Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  16.  156

Regierungs-Blatt

für  das

Großherzogtum  Mechlenburg-Schwerin.

Jahrgang  1914.
Ausgegeben  Schwerin,  Donnerstag,  den  12.  März  1914.

 

 

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Beziehungen  zwischen  Krankenkassen
und  Arzten.

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  28.  Februar  1914,  betressend  die  Bezlehungen
zwischen  Krankenkassen  und  Arzten.

I.  Das  unterzeichnete  Ministerium  gibt  nachstehend  bekannt:  4
1.  Das  im  Reichsamt  des  Innern  zwischen  Verbänden  der  Arzte  und
der  Krankenkassen  getroffene  Abkommen  vom  23.  Dezember  1913  (Anlage  1).
Die  im  Reichsamt  des  Innern  zwischen  den  beteiligten  Verbänden
der  Arzte  und  der  Krankenkassen  zur  Ausführung  des  Abkommens  vom
23.  Dezember  1913  vereinbarten  Bestimmungen:
a)  die  Bestimmungen  für  die  Führung  des  Arztregisters  (Anlage  2),
b)  die  Bestimmungen  für  die  Bildung  und  die  Tätigkeit  des  Vertragsausschusses
  (Anlage  3),
T)  die  Bestimmungen  für  die  Bildung  und  Tätigkeit  des  Schiedsamts
(Anlage  4),
d)  die  Besimmnungen  über  den  Zentralausschuß  (Anlage  5).
3.  Die  auf  Grund  der  Bestimmungen  unter  2a—c  erlassenenen  Wahlordnungen
  (Anlagen  6,  7  und  8).
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