Nr. 18. 1914. 219
3. Eichprüfung.
Die Eichprüfung dieses Schiffes wurde durch
erforderlich. Sie wurde
ausgeführt und ergab:
am
1. Bauliche nderungen seit r Eichung oder Eichprifung, die auf deren Ergebnis Ein-
fluß haben:
2. Das iie n der Tiefgangsanzeiger in einem solchen Umfang, daß sie für die
benutzt werden konnten.
weitere Untersuchung x
Nach § 10 Abs. 2 war daher . Neueichung erforderlich.
3.) Die Leerebene (Schwimmebene) lag auf nachstehenden durch die Tiefgangsanzeiger
angezeigten Tiefgängen:
rechtts « rechtö............... m rechtt m
vorn links " Mie links n hinten inns m
Im Durchschnit....... m
6
Der Leertiefgang im Durchschnitt ist im Eichschein angegeben mit m
Der Leertiefgang ist daher fuurze geworden im Durchschnit m.
*) Nach § 10 Abs. 4 wurde daher der Nachweis der Tragfähigkeit, die Erundmaße der
Eichung und die Tragfähigkeit bis zur oberen Eichebene im Eichprotokoll geändert und ein neuer
Eichschein ausgefertigt.
*) Ein Antrag des Schiffseigners oder Schiffers auf Anderung des Nachweises usw. sowie
auf Neuausfertigung des Eichscheins (§ 10 Abs. 5) lag vor.
das Eichprotokoll geänder!“) ein")
Es wurde daher or-Egebris der Eichpesang-# Elchscheln-vermerks- und feins)
schein ausgefertigt.
4. Es wurde 442 Antrag auf Höherlegung der oberen Eichebene gestellt, de...
so wesentlich war, daß aus diesem Grunde — Neueichung erforderlich wurde.
neuer Gich-
Schiffseichbehörde.
(Unterschrift.)
*) Nicht Zutreffendes ist zu durchstrelchen.
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