Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  18.  1914.  197

freie  Bordhöhe  behält,  wenn  es  dabei  mehr  als  15  Tonnen  Tragfähigkeit  hat.  Ergibt
sich  bei  25  cm  freier  Bordhöhe  aber  eine  Tragfähigkeit  von  15  Tonnen  oder  weniger,
so  soll  die  freie  Bordhöhe  nur  15  cm  betragen.  Bei  Schiffen  mit  festem  Deck  werden
wasserdicht  aufgesetzte  Scherstöcke  der  Luken  in  die  Bordhöhe  mit  eingerechnet,  jedoch
darf  die  obere  Eichebene  nicht  höher  liegen  als  das  Schandeck.  Bei  Dampsschiffen  ist
die  freie  Bordhöhe  vom  tiefsten  Punkte  der  am  tiefsten  liegenden  Fensteröffnung  abwärts

zu  messen.

e  stark  hinterlastigen  Fahrzeugen,  die  vor  der  Eichung  nicht  in  eine  gleichlastige
Lage  gebracht  werden  können,  wird  die  obere  Eichebene  in  einem  solchen  Abstand  vom
mittleren  geraden  Teile  des  Bodens  durch  den  Schiffskörper  gelegt,  daß  das  Fahrzeug
bei  gleichlastiger  Beladung  möglichst  den  bei  der  Eichung  vorgeschriebenen  Freibord  behält
  (ogl.  Ausführungsbestimmung  zu  §  3  unter  6,  Abs.  3).

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Als  Eichraum  gilt  der  Raum,  welcheèr
von  der  durch  die  Leerlinie  gehenden  Ebene  (Leerebene),
von  der  oberen  Eichebene  und  ·
von  den  zwischen  diesen  beiden  Ebenen  liegenden  Außenseiten  der  Schiffswandung

begrenzt  wird.
s  5.
.  Behufs  Feststellung  seiner  Größe  wird  der  Eichraum  in  halber  Höhe  zwischen  der
Leerebene  und  der  oberen  Eichebene  mittels  einer  wagerechten  Ebene  (die  mittlere  Einsenkungsebene)
  in  zwei  Eichschichten  geteilt.

8  6.
Der  Raumgehalt  des  Eichraums  und  einer  jeden  von  beiden  Eichschichten  wird
nach  näherer  Vorschrift  der  Ausführungsbestimmungen  in  Kubikmetern  ermittelt.

.  §7.
Das  Gewicht  einer  Ladung  beträgt  deoiel  Tonnen  (zu  1000  kg),  als  der  damit
zur  Eintauchung  gebrachte  Eichraum  Kubikmeter  enthält.

5  8.

Für  das  geeichte  Schiff  wird  ein  Eichschein  ausgefertigt,  welcher  für  jede  zur  Leerebene
  parallele  Eintauchung  des  Schiffskörpers  nach  je  2  cm  des  Tiefganges  von  der
Leerebene  bis  zur  oberen  Eichebene,  das  Ladungsgewicht  in  Tonnen  (zu  1000  kg)
angibt.  Der  Eichschein  muß  ferner  enthalten  die  Tragfähigkeit  bis  zur  oberen  Eichebene
derart  auf  ganze  Tonnen  abgerundet,  daß  angefangene  Tonnen  für  voll  gerechnet  werden.

Vor  Ausfertigung  des  Eichscheins  ist  neben  dem  höchsten  Punkte  jedes  Tiefgangsanzeigers
  das  Eichzeichen  anzubringen;  außerdem  ist  das  Schiff  an  denjenigen  Stellen,
an  denen  sich  die  durch  Polizeiordnung  für  die  Schiffahrt  und  Flößerei  auf  der  Elbe
vorgeschriebene  Bezeichnung  (3  6  a.  a.  O.)  befindet,  in  gleicher  Ausführung  der  Buchstaben
  und  Ziffern  mit  einer  Inschrift  zu  versehen,  welche  die  nach  Abs.  1  auf  ganze