Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 18. 1914. 219 
3. Eichprüfung. 
Die Eichprüfung dieses Schiffes wurde durch 
erforderlich. Sie wurde 
ausgeführt und ergab: 
  
  
  
  
am 
1. Bauliche nderungen seit r Eichung oder Eichprifung, die auf deren Ergebnis Ein- 
fluß haben: 
2. Das iie n der Tiefgangsanzeiger in einem solchen Umfang, daß sie für die 
benutzt werden konnten. 
  
weitere Untersuchung x 
Nach § 10 Abs. 2 war daher . Neueichung erforderlich. 
3.) Die Leerebene (Schwimmebene) lag auf nachstehenden durch die Tiefgangsanzeiger 
angezeigten Tiefgängen: 
  
  
rechtts « rechtö............... m rechtt m 
vorn links " Mie links n hinten inns m 
Im Durchschnit....... m 
6 
Der Leertiefgang im Durchschnitt ist im Eichschein angegeben mit m 
Der Leertiefgang ist daher fuurze geworden im Durchschnit m. 
*) Nach § 10 Abs. 4 wurde daher der Nachweis der Tragfähigkeit, die Erundmaße der 
Eichung und die Tragfähigkeit bis zur oberen Eichebene im Eichprotokoll geändert und ein neuer 
Eichschein ausgefertigt. 
*) Ein Antrag des Schiffseigners oder Schiffers auf Anderung des Nachweises usw. sowie 
auf Neuausfertigung des Eichscheins (§ 10 Abs. 5) lag vor. 
das Eichprotokoll geänder!“) ein") 
Es wurde daher or-Egebris der Eichpesang-# Elchscheln-vermerks- und feins) 
schein ausgefertigt. 
4. Es wurde 442 Antrag auf Höherlegung der oberen Eichebene gestellt, de... 
so wesentlich war, daß aus diesem Grunde — Neueichung erforderlich wurde. 
neuer Gich- 
  
  
  
  
Schiffseichbehörde. 
(Unterschrift.) 
*) Nicht Zutreffendes ist zu durchstrelchen. 
41
	        
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