208 Nr. 18. 1914.
wenn erforderlich an einem Ausleger frei spielend aufgehängt und bei der Ausnahme
der Abstände der Lotleine in den einzelnen Einsenkungsebenen ebenso verfahren, wie
oben für die Aufnahme der Abstände von den Seitenwänden des Schiffes angegeben ist.
Bei Schiffen mit Steven sind außerdem die Querbreiten der letzteren in der Leer-
ebene, der mittleren Einsenkungsebene und der oberen Eichebene zu messen. Bei Fahr-
zeugen, welche vorn oder hinten nicht durch einen Steven abgeschlossen sind, müssen die
entsprechenden Querbreiten der an Stelle der Steven vorhandenen vorderen und hinteren
Schiffsteile ermittelt werden. Ferner wird, wenn die Schiffsform es erfordert, für die
obere Eichebene und die mittlere Einsenkungsebene noch eine Zwischenbreite auf halber
Länge dieser Ebenen im vorderen und hinteren Eichraum gemessen.
6. Wird die Ausnahme einzelner Breiten durch vorspringende Teile, wie Schaufel-
räder usw., an der Aufnahmestelle verhindert, so darf die Breitenmessung ausnahmsweise
an einer anderen, der vorgeschriebenen möglichst naheliegenden Stelle vorgenommen
werden. In solchen Fällen muß jedoch stets eine Berichtigung der ausgenommenen
Maße, der Form des Schiffes entsprechend, erfolgen.
C. Berechnung des Flächeninhalts der einzelnen die Eichschichten
begrenzenden Ebenen.
1. Die Berechnungen sind in demselben Protokoll auszuführen, in welchem die
Maße verzeichnet sind (B. 1). .
2. Jedes Protokoll ist nach Beendigung aller darin vorzunehmenden Berechnungen
und Aufzeichnungen von der Eichbehörde zu unterzeichnen.
3. Alle Rechnungen sind mit 3 Dezimalstellen durchzuführen, und zwar ist die drittte
Dezimalstelle um 1 zu erhöhen, wenn die darauf folgende vierte Stelle 5 oder mehr beträgt.
4. Die Berechnung der einzelnen Einsenkungsebenen erfolgt in nachstehender Weise:
Bei der Leerebene werden die gemessenen Breiten vom Vorderteile des Schiffes
anfangend fortlaufend mit 1, 2, 3, 4, 5 usw. bezeichnet und der Reihe nach mit
1, 4, 2, 4, : 4 4, 1 multipliziert. Die Summe dieser Produkte multipliziert
mit dem dritten Teile des gemeinsamen Abstandes der Längenteilpunkte voneinander
ergibt den Flächeninhalt der Leerebene in Quadratmetern.
Die Flächeninhalte der übrigen Einsenkungsebenen setzen sich aus dem Inhalt ihrer
in den drei Abteilungen des Eichraums befindlichen Teile zusammen. Die Ermittelung
des Inhalts der in der mittleren Eichraumabteilung befindlichen Teile jeder dieser Ebenen
erfolgt in der für die Leerebene vorgeschriebenen Weise, während die beiden anderen
Teile je nach ihrer Form als Dreiecke, Trapeze oder von krummen Linien begrenzte
Flächenstücke berechnet werden. Im letzteren Falle werden die drei Breiten (s. oben B. 5
Abs. 2) mit 1, 4, 1 multipliziert, die Produkte addiert und sodann wird durch Multi-
plikation dieser Summe mit dem dritten Teile des Abstandes dieser Breiten voneinander
der Flächeninhalt gefunden. Im Falle eines Dreiecks oder Trapezes wird die Summe
der zwei Breiten mit der Hälfte des Abstandes dieser Breiten multipliziert. Die Summe
der Inhalte der drei Teile einer Einsenkungsebene ist der Flächeninhalt der letzteren.
D. Berechnung des Eichraums.
1. Die Berechnung des Inhalts des ganzen Eichraums erfolgt demnächst in der
Weise, daß der ganze Flächeninhalt der Leerebene mit 1, der der mittleren Einsenkungs-