommensteuer veranlagt worden ist. Steuer-
ermäßigungen, die den Steuerpflichtigen auf Grund der §§ 18 und 19 des Ein-
kommensteuergesetzes gewährt worden sind, bleiben hierbei außer Betracht. Ein
Steuerpflichtiger z. B., der bei einem Einkommen von 6112 „X in der Steuer-
stufe von mehr als 6000 bis 6500 X auf Grund des § 19 des Einkommensteuer-
gesetzes zu dem Steuersatze von 118 -(K veranlagt ist, wird zum Wehrbeitrage nach
einem Einkommen von 6000 (A herangezogen.
Als Einkommen im Sinne des § 12 Abs. 2 und des § 33 des Gesetzes
(§§ 5, 51, 53 Bund-Ay gilt nicht das zur mecklenburg-schwerinschen Einkommen-
steuer veranlagte Einkommen, sondern das tatsächlich vom Steuerpflichtigen be-
zogene Einkommen.
Artikel 5.
1. Die Wehrbeitragslisten sind durch den Vorsitzenden der Veranlagungs= Ver-
kommision aufzustellen. Innerhalb eines Veranlagungsbezirks ist für jedes Do- anlasungs
manialamt, jedes Klosteramt (auch für das Kloster zum heiligen Kreuz), jede Ermittelung
Stadt und für das Gebiet der gesamten Ritterschaft des Bezirks eine besondere derrbeitreg“
Wehrbeitragsliste & anzulegen. Die Liste jeder Stadt hat auch das Gebiet ihrer Personen
Kämmerei= und sonstigen Güter sowie der ihr etwa zugelegten Amtsfreiheit zu Enkedere,
umfassen. Für den ganzen Veranlagungsbezirk Rostock (Stadt) ist nur eine in die
Liste anzulegen. Die Wehrbeitragsliste B kann für jeden Veranlagungsbezirk in W—
einem Hefte angelegt werden. Innerhalb der Liste B hat eine Trennung nach
Ortsbezirken zu erfolgen.
Deie Reihenfolge der Aufzunehmenden ist tunlichst der Reihenfolge in der
Staatssteuerliste bezw. Einkommens= und Vermögensnachweisung anzupassen.
Unter der Nummer der Wehrbeitragsliste ist mit roter Tinte die Nummer der
Staatssteuerliste (Eink.= und Verm.-Nachw.) für 1914/15 einzutragen. Wegen
der etwaigen Nachträge (vgl. insbesondere Artikel 7 Nr. 5) sind genügende
Zwischenräume zu lassen. Hinter Spalte 2 der Wehrbeitragsliste sind noch fol-
gende Spalten aufzunehmen:
Sp. 3. Die erste Aufforderung zur Abgabe der Vermögenserklärung
ist zugestellt am:
Sp. 4. Die Frist ist verlängert bis:
Sp. 5. Eine zweite Aufforderung ist zugestellt am:
Sp. 6. Eine Strafverfügung und wiederholte Aufforderung ist zuge-
stellt am:
Sp. 7. Die Vermögenserklärung ist eingegangen am: